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Bescheide für 2021 ( und 2019 ) werden doppelt in den Posteingang gestellt

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    Bescheide für 2021 ( und 2019 ) werden doppelt in den Posteingang gestellt

    Heute bekam ich schon wieder vom Mein-Elster ein Mail ich habe einen Bescheid für 2021 erhalten.

    Das habe ich aber schon am 28.03.2022 erhalten!

    Die Zahlen sind identisch, diesmal ist aber noch mal das Jahr 2019(??) und 2021 PLUS "... Vergleich" dabei.

    Mein Elster wird ja ständig überarbeitet deshalb denke ich: " ... kannste ignorieren"

    Ich stelle mir das furchtbar vor Steuergesetze in einer funktionierenden Web-Anwendung umsetzen zu müssen!

    #2
    Ich hatte gestern auch den Bescheid von 2019 noch einmal im Posteingang.
    Eine Email gab es hierüber nicht.
    Der Bescheid von 2019 ist der Gleiche, wie er 2020 ergangen ist.

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      #3
      Da scheint ein technisches Problem zu bestehen, dass da schon abgerufene Bescheide teilweise erneut zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlich in der nächsten Woche möchte man das wohl bereinigen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von cybuser Beitrag anzeigen
        Ich hatte gestern auch den Bescheid von 2019 noch einmal im Posteingang.
        Eine Email gab es hierüber nicht.
        Der Bescheid von 2019 ist der Gleiche, wie er 2020 ergangen ist.
        Das fehlende Mail ist evtl. im Spam-Ordner?

        Ich finde es aber "beruhigend", dass nicht nur ich von diesem Unfug betroffen bin ...

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          #5
          Zitat von JohnML Beitrag anzeigen

          Das fehlende Mail ist evtl. im Spam-Ordner?

          Ich finde es aber "beruhigend", dass nicht nur ich von diesem Unfug betroffen bin ...
          Nein, absolut keine Mail bekommen..
          Der Bescheid war auch rein zufällig drin, als ich mich eingeloggt habe. Gestern dauerte ja auch das Login ewig.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Da scheint ein technisches Problem zu bestehen, dass da schon abgerufene Bescheide teilweise erneut zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlich in der nächsten Woche möchte man das wohl bereinigen.
            Das Problem betrifft wohl nur die erneute Datenbereitstellung, eine erneute und damit auch fehlerhafte Benachrichtigungs-Mail erfolgt wohl nicht.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Da scheint ein technisches Problem zu bestehen, dass da schon abgerufene Bescheide teilweise erneut zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlich in der nächsten Woche möchte man das wohl bereinigen.
              Danke für die Info, da bei mir das gleiche Phänomen (selbiger Einkommensteuerbescheid von 2020, in Elster als neue Post angezeigt, aber keine eMail erhalten) aufgetreten ist, mache ich mir jetzt erstmal keine weiteren Gedanken und warte mal ab. Zeitlich passte es nämlich exakt mit den Vorjahren mit der Übermittlung des Einkommensteuerbescheid.

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                #8
                Jep, zumindest dieses Thema kann man einfach als Kuriosität unaufgeregt zur Kenntnis nehmen und ab in Ablage eP (elektronischer Papierkorb) geben.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Zitat von Andreas HH Beitrag anzeigen

                  Danke für die Info, da bei mir das gleiche Phänomen (selbiger Einkommensteuerbescheid von 2020, in Elster als neue Post angezeigt, aber keine eMail erhalten) aufgetreten ist, mache ich mir jetzt erstmal keine weiteren Gedanken und warte mal ab. Zeitlich passte es nämlich exakt mit den Vorjahren mit der Übermittlung des Einkommensteuerbescheid.
                  Hier eine "offizielle" Antwort auf meine Mail-Anfrage:

                  Sehr geehrter Herr John Landmesser,

                  wir haben Ihre Anfrage erhalten und bedanken uns für Ihr Interesse. Bitte lesen Sie folgende Informationen zu Ihrer Anfrage:

                  Seid der Aktualisierung von Mein Elster vom 30.03.2022 werden alte DIVA-Bescheide, die bereits abgerufen wurden nach
                  dem Login erneut zum Abruf bereitgestellt:
                  Konkret handelt es sich um alle DIVA-Bescheide, die vor März 2021
                  abgerufen wurden. Diese werden als "Neu" angesehen und daher erneut zum
                  Abruf angeboten.
                  Eine erneute Benachrichtigungs-E-Mail wird nicht verschickt.
                  Hierbei handelt sich es sich um einen Fehler, der im Laufe der nächsten Woche behoben wird.
                  Dieser Fehler hat keine Auswirkung auf neue Bescheiddaten.
                  Diese können Sie abrufen, sobald Sie eine E-mail erhalten haben, dass die neuen Bescheide abholbereit sind.
                  Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.


