Anlage V Zeile33

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • DenLau
    Neuer Benutzer
    • 23.03.2022
    • 3

    #1

    Anlage V Zeile33

    Guten Morgen, ja mir ist bewusst, dass dieser Punkt schon mehrfach besprochen wurde.
    Dennoch: ich werde wahnsinnig und finde meinen Fehler nicht.

    Habe im vergangenen Jahr eine Anlage des Fa bekommen, in der die Afa richtig dargestellt ist. Diese Beträge will ich eintragen - aber er spuckt den Bekannten Hinweis aus: Fehler innerhalb dieser Seite aus.

    Die gesamte bauliche Anlage hat einen Wert von 79.756€ (100%) - Der vermietete Teil 13.804€ (17,31%) der nicht vermietete Teil somit 82,69% - Afa bei 2% somit 277€

    Ich bitte um Mithilfe.

    Opera Momentaufnahme_2022-03-23_141132_www.elster.de.png
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Du hast bei Gesamtbetrag die Bemessungsgrundlage für die AfA eingegeben, anzugeben ist aber die AfA.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • DenLau
      Neuer Benutzer
      • 23.03.2022
      • 3

      #3
      Problem gelöst Danke !

      Kommentar

      Lädt...