Behindertenpauschbetrag und Rückzahlung = 0 Euro?!

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  • PeterHb
    Neuer Benutzer
    • 20.03.2022
    • 6

    #1

    Behindertenpauschbetrag und Rückzahlung = 0 Euro?!

    Hallo,

    ich mache für eine Rentnerin die Steuererklärung und komme auf eine Rückzahlung von knapp 400 Euro.

    Jetzt hat die Rentnerin einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 80. Trage ich das bei "Außergewöhnliche Belastungen" ein und überprüfe alles, komme ich auf eine Rückzahlung von 0 Euro.

    Ist das korrekt oder mache ich da was falsch?
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Rückzahlung von was? Von der Rente wird bei Auszahlung keine Steuer einbehalten und evtl. erfolgte Vorauszahlungen werden in Mein Elster nicht erfasst.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45931

      #3
      ich mache für eine Rentnerin die Steuererklärung und komme auf eine Rückzahlung von knapp 400 Euro.
      Normal wäre, dass Rentner Steuern zahlen müssen. Du siehst doch nur die festgesetzte Steuer, Vorauszahlungen lassen sich bei Mein ELSTER ja gar nicht eintragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • PeterHb
        Neuer Benutzer
        • 20.03.2022
        • 6

        #4
        Wie jetzt? Dürfte man gar nichts zurück bekommen? Wie komme ich dann auf 400 Euro?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45931

          #5
          Wie jetzt? Dürfte man gar nichts zurück bekommen? Wie komme ich dann auf 400 Euro?
          Das wissen wir nicht ! Rentner können nur dann Steuern erstattet bekommen, wenn sie Vorauszahlungen geleistet haben oder Kapitalertragsteuer

          einbehalten wurde. Vorauszahlungen sieht man aber in Mein ELSTER nicht, weil die dort nicht erfasst werden. Nur im Jahr des Renteneintritts kann

          es anders sein, wenn der Renteneintritt direkt aus einem Arbeitsverhältnis erfolgte, aus dem Lohnsteuer einbehalten wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Zitat von PeterHb Beitrag anzeigen
            Dürfte man gar nichts zurück bekommen?
            Du hast ja multis Frage gar nicht beantwortet:

            Zitat von multi Beitrag anzeigen
            Rückzahlung von was?
            Ich behaupte auch einfach mal, dass es nicht sein kann, dass die Erklärung mit Behindertenpauschbetrag Null auf Null aufgeht, ohne diesen aber zu einer Erstattung führt. Vielleicht hast Du doch Plus und Minus verwechselt.

            Kommentar

            • PeterHb
              Neuer Benutzer
              • 20.03.2022
              • 6

              #7
              Stimmt! Das ist eine Nachzahlung! Ich habe einfach die Summe gesehen und gar nicht gelesen, was drüber steht.

              Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

              Kommentar

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