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ESt 1 B 2021 - Änderung bei Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen (Anlage FE 1)

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    ESt 1 B 2021 - Änderung bei Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen (Anlage FE 1)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2021

    In der Vergangenheit konnte bzw. musste man in der Anlage FE 1 unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen die Nummern der Beteiligten

    eintragen, auch wenn alles nach Schlüssel verteilt wurde. Das ist im Formular für 2021 nur mehr zulässig, wenn entweder abweichend vom Schlüssel

    verteilt wird oder bei einzelnen Beteiligten Sonder(betriebs)einnahmen oder auch Sonderbetriebsausgaben/Sonderwerbungskosten zu erklären sind.

    Ist beides nicht der Fall, muss 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen leer bleiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Hallo zusammen,
    hallo Charlie24,

    vielen Dank für die Erläuterung. Habe dazu noch eine Frage:

    Werden in der Anlage FE1 / 5 (Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligter x / 5 (Vermietung und Verpachtung) unter der Nummer 106 die um die Sonderwerbungskosten (Nummer 108) verminderten anteiligen Einkünfte eingetragen oder die zwischen x und y aufgeteilten Einkünfte vor Verrechnung mit den Sonderwerbungskosten?
    Denn in der Anlage FE1 unter der Anlage 4 Vermietung und Verpachtung müssen ja alle Werte wieder zusammengefasst werden, sonst meckert Elster mit ner Fehlermeldung.

    Ich hoffe, meine Problembeschreibung war so ok, sonst bin ich auch über eine allgemeine Vorgehensbeschreibung bei Sonderwerbungskosten eines Gesellschafters (Vermietung) dankbar.

    Besten Dank vorab an Charlie24 bzw. die Community

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      #3
      ... unter der Nummer 106 die um die Sonderwerbungskosten (Nummer 108) verminderten anteiligen Einkünfte eingetragen
      Du darfst da nichts vermindern. Wenn du in Zeile 108 bei einem Beteiligten Sonderwerbungskosten erklärst, musst du dem Wert ein Minuszeichen

      voranstellen, Von dem nach Schlüssel verteilten Gewinn / Überschuss werden die Sonderwerbungskosten dann bei diesem Beteiligten abgezogen,

      die Zeile 106 bleibt leer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Nachtrag: Der Saldo der Sonderwerbungskosten muss außerdem bei den Einkünften aus Vermietung in Zeile 57 (dort für alle Beteiligten) erfasst werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Besten Dank für die Antwort, damit komme ich sehr gut zurecht.

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