Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rentenbezugsmitteilung in Einkommensteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rentenbezugsmitteilung in Einkommensteuererklärung

    Guten Abend,

    leider finde ich in ELSTER kein passendes Forum, bzw. einen passenden Eintrag:

    Letztes Jahr habe ich meine WWK Riesterrente gekündigt und nun vom Versicherer für 2021 Einen Rentenbezugsmitteilung bekommen. Die Daten wurden der Zentralen Zulagenstelle (ZfA) für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung übermittelt, diese wiederum übermittelte die Daten an das Finanzamt. Die Daten muss ich laut Versicherer in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wo mache ich das in welcher Anlage bei ELSTER? Die WWK schreibt selbst, dass es dafür kein Muster gibt...
    Zudem sind die Leistungsbeträge negativ die an das ZfA gesendet wurde, was mich zusätzlich verwirrt. Ich denke nicht, dass ich negative Werte in ELSTER eingeben kann?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Hillbilly

    #2
    Wenn du für den Bescheinigungsabruf freigeschaltet bist, solltest du den nutzen. Dann siehst du, ob die Werte in die Anlage R-AV/bAV übernommen werden.

    Eigentlich sollte der Versicherer schon wissen, ob und wo negative Beträge erklärt werden können oder müssen.

    Der Bescheinigungsabruf muss bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten gestartet werden.

    Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie,

      erst mal Danke für deine Hilfe. Habe Die Anlage R-AV/bAV runtergeladen und würde die Werte (siehe Screenshot) jetzt einfach summiert in der Anlage unter Leistung Punk 4 eintragen. Wüsste sonst nicht wo...
      IMG_8882.jpg

      Kommentar


        #4
        ... jetzt einfach summiert in der Anlage unter Leistung Punk 4 eintragen. Wüsste sonst nicht wo...
        Über den Bescheinigungsabruf hast du es nicht probiert ? Eine Nummer steht auf der Leistungsmitteilung ja nicht drauf.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Die angegebenen Paragrafen sprechen eigentlich eher für die Zeile 21 als für die Zeile 4, aber ich weiß nicht, was zutreffend und ob negative Beträge

          steuerlich überhaupt von Bedeutung sind. Dazu findet man auf Anhieb auch nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank. Ja, wie geschrieben ich habe mir auch einen Wolf gesucht und nichts gefunden. Und das Ärgerliche ist, dass der Versicherer es offenbar auch nicht weiß. Ich schaue mal ob ich Jemanden beim Finanzamt erwische der weiß, ob man diese negativen Beträge überhaupt angeben muss. Macht es im Zweifel Sinn, sie einfach nicht einzutragen? Die Daten sollten ja eigentlich über mittelt worden sein...

            Kommentar


              #7
              Die Daten sollten ja eigentlich übermittelt worden sein...
              Das kannst du doch in Mein ELSTER überprüfen. Wenn dir niemand sagen kann, wie das zu erklären ist, kannst du ja im Hauptvordruck

              darauf hinweisen (Seite 9, Zeile 45) und die Anlage R-AV/bAV weglassen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Danke, so mache ich es!

                Kommentar

                Lädt...
                X