Sehr geehrte Gemeinde,
verzeiht mir die Störung und mein Unwissen vorab. Ich bin kein absoluter Neuling wenn es darum geht meine Steuer über das "Mein Elster" Portal abzuwickeln und einzureichen. Seit 2020 bin ich jedoch Eigentümer einer kleinen Immobilie in der ich selber wohne. Meine Recherche im Internet ergab, dass ich unter diesen Umständen keinerlei großen steuerrechtlichen Vorzüge genieße außer Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (bis zu 20% der Gesamtsumme, bzw. maximal anteilig €1200 der Gesamtaufwendungen) steuerlich geltend machen zu können und würde für das Jahr 2021 die Aufwendungen gerne mit in die Steuererklärung aufnehmen wollen.
Hierzu habe ich zu der üblichen Anlage N, die ich in den vergangenen Jahren genutzt hatte, zusätzlich noch die "Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen" mit aufgenommen.
Ich hatte hierzu meine WEG Verwaltung gebeten mir eine Zusammenfassung der Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für meine Anteile der Wohnung zusammenzustellen. Einen Überblick könnt ihr euch über die Datei im Anhang 1 verschaffen. Hierbei habe ich die Summe gestrichen und lediglich die Kennzeichnung der einzelnen relevanten Posten stehen gelassen als Orientierung.
Ich bitte meine Unwissenheit beim weiteren Vorgehen zu entschuldigen, da ich diesen Prozess das erste mal durchlaufe. Ich strebe an zu verstehen wie ich meine Steuer, trotz eigener kleiner Wohnung zur Selbstnutzung, künftig in Eigenregie erstellen kann ohne zwangsläufig immer auf einen Steuerberater zurückzugreifen. Meine Autonomie und der damit verbundene Lernprozess sind mir in diesem Fall sehr wichtig.
Es ergibt sich für mich folgende Frage / Unklarheit für die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen (ab jetzt abgekürzt mit HD-H):
1) mir ist unklar ob ich als Eigentümer zur Selbstnutzung die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Posten jeweils mit aufnehmen kann, oder ob ich lediglich die nicht umlagefähigen Posten in der Steuererklärung geltend machen kann?
2) deklariere ich die HD-H Leistungen jeweils einzeln oder als Summe? Gebe ich die volle Summe an und das Finanzamt rechnet sich die 20% heraus, oder darf ich nur 20% der jeweiligen Summe der Aufwendungen angeben?
Beispiel: unter Punkt 2 in der Anlage HD-H kann man HD geltend machen. Schreibe ich dort einzeln "Gebäudereinigung", Aufwendung Summe X, "Außenanlage", Aufwendung Summe X, etc. ... und dann jeweils die dort angegebene Summe, oder nur 20% davon?
3) ebenfalls unklar: unter Punkt 3 in der Anlage HD-H kann man H geltend machen. Muss ich hier ebenfalls alle H einzeln aufführen, wie oben für HD? Hierbei finde ich jedoch verwirrend, dass Zeile 2 (selbst getragene Rechnungsbeiträge) und Zeile 3 (darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer) in meinen Augen die gleiche Summe abbilden. Letztendlich müsste ich doch die Materialkosten (in meinem Anhang 1 einzeln ausgewiesen) von der Gesamtsumme in Zeile 2 abziehen da diese nicht steuerlich relevant sind .... oder hat sich hierzu die Rechtslage geändert und ich bin mir dessen nicht bewusst?
4) anteilige Betriebskosten für Heizung und Warmwasser sind in der Aufstellung im Anhang 1 nicht enthalten. Diese sind in Anhang 2 aufgeführt und weisen ebenfalls eine sehr geringe Summe an HD auf. Auch hier stellt sich mir die gleich Frage wie unter Punkt 2) und 3). Führe ich meine Kostenanteile als Summe auf oder muss ich jeweils die unter "Kostenart" aufgeführten Posten einzeln (mit Aufwendung) auflisten? Gehören diese Heiz / Warmwasser HD überhaupt zu dieser Anlage oder muss ich sie anderweitig auflisten?
5) vielleicht eine eher simple Frage zum Abschluss: wo besteht die Möglichkeit in "Mein Elster" die Dokumente meiner Hausverwaltung hochzuladen um meine Angaben zu belegen? Werde ich vom Finanzamt hierzu separat aufgefordert?
Ich hoffe, dass meine diversen Fragestellungen kohärent ausformuliert sind. Ich bitte hiermit erneut mein Unwissen zu entschuldigen und würde mich über eine detaillierte Hilfestellung, gerne auch Belehrung, freuen.
Danke vorab für eure Mühe.
