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1. Eintrag Betriebsrente unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"

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    1. Eintrag Betriebsrente unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit"

    Bei einem Eintrag der Betriebsrente in der Anlage N (Betriebsrente und entrichtete Steuer) wird bei der Elster-Steuerberechnung richtigerweise der Freibetrag für Versorgungsbezüge berücksichtigt und der Pauschbetrag von 102 € für Versorgungsbezüge. Nicht korrekt ist eine Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages in Höhe von 944 €, weil man als "reiner" Rentner kein Arbeitnehmer mehr ist.
    Frage: Wie schafft man es das Formular so auszufüllen, dass die 944 € des Arbeitnehmer-Pauschbetrages nicht erscheinen (weil es das Finanzamt auch nicht berücksichtigt), um am Ende eine korrekte Zahl der Steuer-Rückerstattung bzw. der Steuer-Nachzahlung zu erhalten?

    #2
    Von Andrzej53:
    Ergänzend dazu eine weitere Fehlerquelle bei der Steuerberechnung. Stichwort "Altersentlastungsbetrag".
    Durch einen Eintrag der Betriebsrente in der Anlage N wird fälschlicherweise bei der Elster-Steuerberechnung ein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, der einem Rentner für seine gesetzliche Rente und für seine Betriebsrente nicht zusteht. Damit ist die Steuerberechnung am Ende immer falsch.

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      #3
      Du musst eben auch Seite 3 der Anlage N komplett ausfüllen. Da gehört u. a. der Betrag unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst.

      Wenn der mit dem Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung identisch ist, berechnet Mein ELSTER keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Durch einen Eintrag der Betriebsrente in der Anlage N wird fälschlicherweise bei der Elster-Steuerberechnung ein Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, der einem Rentner für seine gesetzliche Rente und für seine Betriebsrente nicht zusteht.
        Auch dieser Fehler wird durch die fehlenden Einträge auf Seite 3 der Anlage N unter Versorgungsbezüge 1 bis 3 verursacht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, Charlie24. Hat geklappt, auch mit dem Altersentlastungsbetrag. Nur die von Dir genannte Seite 3 und dort unter Nr. 8 finde ich im Website-Elster-Formular nicht wieder. Ich habe es unter: "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge im Bruttoarbeitslohn laut Zeile 6 enthalten" eingetragen und es hat funktioniert. Den Altersfreibetrag bekomme ich jetzt richtigerweise reduzierter angezeigt. Er fällt aufgrund der Zinseinkünfte an, die über den Freibetrag von 801 € liegen und somit auch besteuert werden (müssen). Den Vorsorgeaufwand trage ich natürlich ein.

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            #6
            Nur die von Dir genannte Seite 3 und dort unter Nr. 8 finde ich im Website-Elster-Formular nicht wieder.
            Die Seite 3 der Anlage N gibt es doch in Mein ELSTER. Die Zeilennummern der Anlage N und die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung

            unterscheiden sich schon immer. Leider wird in Zeile 11 der Anlage N nicht auf die Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung verwiesen, sondern

            auf die Zeile 6 der Anlage N (im Bruttoarbeitslohn enthalten). Das ist ein Manko der Webanwendung. Diese Verwirrung lässt sich vermeiden, wenn

            man den Bescheinigungsabruf von Mein ELSTER nutzt, der schreibt alle Daten der Lohnsteuerbescheinigung in die richtigen Zeilen. Auch die

            Anlage Vorsorgeaufwand kannst du damit befüllen. Der Bescheinigungsabruf wird bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den drei

            Punkten gestartet.

            Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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