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PV-Anlage: KUR + Liebhaberei - trotzdem Umsatzsteuerjahreserklärung?

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    PV-Anlage: KUR + Liebhaberei - trotzdem Umsatzsteuerjahreserklärung?

    Hallo,

    habe PV-Anlage kleiner 10kWp aus 2019 (Bundesland: Bayern, falls das wichtig ist), habe damals direkt Kleinunternehmerregelung gewählt, letztes Jahr Liebhaberei angemeldet, das konnte man ja dann endlich ohne großen Aufwand machen.

    Hab mich die letzten beiden Jahre durch diese EÜR gequält und war froh, dass das jetzt vorbei ist. AAAABER:
    Diese Woche bekomem ich Post vom Finanzamt, ich solle doch bitte noch eine "Umsatzsteuerjahreserklärung" für die PV abgeben.
    Das habe ich weder 2019, 2020 noch 2021 gemacht und wurde auch nie danach gefragt. Warum soll ich das plötzlich in 2022 machen, nachdem ich KUR + Liebhaberei gewählt habe?

    Was genau muss ich hier tun? Ist das wirklich korrekt, oder irrt der Sachbearbeiter? Ich will diese ganze Bürokratie nicht...
    ELSTER-Zugang ist natürlich schon vorhanden: kann mir einer sagen, welches Formular ich wählen muss und welche Felder relevant sind?
    Ich will das nur erledigt haben und kann gerne auf 1,50 Euro Rückerstattung verzichten (falls es hier sowas überhaupt gibt), wenn ich dafür Stuuuunden an Bürokratie spare (ganz mieser "Stundenlohn")....

    Vieeeelen Dank schonmal.

    #2
    Ein Elster-Problem hast Du eigentlich nicht.

    Liebhaberei betrifft ja die Einkommensteuer.

    Zitat von jonathan.nachite Beitrag anzeigen
    kann mir einer sagen, welches Formular ich wählen muss und welche Felder relevant sind?
    Umsatzsteuererklärung, Kennzahlen 238 und 239.

    Kommentar


      #3
      Umsatzsteuererklärung, Kennzahlen 238 und 239.
      Am Ende musst du beim Vorauszahlungssoll noch 0,00 eintragen. Ich kenne es zwar auch so, dass in Bayern viele Finanzämter

      bei Kleinunternehmern auf die jährliche Umsatzsteuererklärung verzichten, in den meisten Bundesländern wird die aber verlangt.

      In Bayern kann sie natürlich ebenfalls verlangt werden, aber die 3 Zeilen sind zu schaffen. Die verlangte Erklärung kann eigentlich

      noch nicht für 2022 sein, wir sind erst im März 2022.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke schonmal, die Felder habe ich gefunden. Aber was trag ich da ein? Was ist denn mein Umsatz? Ist das einfach die Summe der 12 Einspeisevergütungen des jeweiligen Jahres, die mir der Netzbetreiber überweist?

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          #5
          Was ist denn mein Umsatz? Ist das einfach die Summe der 12 Einspeisevergütungen des jeweiligen Jahres, die mir der Netzbetreiber überweist?
          Nein, dazu gehört auch dein Eigenverbrauch nach Wiederbeschaffungskosten, also nach dem Preis, den du für die Kilowattstunde an deinen

          Stromversorger bezahlen musst, wobei der Bruttopreis anzusetzen ist. Keine Angst, bezahlen musst du nichts, das bleibt alles weit unter den Grenzen.

          https://www.finanzamt.bayern.de/Info...lagen_2021.pdf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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