                  Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage in Bezug auf die Nutzung von Mein Elster und weiterer ELSTER - Anwendungen können Mails, die uns erreichen, nicht immer zeitnah beantwortet werden. Wir bitten dafür um Verständnis.


                  Hinweise:
                  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zusendung der Dateien sowie Informationen auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Zuge der Bearbeitung werden das Steuergeheimnis und die Datenschutzvorschriften eingehalten. Alle von Ihnen an die ELSTER-Hotline übermittelten Daten werden spätestens 90 Tage nach Erledigung Ihrer Anfrage unwiederbringlich gelöscht.
                  Für unaufgefordert eingesendete Daten übernehmen wir keine Haftung.

                  Authentifizierte Übermittlung
                  Bestimmte Steuererklärungen müssen Sie elektronisch und mit Ihrem ELSTER-Zertifikat authentifiziert übermitteln.
                  Dies gilt unter anderem für: Umsatzsteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Feststellungserklärungen, Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanzen), Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).
                  Weitere Informationen finden Sie unter www.elster.de

                  Sollten Ihrerseits noch Fragen bestehen, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden. Geben Sie bitte bei weiteren Fragen Ihre Referenznummer an, die wir in der Betreffzeile angegeben haben. Sie erreichen uns wochentags zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr.


                  Telefon: 0800 / 5235055
                  Support-Seite im Internet:
                  https://www.elster.de

                  mit freundlichen Grüßen
                  Ihr Elster Team

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                    #10
                    Hallo, habe heute auch den Bescheid für das Jahr 2021 erhalten. Weiterhin auch noch einmal den Bescheid für 2019. Dafür fehlen die Vergleichsdaten 2021. Ein Anruf beim Finanzamt konnte mir nicht weiterhelfen. Das liege wohl am Programm. Und wie bekomme ich nun an die Vergleichsdaten?

                    Kommentar


                      #11
                      Und wie bekomme ich nun an die Vergleichsdaten?
                      Gib das Problem an die ELSTER-Hotline weiter, hier werden wir das nicht lösen können.
                      hotline@elster.de
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von siggihi Beitrag anzeigen
                        Hallo, habe heute auch den Bescheid für das Jahr 2021 erhalten. Weiterhin auch noch einmal den Bescheid für 2019. Dafür fehlen die Vergleichsdaten 2021. Ein Anruf beim Finanzamt konnte mir nicht weiterhelfen. Das liege wohl am Programm. Und wie bekomme ich nun an die Vergleichsdaten?
                        Hallo,

                        die Vergleichsdaten hast du doch bei der Steuerberechnung
                        oder weisst du nicht wie du eine neue Berechnung anstösst?
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Meine ursprüngliche Steuerberechnung habe ich noch. Da der Bescheid hiervon nicht abweicht ist die Übermittlung der Vergleichsdaten nicht mehr so wichtig. In den letzten Jahren habe ich diese aber immer erhalten. Das mit der erneuten Übersendung des Bescheides 2019 habe ich inzwischen verstanden.

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                            #14
                            In den letzten Jahren habe ich diese aber immer erhalten.
                            Was da momentan alles schief läuft, wissen wir nicht genau. Im März hat das noch funktioniert, da habe ich für das Jahr 2020 für jeden Steuerfall sowohl

                            die Bescheiddaten wie auch den Bescheiddatenvergleich erhalten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Erstaunlicherweise habe ich übrigens noch keinen Bescheid 2021 erhalten, was mich als Negativdenker ein wenig beunruhigt.
                              Normalerweise erhalte ich meinen Bescheid Ende März - nun befürchte ich, dass durch diese Programmaktualisierung und den Doppelversand älterer Bescheide vielleicht aktuelle Anträge verloren gegangen sind.
                              Gibt ja nichts, was es nicht gibt ...

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