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Steuererklärung über Elster-online machen. Ein paar kurze Fragen

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    Steuererklärung über Elster-online machen. Ein paar kurze Fragen

    Hi,

    ich mache heute meine Steuererklärung über Elster-online. Bin Arbeitnehmer.

    Meine Fragen zum ausfüllen des Elsterformulars für meine Steuererklärung 2022:

    "Anlage AV / Berechnungsgrundlagen / Zeile 6
    Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2020"

    ► Trage ich hier meine sozialversicherungspflichtiges Einkommen ein, dass auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung steht?
    Es wird hier nach Einnahmen im Sinner der inländ. gestzl. RV für 2020 gefragt.
    ► Warum nicht für 2021? ich mache doch jetzt auch meine Steuerklärung in 2022 für den Zeitraum 2021?

    "Anlage N / Angaben zum Arbeitslohn / Zeile 6
    Summe Bruttoarbeitslohn"


    ► Ich gehe davon aus, dass ich hier meinen Bruttoarbeitslohn gemäß meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2021 eintrage. Richtig?

    Vielen Dank für eure Hilfe.




    #2
    Meine Fragen zum ausfüllen des Elsterformulars für meine Steuererklärung 2022:
    Du meinst, die Steuererklärung für 2021.

    dass auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung steht?
    Maßgeblich ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres. Das Vorjahr ist deshalb maßgeblich, damit man die Mindesteinzahlung

    für das laufende Jahr einfach ermitteln kann, sonst müsste man die ja schätzen.

    Bei allen anderen Angaben in der Steuererklärung für 2021 sind natürlich die Werte aus 2021 maßgeblich, also Bruttolohn, Lohnsteuer usw.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für deine Antwort Charlie24, allerdings:

      " Das Vorjahr ist deshalb maßgeblich, damit man die Mindesteinzahlung für das laufende Jahr einfach ermitteln kann, sonst müsste man die ja schätzen."

      ???

      Kommentar


        #4
        ???
        Was verstehst du nicht ? Man weiß erst am Ende des Jahres 2021, wie hoch die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte 2021 sind,

        da musst du aber deinen Riestervertrag schon bespart haben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Oli Beitrag anzeigen
          Danke für deine Antwort Charlie24, allerdings:

          " Das Vorjahr ist deshalb maßgeblich, damit man die Mindesteinzahlung für das laufende Jahr einfach ermitteln kann, sonst müsste man die ja schätzen."

          ???
          Ich glaube Charlie24 meint damit die Mindesteinzahlung, die in einem Riester-Vertrag geleistet werden muss, damit man die (volle) Förderung bekommt. Diese ist meines Wissens abhängig vom rentenversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres. (Es gibt aber evtl. weitere Mindestzahlungen, die von diesem Einkommen abhängig sind.)

          Die Mindesteinzahlung ist prozentual von diesem Einkommen abhängig. D.h. man braucht eine Zahl für das Einkommen, um den Mindestbeitrag berechnen zu können. Da man für das aktuelle Jahr das Einkommen nicht sicher bestimmen kann, es also - wie auch Charlie24 sagt - schätzen müsste, wird das Einkommen des Vorjahres zur Berechnung herangezogen. (Vermutlich geschieht das in der Annahme, dass Abweichungen zum aktuellen Jahr gering sind.)

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            #6
            An Charlie24. Das du deine Aussage auf die Riesterrente beziehst bzgl. der zu zahlenden Beiträge, musst du auch dazuschreiben, dann ist verständlich was du meinst.

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              #7
              Zitat von Oli Beitrag anzeigen
              An Charlie24. Das du deine Aussage auf die Riesterrente beziehst bzgl. der zu zahlenden Beiträge, musst du auch dazuschreiben, dann ist verständlich was du meinst.
              Dass man für den Anspruch auf volle Zulage 4% des rentenversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres sparen muss, erzählt einem doch der Vertreter, der den Riester verkauft.
              Nachhilfe in Altersvorsorge ist nun wahrlich nicht Aufgabe dieses Forums.

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                #8
                Wenn jemand schreibt:
                Anlage AV / Berechnungsgrundlagen / Zeile 6
                dann gehe ich davon aus, dass er weiß, dass die Anlage AV dazu da ist, für die Beiträge zu einem sog. Riestervertrag die Günstigerprüfung zu beantragen.

                Auf die Riesterrente selbst bezieht sich meine Aussage im Übrigen nicht, die wäre nämlich in der Anlage R-AV/bAV zu erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Oli Beitrag anzeigen
                  Das du deine Aussage auf die Riesterrente beziehst bzgl. der zu zahlenden Beiträge, musst du auch dazuschreiben, dann ist verständlich was du meinst.
                  Wieso, aus welchem Grund füllst Du denn die Anlage AV aus?

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                    #10
                    Auf der Anlage AV heißt es "Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge)" fett in der Überschrift. Kann das jetzt nicht prüfen, dürfte aber in Mein Elster auch drinnen stehen.

                    Anders ausgedrückt: Wenn man sich die ganze Zeit über Riester unterhält und das dann einmal nicht dazu schreibt, hat man nicht das Thema gewechselt zu beispielsweise Rürup usw. usw.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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