Hallo liebes Forum,
ich habe folgende Frage:
Habe im Rahmen eines Jobwechsels eine Wohnung vom AG zur Verfügung gestellt bekommen, die der AG komplett gezahlt und auch die Miete direkt an den Vermieter überwiesen hat. Sprich, ich hatte diesbzgl. keine eigenen Aufwendungen.
Dies ist in Zeile 21 in der LSt-Jahresbescheinigung vermerkt und wird natürlich dementsprechend in Zeile 117 in die Steuererklärung übertragen, was mir die kompletten tatsächlich angefallenen Mehraufwendung "auffrisst". Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die Zeile 117 einfach leer lassen kann, denn es gab ja keinen Abfluss für die Miete von meinem Konto, so dass hier auch vom AG nichts an mich erstattet wurde bzw. werden konnte.
Habe ich hier einen Denkfehler, hat der AG das einfach falsch umgesetzt oder verhindert das tatsächlich, dass ich sämtliche anderen Aufwendung iRd doppelten Haushaltsführung nicht ansetzen kann?
Danke euch vorab und viele Grüße,
JW
ich habe folgende Frage:
Habe im Rahmen eines Jobwechsels eine Wohnung vom AG zur Verfügung gestellt bekommen, die der AG komplett gezahlt und auch die Miete direkt an den Vermieter überwiesen hat. Sprich, ich hatte diesbzgl. keine eigenen Aufwendungen.
Dies ist in Zeile 21 in der LSt-Jahresbescheinigung vermerkt und wird natürlich dementsprechend in Zeile 117 in die Steuererklärung übertragen, was mir die kompletten tatsächlich angefallenen Mehraufwendung "auffrisst". Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die Zeile 117 einfach leer lassen kann, denn es gab ja keinen Abfluss für die Miete von meinem Konto, so dass hier auch vom AG nichts an mich erstattet wurde bzw. werden konnte.
Habe ich hier einen Denkfehler, hat der AG das einfach falsch umgesetzt oder verhindert das tatsächlich, dass ich sämtliche anderen Aufwendung iRd doppelten Haushaltsführung nicht ansetzen kann?
Danke euch vorab und viele Grüße,
JW
Kommentar