Anlage EÜR: Essensgeld

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  • Gänseblume
    Neuer Benutzer
    • 04.03.2019
    • 9

    #1

    Anlage EÜR: Essensgeld

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Ausfüllen meiner EÜR.
    Ich bin Tagesmutter und bekomme seit letztes Jahr erstmalig ein Essensgeld von den Eltern zusätzlich gezahlt. Wie ich in Erinnerung habe, muss ich es als Einnahme natürlich eingeben und denselben Betrag wieder als Ausgabe angeben. Aber wo genau trage ich dies ein? Kann mir vielleicht jemand helfen?
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Man darf schon fragen, wieso du Dich mit einem ganz neuen Thema an einen unpassenden Thread (Anlage EÜR mit AVEÜR) dranhängst. Ich habe das mal extrahiert.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • Gänseblume
      Neuer Benutzer
      • 04.03.2019
      • 9

      #3
      Entschuldige bitte, ich kenne mich da nicht so aus und habe gestern lange gesucht und nicht gefunden wo ich meine Frage loswerden konnte. Also hatte ich gedacht , ich könnte dort fragen. Kommt nicht wieder vor ;-)

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Hier ein Merkblatt zum Lesen:

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Gänseblume
          Neuer Benutzer
          • 04.03.2019
          • 9

          #5
          Dankeschöne

          Kommentar

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