Hallo zusammen,
Mein Freund und ich haben zusammen eine GbR. Im Jahr 2021 hatten wir noch so gut wie keine Einnahmen und kamen auf einen Verlust von ca. 800€.
Ich fülle gerade die gesonderte und einheitliche Feststellung aus und habe den Hinweis bekommen, dass ich Anlage FE5 ausfüllen muss, und zwar für jeden von uns die Zeile "Einlagen in die Gesamthandsbilanz / das Gesamthandsvermögen im Wirtschaftsjahr".
Wir teilen unseren Gewinn/Verlust zur Hälfte auf. Muss ich dort das Geld aus unserem Privatvermögen eintragen, das wir genutzt haben, um die laufenden Kosten zu decken? Also jeweils ca. 400€ pro Person (der Verlust geteilt durch zwei)? Oder was ist damit gemeint?
Und was sind die Auswirkungen auf unsere private Steuererklärung? Trage ich den Verlust weiterhin bei den Einnahmen aus Gewerbebetrieb (Anlage G) ein?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Mein Freund und ich haben zusammen eine GbR. Im Jahr 2021 hatten wir noch so gut wie keine Einnahmen und kamen auf einen Verlust von ca. 800€.
Ich fülle gerade die gesonderte und einheitliche Feststellung aus und habe den Hinweis bekommen, dass ich Anlage FE5 ausfüllen muss, und zwar für jeden von uns die Zeile "Einlagen in die Gesamthandsbilanz / das Gesamthandsvermögen im Wirtschaftsjahr".
Wir teilen unseren Gewinn/Verlust zur Hälfte auf. Muss ich dort das Geld aus unserem Privatvermögen eintragen, das wir genutzt haben, um die laufenden Kosten zu decken? Also jeweils ca. 400€ pro Person (der Verlust geteilt durch zwei)? Oder was ist damit gemeint?
Und was sind die Auswirkungen auf unsere private Steuererklärung? Trage ich den Verlust weiterhin bei den Einnahmen aus Gewerbebetrieb (Anlage G) ein?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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