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    Anlage KAP richtig ausfüllen

    Moin,

    wir haben 15 Euro Zinsen bezahlt, da wir unsere Freistellungsaufträge ungünstig verteilt hatten (es gab "ausserplanmäßig" einen Vertrag zurück). Nun dachte ich mir 'holen wir uns die 15 Euro "einfach" zurück'. Tja, das einfacher gestaltet sich schwieriger als gedacht. Egal in welcher Konstellation ich die Einträge in der Anlage KAP mache: in der Steuerberechnung erhalte ich nichts zurück (vielleicht ist die Anzeige hier ja aber auch fehlerhaft). Die gesamte Anlage KAP ist dermaßen kompliziert, dass man dafür ein Studium braucht.

    Vielleicht könnt Ihr ja helfen *hoff*?
    Ganz "einfach": Wir haben insgesamt 1460 Euro an Kapitalzinsen erhalten (Bausparer) und es lag dort nur eine Freistellung über 1400 Euro vor; 60 Euro wurden also besteuert. Ich habe also die Anträge in Zeile 4 und 5 gesetzt (ohne 6, da nicht kirchensteuerpflichtig). In Zeile 7 gebe ich an, dass 60 Euro fälschlicherweise besteuert wurden und setze den Wert auf 0 und die Erläuterung mit den Freistellungsaufträgen. die 15,15 Euro Zinsen in Zeile 37 eingetragen, genau wie den Soli in Zeile 38 (0,83 Euro). In Zeile 16 gebe ich nun noch an, dass der Sparer-Pauschbetrag, der auf die Zinsen entfallen hat eben "0" beträgt. Und am Ende sagt mir das Programm: ich hatte 0 Euro Kapitalerträge von denen ich auch 0 zurückerhalte.
    Setze ich den Wet in Zeile 7 (Kapitalerträge laut Steuerbescheinigungen) auf 1460, werden auch diese komplett abgezogen und auf 0 gebracht. Das gleiche bei 1400.
    Ich bin echt drauf und dran auf die 15 Euro einfach zu verzichten und die Anlage KAP wieder rauszuschmeissen...

    Gruß
    hsa42

    #2
    Vielleicht hab ich den Fehler gefunden: Während ich die Zeilen schreibe habe ich nun bei meiner Frau genau dieselben Angaben gemacht (und nicht nur die Zeile 5 angehakt). Nun enthält die Steuererklärung immer noch eine 0 an der Stelle, aber der Rückzahlungsbetrag ist um genau 15,15 Euro angewachsen (auch wenn dieser Betrag nirgendwo in der Berechnung auftaucht). Verstehen muss man das nun nicht...

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      #3
      Also wenn Du in Zeile 4 ankreuzt, dass Du für "sämtliche" Kapitalerträge die Günstigerprüfung beantragst, dann musst Du in Zeile 7 auch "sämtliche" Kapitalerträge erklären, 50:50 auf beide Anlagen KAP. In Zeile 16 kommen dann die 1.400 €, 50:50 auf beide Anlagen KAP.

      Selbstverständlich sagt die Berechnung nachher, dass Eure Kapitaleinkünfte je 0 € betragen, Euch steht ja auch ein sparerpauschbetrag bis 1.602 € zu. Die Anrechnung der Steuer erfolgt in der Berechnung ganz oben im Bereich, wo auch die Lohnsteuern abgezogen werden.

      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        So kompliziert ist die Anlage KAP doch auch wieder nicht. Du beschränkst die Erklärung inhaltlich auf die Bausparkasse, die Kapitalertragsteuer

        einbehalten hat. Wenn das nur für einen Ehegatten betrifft, reicht es, die Anlage KAP für diesen auszufüllen. Du stellst den Antrag in Zeile 5,

        erklärst in Zeile 7 die Kapitalerträge von 1.460 € aus dem Bausparvertrag, in Zeile 16 gibst du den dafür beanspruchten Sparer-Pauschbetrag

        in Höhe von 1.400 € ein. Wenn noch bei anderen Banken Erträge erzielt und Teile des Sparer-Pauschbetrags beansprucht wurden, trägst du

        den Gesamtbetrag für beide Ehegatten in Zeile 17 ein. Die von der Bausparkasse einbehaltenen Steuern erklärst du in den Zeilen 37 ff.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          Wir haben insgesamt 1460 Euro an Kapitalzinsen erhalten (Bausparer) und es lag dort nur eine Freistellung über 1400 Euro vor; 60 Euro wurden also besteuert. Ich habe also die Anträge in Zeile 4 und 5 gesetzt (ohne 6, da nicht kirchensteuerpflichtig). In Zeile 7 gebe ich an, dass 60 Euro fälschlicherweise besteuert wurden und setze den Wert auf 0 und die Erläuterung mit den Freistellungsaufträgen.
          Das geht so nicht.
          Es ist zwar korrekt, dass man nicht alle Kapitalerträge erklären muss*. Aber einzelne Banken darf man nur ganz oder gar nicht angeben.
          Außerdem darfst du nichts korrigieren (ich verstehe "setze den Wert auf 0" derart), das macht das Finanzamt automatisch. Die Korrekturspalte ist für andere Fälle.

          *außer bei Antrag Zeile 4 übrigens

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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