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Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen

    Sehr geehrte Gemeinde,

    verzeiht mir die Störung und mein Unwissen vorab. Ich bin kein absoluter Neuling wenn es darum geht meine Steuer über das "Mein Elster" Portal abzuwickeln und einzureichen. Seit 2020 bin ich jedoch Eigentümer einer kleinen Immobilie in der ich selber wohne. Meine Recherche im Internet ergab, dass ich unter diesen Umständen keinerlei großen steuerrechtlichen Vorzüge genieße außer Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (bis zu 20% der Gesamtsumme, bzw. maximal anteilig €1200 der Gesamtaufwendungen) steuerlich geltend machen zu können und würde für das Jahr 2021 die Aufwendungen gerne mit in die Steuererklärung aufnehmen wollen.

    Hierzu habe ich zu der üblichen Anlage N, die ich in den vergangenen Jahren genutzt hatte, zusätzlich noch die "Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen" mit aufgenommen.

    Ich hatte hierzu meine WEG Verwaltung gebeten mir eine Zusammenfassung der Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen für meine Anteile der Wohnung zusammenzustellen. Einen Überblick könnt ihr euch über die Datei im Anhang 1 verschaffen. Hierbei habe ich die Summe gestrichen und lediglich die Kennzeichnung der einzelnen relevanten Posten stehen gelassen als Orientierung.

    Ich bitte meine Unwissenheit beim weiteren Vorgehen zu entschuldigen, da ich diesen Prozess das erste mal durchlaufe. Ich strebe an zu verstehen wie ich meine Steuer, trotz eigener kleiner Wohnung zur Selbstnutzung, künftig in Eigenregie erstellen kann ohne zwangsläufig immer auf einen Steuerberater zurückzugreifen. Meine Autonomie und der damit verbundene Lernprozess sind mir in diesem Fall sehr wichtig.

    Es ergibt sich für mich folgende Frage / Unklarheit für die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen (ab jetzt abgekürzt mit HD-H):

    1) mir ist unklar ob ich als Eigentümer zur Selbstnutzung die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Posten jeweils mit aufnehmen kann, oder ob ich lediglich die nicht umlagefähigen Posten in der Steuererklärung geltend machen kann?

    2) deklariere ich die HD-H Leistungen jeweils einzeln oder als Summe? Gebe ich die volle Summe an und das Finanzamt rechnet sich die 20% heraus, oder darf ich nur 20% der jeweiligen Summe der Aufwendungen angeben?

    Beispiel: unter Punkt 2 in der Anlage HD-H kann man HD geltend machen. Schreibe ich dort einzeln "Gebäudereinigung", Aufwendung Summe X, "Außenanlage", Aufwendung Summe X, etc. ... und dann jeweils die dort angegebene Summe, oder nur 20% davon?

    3) ebenfalls unklar: unter Punkt 3 in der Anlage HD-H kann man H geltend machen. Muss ich hier ebenfalls alle H einzeln aufführen, wie oben für HD? Hierbei finde ich jedoch verwirrend, dass Zeile 2 (selbst getragene Rechnungsbeiträge) und Zeile 3 (darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer) in meinen Augen die gleiche Summe abbilden. Letztendlich müsste ich doch die Materialkosten (in meinem Anhang 1 einzeln ausgewiesen) von der Gesamtsumme in Zeile 2 abziehen da diese nicht steuerlich relevant sind .... oder hat sich hierzu die Rechtslage geändert und ich bin mir dessen nicht bewusst?

    4) anteilige Betriebskosten für Heizung und Warmwasser sind in der Aufstellung im Anhang 1 nicht enthalten. Diese sind in Anhang 2 aufgeführt und weisen ebenfalls eine sehr geringe Summe an HD auf. Auch hier stellt sich mir die gleich Frage wie unter Punkt 2) und 3). Führe ich meine Kostenanteile als Summe auf oder muss ich jeweils die unter "Kostenart" aufgeführten Posten einzeln (mit Aufwendung) auflisten? Gehören diese Heiz / Warmwasser HD überhaupt zu dieser Anlage oder muss ich sie anderweitig auflisten?

