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Ausbildungsfreibetrag richtig eingeben

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    Ausbildungsfreibetrag richtig eingeben

    Hallo,

    ich versuche, den Ausbildungsfreibetrag in Elster richtig einzugeben. Die Eingabe wirkt sich aber nicht auf die Steuererstattung aus.

    Ich habe in Elster in Anlage Kind unter "9 - Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes" einen Zeitraum von 9 Monaten eingegeben.

    Es müssten doch eigentlich 77€ * 9 Monate steuerfrei gestellt werden. Der errechnete Erstattungsbetrag ändert sich aber nach der o.g. Eingabe nicht. Der Ausbildungsfreibetrag erscheint auch nicht in der detaillierten Steuerberechnung unter "Prüfen".

    Woran könnte das liegen?

    Vielen Dank!

    #2
    Woran könnte das liegen?
    Auf Anhieb weiß ich das nicht. Fehler in diesem Bereich sind aktuell nicht bekannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Ich habe das soeben nachgestellt. Bei mir erscheint die anteilige Berechnung in der Steuerberechnung von Mein ELSTER.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Du hast Dich ja für das Unterforum Allgemein und Projekt entschieden. Mit welcher Anwendung erstellst Du denn die Steuererklärung?

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          #5
          Mit welcher Anwendung erstellst Du denn die Steuererklärung?
          Dass Mein ELSTER genutzt wird, ergibt sich aus dem Text des ersten Beitrags:

          Ich habe in Elster in Anlage Kind unter 9 - Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ist die festgesetzte Steuer ggf. auch bereits ohne den Ausbildungsfreibetrag auf NULL?
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Dass Mein ELSTER genutzt wird, ergibt sich aus dem Text des ersten Beitrags
              Na gut, dann ist das hier unter Allgemein und Projekt falsch und ich verschieb mal. Der Fragesteller scheint sich hier sowieso nicht mehr zu melden.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Ist die festgesetzte Steuer ggf. auch bereits ohne den Ausbildungsfreibetrag auf NULL?
                Nein, die festgesetzte Steuer ist deutlich höher als Null. Und sie ändert sich nicht, wenn ich den Ausbildungsfreibetrag rausnehme und neu berechne.

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                  #9
                  Passt das mit den eingegebenen Daten ? Ist das Kind wirklich volljährig ? Ist bei der Frage nach der Aufteilung bei nicht zusammen veranlagten Eltern etwas eingetragen ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Passt das mit den eingegebenen Daten ? Ist das Kind wirklich volljährig ? Ist bei der Frage nach der Aufteilung bei nicht zusammen veranlagten Eltern etwas eingetragen ?
                    Das Kind ist volljährig, bei der Frage nach Aufteilung zwischen den Eltern ist nichts eingegeben (gemeinsam veranlagt). Ich hatte mal probehalber dort was eingegeben, da das Feld leer war, das hat aber auch nichts geändert.

                    Ich habe für der AFB einfach nur einen Zeitraum von 9 Monaten eingegeben. Einen Betrag oder so kann man da ja nirgends eingeben.

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                      #11
                      Ich habe für der AFB einfach nur einen Zeitraum von 9 Monaten eingegeben.
                      Man gibt in Zeile 61 der Anlage Kind das Datum von - bis im Format TT.MM-TT.MM ein und in Zeile 63 die Adresse. Mehr ist bei

                      einer auswärtigen Unterbringung im Inland und bei Zusammenveranlagung nicht zu tun.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich habe das gleich Problem. Auf der ersten Seite der Elster-Steuerberechnung steht allerdings folgender Hinweis:

                        AnlageKind:SiehabenAngabenzumFreibetragzurAbgeltungeinesSonderbedarfsbei
                        BerufsausbildungeinesvolljährigenKindes gemacht. Ob und in welcher Höhe eine Berücksichtigung
                        erfolgt,kannjedocherstimRahmenderBearbeitungIhrerSteuererklärung geklärt werden.
                        DementsprechendfließendieseAngabenin die Steuerberechnung nicht mit ein.

                        Es scheint also so zu sein, dass Elster es noch nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt, soweit aber gerechtfertigt, später vom Finanzamt berücksichtigt wird.

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                          #13
                          Es scheint also so zu sein, dass Elster es noch nicht in der Steuerberechnung berücksichtigt, ...
                          Es scheint nicht nur so, es steht doch eindeutig in dem Hinweis, dass die vorläufige Steuerberechnung den Sonderfreibetrag nicht berücksichtigt.

                          Warum nicht gerechnet wird, weiß ich allerdings nicht. In dem obigen Fall aus dem Jahr 2021 wurde in meiner Testerklärung sehr wohl gerechnet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,
                            habe gerade noch einmal meine 2022er Erklärung neu aufgerufen und die Steuerberechnung gemacht Freibetrag für 12 Monate wird ausgewiesen und steuerliche Auswirkung sind in meinem Fall knapp 300,- Euro.
                            Also die Steuerberechnung ist eigentlich korrekt.

                            Tschüß

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                              #15
                              Bei mir hat es jetzt auch funktioniert. Es lag daran, dass ich vorher die neue Adresse der Kinder (nach dem Auszug) noch nicht durchgehend in der Anlage Kind geändert hatte. Diese Inkonsisten hat wahrscheinlich zu der Nichtberücksichtigung des Freibetrags geführt. Also nochmal kontrollieren, ob die neue Adresse bei auswärtiger Unterbringung korrekt eingetragen wurde.

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