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Gemeldete Kapitalerträge (Belegabruf) werden nicht mehr nach Anlage KAP übernommen

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    Gemeldete Kapitalerträge (Belegabruf) werden nicht mehr nach Anlage KAP übernommen

    Hallo,

    bislang habe ich immer die Anlage KAP ausgefüllt und in den Vorjahren dies durch automatische Befüllung der gemeldeten Belege (Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag) genutzt und danach noch durch ausländ. Kapitalerträge manuell ergänzt.

    Dieses Jahr erscheinen, wie üblich, die Belegdaten nach dem Belegdatenabruf.
    Aber wenn ich diese übernehmen möchte in die Steuererklärung, kommt folgende Meldung:
    2022-03-24 17_53_38-ELSTER - Übernahme von Bescheinigungen - Vorausfüllen der Steuererklärung.png

    Die gemeldeten Kapitalerträge tauchen dann tatsächlich nie in der Anlage KAP auf.

    Hat sich hier etwas geändert und Elster weiß es nun besser?
    Angehängte Dateien

    #2
    Nein, da hat sich nichts geändert. Nach wie vor werden die Kapitalerträge von den Banken nicht ans Finanzamt gemeldet.

    Kommentar


      #3
      ... und in den Vorjahren dies durch automatische Befüllung der gemeldeten Belege (Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag) genutzt
      Dass Kapitalerträge gemeldet wurden, die du automatisch in die Anlage KAP einfüllen konntest, hast du geträumt. Die Banken melden

      keine Kapitalerträge an die Finanzverwaltung, weder früher noch jetzt. Gemeldet werden die erteilten Freistellungsaufträge und die tatsächlich

      beanspruchten Sparer-Pauschbeträge, nicht mehr. Seit heuer werden letztere zum Abruf bereitgestellt, was meiner Meinung nach ziemlich

      überflüssig ist.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Und dass der abgerufene Wert des ausgenutzten FSA nicht übernommen wird, erklärt sich ja schon dadurch, dass Mein Elster ja schlecht per Los entscheiden kann, ob er den erklärten oder nicht erklärten Erträgen zugeordnet werden soll.

        Kommentar


          #5
          dass Mein Elster ja schlecht per Los entscheiden kann, ob er den erklärten oder nicht erklärten Erträgen zugeordnet werden soll.
          Nicht nur das ! Da Ehegatten gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen und die Banken nur die Summe der von den Ehegatten tatsächlich insgesamt

          beanspruchten Freistellungsbeträge melden, wäre auch keine Aufteilung auf die Ehegatten möglich. Ohne Steuerbescheinigung der Banken lassen sich

          Kapitalerträge nur in seltenen Fällen korrekt erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Dass Kapitalerträge gemeldet wurden, die du automatisch in die Anlage KAP einfüllen konntest, hast du geträumt. Die Banken melden

            keine Kapitalerträge an die Finanzverwaltung, weder früher noch jetzt. Gemeldet werden die erteilten Freistellungsaufträge und die tatsächlich

            beanspruchten Sparer-Pauschbeträge, nicht mehr. Seit heuer werden letztere zum Abruf bereitgestellt, was meiner Meinung nach ziemlich

            überflüssig ist.
            Wo kann ich die erteilten Freistellungsaufträge und die tatsächlich beanspruchten Sparer Pauschbeträge in "mein Elster " abrufen ?
            Ich finde da leider nichts.

            Mit freundlichen Grüßen
            tippdy
            Zuletzt geändert von tippdy; 05.01.2025, 17:50.

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              #7
              Wo kann ich die erteilten Freistellungsaufträge und die tatsächlich beanspruchten Sparer Pauschbeträge in "mein Elster " abrufen ?
              Ich finde da leider nichts.
              Der Abruf der tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge erfolgt über den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER, also über Bescheinigungen verwalten >

              > Meine Bescheinigungen. Für 2024 steht da noch nichts zur Verfügung, die meisten Banken liefern die Bescheinigungen zwischen Ende Februar und Mitte März.

              Du kannst den Abruf ja mal mit dem Jahr 2023 testen. Für die Übernahme in die Steuererklärung taugen die Bescheinigungen nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank, deine Hilfe hat mir sehr geholfen.
                Freundliche Grüße

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                  #9
                  Hallo tippdy,
                  außerdem bekommst du von deiner Bank (in online-Banking), ab Anfang Januar die Zinsmeldungen vom vergangenen Jahr.
                  Da steht alles drauf - Zinsen, KiSt, Soli, KESt und eben der verbrauchte Sparerpauschbetrag.

                  Gruß - Hans

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