    5) vielleicht eine eher simple Frage zum Abschluss: wo besteht die Möglichkeit in "Mein Elster" die Dokumente meiner Hausverwaltung hochzuladen um meine Angaben zu belegen? Werde ich vom Finanzamt hierzu separat aufgefordert?

    Ich hoffe, dass meine diversen Fragestellungen kohärent ausformuliert sind. Ich bitte hiermit erneut mein Unwissen zu entschuldigen und würde mich über eine detaillierte Hilfestellung, gerne auch Belehrung, freuen.

    Danke vorab für eure Mühe.

    Beste Grüße,

    D
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    #2
    Und das soll ich jetzt alles lesen ? Ich habe es überflogen, das muss ausreichen.

    Du bist Eigentümer und bewohnst die Wohnung selbst. Die Differenzierung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten entfällt deshalb.

    Bei Handwerkerkosten können nur Arbeits- und Maschinenkosten einschließlich der anteiligen Umsatzsteuer geltend gemacht werden, Materialkosten

    sind herauszurechnen. Bei den Kosten für Heizung und Warmwasser beschränken sich die Handwerkerkosten auf Wartungsarbeiten und den Kaminkehrer.

    Einzelheiten musst du selbst nachlesen:

    https://www.hk24.de/blueprint/servle...-15-2-data.pdf

    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      es tut mir leid wenn mein Text zu lang / teilweise überflüssig war. Ich habe aus der Vergangenheit gelernt diesen so ausführlich und spezifisch zu verfassen, dass er meist keine Fragen offen lässt. Somit hoffe ich der anderen Seite tatsächlich Arbeit zu ersparen, auch wenn der Aufwand im ersten Schritt sicher etwas höher ist.

      Danke dir für deine ausführliche Rückmeldung und die weiterführende Literatur. Ich werde mir diese zu Gemüt führen und ggf. noch Fragen stellen sofern diesbezüglich danach noch welche offen sein sollten.

      Beste Grüße,
      D

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        #4
        Sehr geehrte Gemeinde,

        ich habe mir jetzt die Literatur oben nochmal in Ruhe zu Gemüt geführt. Dahingehend verstehe ich welche Posten ich bei der Abrechnung geltend machen kann. Ich werde diese alle einzeln auflisten, mit dem jeweils angefallenen Betrag / Aufwendung.

        Was mich jedoch noch verwirrt ist die Eingabe bei Elster (siehe Bild im Anhang). Ich verstehe die Differenzierung zwischen "selbst getragene Rechnungsbeiträge" und "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrkosten inkl. Umsatzsteuer" nicht. Meiner Logik zufolge ist dies genau die gleiche Summe, oder verstehe ich die Formulierung nicht?

        Ich habe in der Spalte 2 - "selbst getragene Rechnungsbeiträge" - die Materialkosten bereits herausgerechnet.
        Müssen die Materialkosten in Spalte 3 - "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrkosten inkl. Umsatzsteuer" - dann wieder hinzugerechnet werden oder wie darf ich das verstehen?

        Ich würde mich über eine weitere kurze Hilfestellung freuen.
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          #5
          Ich habe in der Spalte 2 - "selbst getragene Rechnungsbeiträge" - die Materialkosten bereits herausgerechnet.
          Was aber nicht erwartet wird. Deshalb gibt es ja die zwei Spalten. Bei selbst getragene Rechnungsbeträge sollen die Gesamtkosten inklusive Materialkosten

          eingetragen werden. In die Spalte 3 ganz rechts kommen dann die anteiligen Arbeitskosten inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer

          Wenn es keine Materialkosten gibt, wie z. B. beim Kaminkehrer, unterscheiden sich die Einträge in den Spalten nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Sehr geehrter Charlie 24,

            herzlichen Dank für die schnelle Hilfeleistung und die ausführliche Rückmeldung. Das weiß ich sehr zu schätzen!
            Ich wünsche Ihnen noch ein erholsames Wochenende!

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