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Doppelte Haushaltsführung - steuerfreie Arbeitgeberleistungen

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    Doppelte Haushaltsführung - steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Hallo liebes Forum,

    ich habe folgende Frage:

    Habe im Rahmen eines Jobwechsels eine Wohnung vom AG zur Verfügung gestellt bekommen, die der AG komplett gezahlt und auch die Miete direkt an den Vermieter überwiesen hat. Sprich, ich hatte diesbzgl. keine eigenen Aufwendungen.

    Dies ist in Zeile 21 in der LSt-Jahresbescheinigung vermerkt und wird natürlich dementsprechend in Zeile 117 in die Steuererklärung übertragen, was mir die kompletten tatsächlich angefallenen Mehraufwendung "auffrisst". Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die Zeile 117 einfach leer lassen kann, denn es gab ja keinen Abfluss für die Miete von meinem Konto, so dass hier auch vom AG nichts an mich erstattet wurde bzw. werden konnte.

    Habe ich hier einen Denkfehler, hat der AG das einfach falsch umgesetzt oder verhindert das tatsächlich, dass ich sämtliche anderen Aufwendung iRd doppelten Haushaltsführung nicht ansetzen kann?

    Danke euch vorab und viele Grüße,
    JW

    #2
    Der Arbeitgeber hat steuerfreie Leistungen getätigt und damit insoweit deine Aufwendungen ersetzt, d.h. das was er ersetzt hat, darfst Du auch als Werbungskosten eintragen, sodass das insoweit normalerweise ein Nullsummenspiel wird.

    Vielleicht solltest Du mit Deinem steuerlichen Berater -ein Elster-Thema ist das ja nicht- prüfen, was der AG Dir bzw. dem Vermieter wirklich gezahlt hat und wie sich der Betrag laut Zeile 21 konkret zusammen setzt. Vielleicht hat er Dir ja auch Verpflegungsmehraufwendungen gezahlt, die da auch drin enthalten sind.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Lieben Dank für die Antwort!

      Du hast wohl recht, ist nicht direkt eine Elster-Frage und geht eher ums Fachliche als um die Zeilen. Hatte mich nur sehr gewundert, da faktisch keine einzige Zahlung/Erstattung/etc. an mich getätigt wurde, sondern der Mietaufwand in exakt der Höhe, die der Vermieter gefordert hat, direkt gezahlt wurde (die Rechnungen für die relevanten Monate entsprechen dem in Zeile 21 ausgewiesenen Betrag).

      Werde mir mal einen Rat vom StB einholen.

      Danke dir nochmal und Gruß!

      Kommentar

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