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Kryptowährung - Verluste richtig eintragen

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    Kryptowährung - Verluste richtig eintragen

    Hallo, ich habe ein paar Verluste mit Kryptowährungen in 2021 gemacht.

    Wo trage ich die Verluste genau ein, ich bin in der Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter - bei Nummer 42 habe ich Bitcoin eingegeben - unter welcher Nummer (43-46) trage ich jetzt den Verlust ein (eine Exel-Liste sende ich gesondert ans Finanzamt).

    Handelt es sich dann auch um eine Verlustfeststellung für kommende Jahre oder muss dieses gesondert beantragt werden.

    ("Das Finanzamt erlässt dann einen Verlustfeststellungsbescheid für das Verlustentstehungsjahr, der Grundlage für die Verrechnung der Verluste in den folgenden Veranlagungsjahren ist. Damit sollten auch Anleger, die innerhalb eines Jahres per Saldo Verluste aus Krypto-Geschäften erzielt haben, in ihrer Einkommensteuererklärung den Verlust angegeben, um dabei die Verlustfeststellung beantragen zu können")

    Vielen Dank für die Hilfe
    Marima

    #2
    Veräußerungspreis und Anschaffungskosten gehören in die Zeilen 44 und 45. Dann errechnet Elster selbständig den Gewinn oder Verlust.

    Zitat von Marima Beitrag anzeigen
    Handelt es sich dann auch um eine Verlustfeststellung
    Nein, es handelt sich hier um eine Steuererklärung.

    Zitat von Marima Beitrag anzeigen
    Das Finanzamt erlässt dann einen Verlustfeststellungsbescheid für das Verlustentstehungsjahr
    Genau so!
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 02.04.2022, 19:39.

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      #3
      Du hast die gleiche Frage nochmal gestellt, hab ich gelöscht. Hoffe Du machst nicht so weiter

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        #4
        Danke L. E Fant für deine Antwort und das löschen der doppelten Frage, war keine Absicht, war zuerst vermutlich in falschen Thema und konnte es nicht löschen.

        Ich habe aber noch zwei Fragen:

        1. Ergeht der Verlustfeststellungsbescheid automatisch oder muss er von mir beantragt werden?

        2. Mir ist nicht klar ob meine 2. Frage hier im Forum erlaubt ist:

        https://www.bundesfinanzhof.de/de/en...STRE202110103/

        "Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen."

        Ich möchte daher Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben, wie gehe hier am besten vor.

        Vielen Dank für die Hilfe
        Marima

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          #5
          Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, außerdem geht es bei Aktien um Verluste aus Kapitalvermögen und nicht um Verluste aus Spekulationsgeschäften.

          Selbst wenn die Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Aktien erweitert wird, hilft dir das überhaupt nichts, das ist eine andere Einkunftsart.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie, meine 2. Frage war "Ich möchte daher Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben, wie gehe hier am besten vor."

            Das Bundesverfassungsgericht wird über irgendwann über Verlustverrechnungsmöglichkeiten entscheiden, das war nicht meine Frage. Allerdings gehe ich davon aus, dass wenn ich keinen Widerspruch einlege, wird der Steuerbescheid rechtskräftig ohne die Möglichkeit später dagegen vorzugehen.

            https://www.smartsteuer.de/blog/2021...ign=newsletter

            Vielen Dank für die Hilfe
            Marima

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              #7
              Was willst du denn mit einem Einspruch erreichen ? Deine Verluste werden festgestellt, die kannst du dann in der Zukunft mit Gewinnen aus

              Spekulationsgeschäften verrechnen. Du könntest sie alternativ in das Vorjahr zurücktragen, wenn du da verrechenbare Gewinne erzielt hast.

              § 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Charlie,

                "Was willst du denn mit einem Einspruch erreichen"

                Ich habe Verluste mit Kryptowährungen und Gewinne mit Aktien gemacht und kann diese nach geltendem Recht nicht miteinander verrechnen. Daher möchte ich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, damit er nicht Rechtskräftig wird.

                Und dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung überlassen ob Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten zu verrechnen sind. Der Bundesfinanzhof hat im Vorlagebeschluss (Az. VIII R 11/18) festgestellt, dass das geltende Recht die bisher geltende Regelung, dass diese Verrechnung mit anderen Spekulationsgeschäften nicht möglich ist, sei verfassungswidrig.

                https://www.smartsteuer.de/blog/2021...ign=newsletter

                "Wenn Sie selbst die Erfahrung machen, dass Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit anderen Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden – und Sie deshalb Steuern zahlen müssen, sollten Sie auf jeden Fall Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit. Verweisen Sie in dem Einspruch auf das anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und erwähnen Sie das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof (Az. VIII R 11/18). Im Regelfall sollte das reichen.
                Entscheidet das Bundesverfassungsgericht eines Tages dann doch anders und sieht keine Verfassungswidrigkeit, dann müssten Sie die Steuern nachzahlen."


                Vielen Dank für die Hilfe
                Marima

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                  #9
                  Zitat von Marima Beitrag anzeigen

                  Ich habe Verluste mit Kryptowährungen und Gewinne mit Aktien gemacht und kann diese nach geltendem Recht nicht miteinander verrechnen. Daher möchte ich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen, damit er nicht Rechtskräftig wird.
                  Da nützt dir das genannte Verfahren nichts, da es dort um die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten aus Aktien geht. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind auch heute mit anrechenbaren Verlusten aus Wertpapiergeschäften verrechenbar.

                  Wenn du Verluste aus Veräußerungsgeschäften mit Kapitalerträgen verrechnen willst, musst du Einspruch einlegen und dein eigenes Verfahren bis zum BVerfG starten. Wie das geht erklären dir dein steuerlicher und rechtlicher Berater, aber wie schon mehrfach gesagt nicht dieses Forum.

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