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Rechnet Mein Elster richtig ? (Besteuerung auf Einkommen unter Grundfreibetrag)

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    Rechnet Mein Elster richtig ? (Besteuerung auf Einkommen unter Grundfreibetrag)

    Hallo , ich stehe hier gewaltig auf dem Schlauch. Das Programm rechnet mir auf ein zu versteuerndes Einkommen (Rente) von 6000 € ca. 500 € Einkommenssteuer aus. (Splittingtabelle)
    Ist das ein Fehler oder stimmt das hier nicht ?

    "Die Höhe des Grundfreibetrags wird anders als beim Rentenfreibetrag jedes Jahr neu angepasst. Berechnet wird er anhand der Bedarfskomponenten des Existenzminimums auf Basis des Zwölften Buches Sozialhilfegesetzbuch. In diesem Jahr liegt er bei 9.744€, 2022 wird er voraussichtlich auf 9.984€ ansteigen. In der Steuererklärung wird dieser Betrag automatisch berücksichtigt. Doch Achtung: Der Grundfreibetrag wirkt anders als der Rentenfreibetrag nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern auf alle Renteneinkünfte" Quelle: Commerzbak.de

    #2
    Ist das ein Fehler oder stimmt das hier nicht ?
    Hattest du vor dem Rentenbezug noch steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen ? Z B. Krankengeld

    Oder lebst du außerhalb von Deutschland und bist nur beschränkt steuerpflichtig ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Außerhalb von Deutschland kann bei Splittingtarif eigentlich nicht zutreffen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie, ja , das mit dem Progressionsvorbehalt hatte ich nicht auf dem Schirm. Ich habe noch Arbeitslosengeld bezogen. Ich hab mich nur gewundert, da ich das in meiner Steuerhistorie noch nie hatte. Das Arbeitslosengeld führt anscheinend zu einem Steuersatz, der unabhängig vom zu versteuernden Einkommen und dem damit verbundenen Grundfreibetrag erhoben wird. Vielen Dank !!!!

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          #5
          Nachtrag: Das geht eben aus der Steuerberechnung (Detail) nicht eindeutig hervor.

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            #6
            Nicht "unabhängig vom zu versteuernden Einkommen": Der Grundfreibetrag in § 32a EStG ist Teil des Steuertarifs, d.h. bis zum Grundfreibetrag ist nicht steuerfrei, sondern nach der Formel beträgt der Steuersatz und damit die Steuer bis dahin 0. Bei Progressionsvorbehalt wird geschaut, wie hoch der Steuersatz beispielsweise bei 15.000 € wäre, und dieser Steuersatz wird dann beispielsweise auf das zu versteuernde Einkommen von 8.000 € angewandt, so dass es nicht 8.000 € x 0 %, sondern vielleicht 8.000 € x 5 % heißt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Picard777 Danke für die Info, das wusste ich auch noch nicht.

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                #8
                Nachtrag: Das geht eben aus der Steuerberechnung (Detail) nicht eindeutig hervor.
                Es steht aber in der Steuerberechnung durchaus drin: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt und es ist auch ein Prozentsatz angegeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Sehr vielen Dank für eure Hilfe, Charlie und Picard, da wäre ich allein nie drauf gekommen, weil ich noch nie vorher arbeitslos war. Auch der Begriff des Progressionsvorbehalts war mir bisher nicht wirklich bekannt. Nun weiß ich es und kann die Steuererklärung beruhigt absenden. Leider kommt beim Absenden immer die Meldung " Das System ist überlastet sie wurden automatisch ausgelogt". Aber wichtig ist ja, dass es hierzulande überhaupt möglich ist, die Steuererklärung online abzugeben und man sich das Ausdrucken von x Seiten ersparen kann. Da sollte man nicht meckern sondern dem Projekt viel Erfolg und bestmögliche Weiterentwicklung wünschen !!!

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