Beste Grüße,
D
verzeiht mir die Störung und mein Unwissen vorab. Ich bin kein absoluter Neuling wenn es darum geht meine Steuer über das "Mein Elster" Portal abzuwickeln und einzureichen. Seit 2020 bin ich jedoch Eigentümer einer kleinen Immobilie in der ich selber wohne. Meine Recherche im Internet ergab, dass ich unter diesen Umständen keinerlei großen steuerrechtlichen Vorzüge genieße außer Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (bis zu 20% der Gesamtsumme, bzw. maximal anteilig €1200 der Gesamtaufwendungen) steuerlich geltend machen zu können und würde für das Jahr 2021 die Aufwendungen gerne mit in die Steuererklärung aufnehmen wollen.
Hierzu habe ich zu der üblichen Anlage N, die ich in den vergangenen Jahren genutzt hatte, zusätzlich noch die "Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen" mit aufgenommen.
Ich hatte hierzu meine WEG Verwaltung gebeten mir eine Zusammenfassung der Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für meine Anteile der Wohnung zusammenzustellen. Einen Überblick könnt ihr euch über die Datei im Anhang 1 verschaffen. Hierbei habe ich die Summe gestrichen und lediglich die Kennzeichnung der einzelnen relevanten Posten stehen gelassen als Orientierung.
Ich bitte meine Unwissenheit beim weiteren Vorgehen zu entschuldigen, da ich diesen Prozess das erste mal durchlaufe. Ich strebe an zu verstehen wie ich meine Steuer, trotz eigener kleiner Wohnung zur Selbstnutzung, künftig in Eigenregie erstellen kann ohne zwangsläufig immer auf einen Steuerberater zurückzugreifen. Meine Autonomie und der damit verbundene Lernprozess sind mir in diesem Fall sehr wichtig.
Es ergibt sich für mich folgende Frage / Unklarheit für die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen (ab jetzt abgekürzt mit HD-H):
1) mir ist unklar ob ich als Eigentümer zur Selbstnutzung die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Posten jeweils mit aufnehmen kann, oder ob ich lediglich die nicht umlagefähigen Posten in der Steuererklärung geltend machen kann?
2) deklariere ich die HD-H Leistungen jeweils einzeln oder als Summe? Gebe ich die volle Summe an und das Finanzamt rechnet sich die 20% heraus, oder darf ich nur 20% der jeweiligen Summe der Aufwendungen angeben?
Beispiel: unter Punkt 2 in der Anlage HD-H kann man HD geltend machen. Schreibe ich dort einzeln "Gebäudereinigung", Aufwendung Summe X, "Außenanlage", Aufwendung Summe X, etc. ... und dann jeweils die dort angegebene Summe, oder nur 20% davon?
3) ebenfalls unklar: unter Punkt 3 in der Anlage HD-H kann man H geltend machen. Muss ich hier ebenfalls alle H einzeln aufführen, wie oben für HD? Hierbei finde ich jedoch verwirrend, dass Zeile 2 (selbst getragene Rechnungsbeiträge) und Zeile 3 (darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer) in meinen Augen die gleiche Summe abbilden. Letztendlich müsste ich doch die Materialkosten (in meinem Anhang 1 einzeln ausgewiesen) von der Gesamtsumme in Zeile 2 abziehen da diese nicht steuerlich relevant sind .... oder hat sich hierzu die Rechtslage geändert und ich bin mir dessen nicht bewusst?
4) anteilige Betriebskosten für Heizung und Warmwasser sind in der Aufstellung im Anhang 1 nicht enthalten. Diese sind in Anhang 2 aufgeführt und weisen ebenfalls eine sehr geringe Summe an HD auf. Auch hier stellt sich mir die gleich Frage wie unter Punkt 2) und 3). Führe ich meine Kostenanteile als Summe auf oder muss ich jeweils die unter "Kostenart" aufgeführten Posten einzeln (mit Aufwendung) auflisten? Gehören diese Heiz / Warmwasser HD überhaupt zu dieser Anlage oder muss ich sie anderweitig auflisten?
5) vielleicht eine eher simple Frage zum Abschluss: wo besteht die Möglichkeit in "Mein Elster" die Dokumente meiner Hausverwaltung hochzuladen um meine Angaben zu belegen? Werde ich vom Finanzamt hierzu separat aufgefordert?
Ich hoffe, dass meine diversen Fragestellungen kohärent ausformuliert sind. Ich bitte hiermit erneut mein Unwissen zu entschuldigen und würde mich über eine detaillierte Hilfestellung, gerne auch Belehrung, freuen.
Danke vorab für eure Mühe.
Beste Grüße,
D
Kommentar