Hallo,
gegenwärtig mache ich meine Steuererklärung für 2021.
Ich habe folgende Frage:
In der Anlage N, 10 - Beiträge zu Berufsverbänden
► muss hier immer ein Beleg bzgl. der Steuererklärung eingereicht werden? Müsste diesen dann von der Gewerkschaft anfordern, da ich meinen nicht mehr finde.
Oder wird bei einem geringen Beitrag (meiner war 100 €) i.d.R. vom Finanzamt kein Nachweis verlangt.
► gibt es einen Grenzbetrag der i.d.R. ohne Nachweis vom Finanzamt anerkannt wird?
► Wie sind hierzu eure Erfahrungen?
Mit freundlichen Grüßen
Oli
gegenwärtig mache ich meine Steuererklärung für 2021.
Ich habe folgende Frage:
In der Anlage N, 10 - Beiträge zu Berufsverbänden
► muss hier immer ein Beleg bzgl. der Steuererklärung eingereicht werden? Müsste diesen dann von der Gewerkschaft anfordern, da ich meinen nicht mehr finde.
Oder wird bei einem geringen Beitrag (meiner war 100 €) i.d.R. vom Finanzamt kein Nachweis verlangt.
► gibt es einen Grenzbetrag der i.d.R. ohne Nachweis vom Finanzamt anerkannt wird?
► Wie sind hierzu eure Erfahrungen?
Mit freundlichen Grüßen
Oli
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