Witwe: im Hauptvordruck Fehler Person B

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  • Rese
    Neuer Benutzer
    • 29.03.2022
    • 2

    #1

    Witwe: im Hauptvordruck Fehler Person B

    Hallo,
    mein Mann verstarb 2020, Für 2021 muss ich erstmals nur für mich die EKSt. erklärung machen. Früher: Zusammenveranlagung.
    Bis 2020 war mein Mann Person A. Jetzt habe ich meine Angaben als A eingetragen. auch verwitwet seit.....
    Person B bleibt, obwohl ich alle Angaben in den Anlagen gelöscht habe.
    Jetzt kommt immer die Fehlermeldung im Hauptvordruck, dass ich Angaben zu Person B gleichzeitig machen soll. Religionszugehörigkeit für B lässt sich nicht löschen.
    Kann mir jemand einen Tipp geben?
    Vielen Dank
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Du darfst nirgendwo was für Person B eintragen, auch keine Null, nichts. Wenn löschen nicht geht, fange eine neue leere Steuererklärung an.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Religionszugehörigkeit für B lässt sich nicht löschen.
      Das muss auf die Auswahl Keine Angabe umgestellt werden. Daten aus dem Vorjahr sollte man beim Tod des Ehemanns generell nicht übernehmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Rese
        Neuer Benutzer
        • 29.03.2022
        • 2

        #4
        Vielen Dank, hat geklappt!

        Kommentar

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