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Beiträge zu Berufsverbänden ohne Nachweis?

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    Beiträge zu Berufsverbänden ohne Nachweis?

    Hallo,

    gegenwärtig mache ich meine Steuererklärung für 2021.
    Ich habe folgende Frage:

    In der Anlage N, 10 - Beiträge zu Berufsverbänden

    ► muss hier immer ein Beleg bzgl. der Steuererklärung eingereicht werden? Müsste diesen dann von der Gewerkschaft anfordern, da ich meinen nicht mehr finde.
    Oder wird bei einem geringen Beitrag (meiner war 100 €) i.d.R. vom Finanzamt kein Nachweis verlangt.
    ► gibt es einen Grenzbetrag der i.d.R. ohne Nachweis vom Finanzamt anerkannt wird?
    ► Wie sind hierzu eure Erfahrungen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Oli



    #2
    muss hier immer ein Beleg bzgl. der Steuererklärung eingereicht werden?
    Nein, Belege muss man nur auf Anforderung einreichen. Normalerweise läuft die Zahlung doch über ein Girokonto, da würde bei Anforderung

    auch der Kontoauszug reichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24!
      Wie sieht es hier bei dir aus? Leistest du Beiträge zu Berufsverbänden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wurde von dir schonmal ein Nachweis verlangt?

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        #4
        Du solltest nicht eintragen wie viel Charlie zahlt, sondern wie viel Du bezahlt hast. Alles andere wäre nicht in Ordnung.

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          #5
          Hat dich jemand gefragt L. E. Fant. Nein! Dann halt dich raus und laber nett so dumm daher

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            #6
            Hier ist ein öffentliches Forum, da kannst Du mir keinen Maulkorb erteilen.

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              #7
              Wie sieht es hier bei dir aus? Leistest du Beiträge zu Berufsverbänden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wurde von dir schonmal ein Nachweis verlangt?
              Um deine Neugierde einigermaßen zu befriedigen: Ja, ich leiste Beiträge zu Berufsverbänden, das allerdings schon seit 50 Jahren.

              Die Höhe geht dich nichts an. In den letzten 20 Jahren habe ich sicher keine Belege dazu eingereicht, es kann aber sein, dass ich die Höhe früher durchaus

              mal nachgewiesen habe, Früher war die Belegeinreichung ja der Normalfall, außerdem habe ich meine Steuererklärungen vor 2000 auf Papier abgegeben.

              Belege angefordert hat das Finanzamt dafür nach meiner Erinnerung noch nie, denen reicht der Name des Verbands und der gezahlte Beitrag. Ich könnte

              im Übrigen auch nur die Kontoauszüge vorlegen, mehr gibt es dazu nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Alles Gut Charlie24. Danke für deine Rückmeldung

                An L. E. Fant
                "Du solltest nicht eintragen wie viel Charlie zahlt, sondern wie viel Du bezahlt hast. Alles andere wäre nicht in Ordnung."

                Ach wirklich, darauf wäre ich nicht gekommen. Du bist ja ein ganz Schlauer. Schreib am besten gar nichts, wenn du nichts zur Lösung der Frage beiträgst.

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                  #9
                  Du solltest Dich mal wieder einkriegen, insbesondere wenn Du keinerlei Elster-Fragen gestellt hast und damit überhaupt kein Thema für dieses Forum hast. Und da ich mal davon ausgehe, dass Deine Besteuerungsgrundlagen nicht identisch sind mit denen von Charlie24 und Ihr nicht den gleichen Bearbeiter haben werdet und das Risikomanagementsystem vielleicht Bei Dir und vielleicht nicht bei Charlie24 anspringt mit Stichproben und umgekehrt, hilft Dir die Antwort von Charlie24 so oder so nichts. Da wäre die Glaskugeldame Deines Vertrauens auf dem Jahrmarkt sicherlich hilfreicher. Vielleicht gibt es da ja auch ein Forum ... ;-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Hat dich jemand gefragt L. E. Fant. Nein! Dann halt dich raus und laber nett so dumm daher
                    Ach wirklich, darauf wäre ich nicht gekommen. Du bist ja ein ganz Schlauer. Schreib am besten gar nichts, wenn du nichts zur Lösung der Frage beiträgst.
                    Was soll denn sowas? Willst du keine Hilfe?
                    Bei mir hast du es dir jedenfalls schon verscherzt - und dabei könnte ich dir ziemlich genau sagen, wo die Grenze liegt bis zu der in der Regel keine Belege nötig sind.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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