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Entfernungpaschal bei verschiedene Arbeitsorten

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    Entfernungpaschal bei verschiedene Arbeitsorten

    Hallo,

    Ich brauche ein bisschen Unterstützung bei Entfernungpauschal. Die Sache ist, ich bin ein Archäologe und ich fahre jeden Tag zum Arbeit mit meines eigenes PKW, in sehr verschiedene Orten. z.B. erst arbeite ich zwei Wochen in eine Dorf, 20km von Heim, dann 2 Tage in Büro 3 km von Heim, dann noch 2 Monaten in andere Dorf 15 km von Heim, Und so ganzen Jahr. Oft springe ich auch dort und zurück, Zwei Tage hier, drei in andere Ort, dann zurück zum erste für nächste Woche.

    Wie soll ich das in ELSTER schreiben? z.B. halb Jahre arbeite ich in eine Dorf, aber ich bin dort ingesamt 72 Tage. Inzwischen gibt es 6 Tage in Büro, 2 Wochen in andere Ort, und so weiter. Soll ich jede Ort als separat "erste tatigkeitstätte" schreiben? Wie gehts es mit "Urlaubs, Krankheit-, Heimatsarbeittage"? z.B.
    Ich schreibe als erste Tatigkeitstatt ein Projekt, der 6 Monaten gedauert hat, und gebe dort die Menge von Krankheitstage, 6.
    Aber in diese 6 Monaten war ich zweimal in Büro: einmal in August und einmal in Oktober. So mache ich zweite "erste tatigkeitstätte" nur für diese 2 Tage.Wenn inzwischen diese zwei Bürotage hatte ich 3 krankheitstage von diese 6, die ich schon fruher geschrieben hatte, soll ich die noch mal schreiben?

    Ich hoffe, das es lesbar ist. Deutsch ist Fremdsprache für mich, und das macht Steuererklärungen noch mehr frustrierend. Ich bin ganz verloren, wie ich dass vorbereiten soll. Und mein Chef weisst und versteht noch weniger als ich, er will, dass ich ihn Aufstellungen darüber vorbereite, die ich auch nor weiss nicht wie zu machen oder wie in ELSTER werfen.

    Danke in Voraus für alle Antworten.

    #2
    Ich verschiebe mal ins passende Unterforum.

    Mit "erste Tätigkeitsstätte" gemeint ist nach dem Gesetz eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, das dürfte lediglich das Büro sein. Alles Andere dürften Reisekosten sein. Kläre das doch mal mit Deiner Personalabteilung. Die wird das wissen, denn Du machst Du ja auch Deine Spesen geltend.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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