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Steueridentifikationsnummer Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2021

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    Steueridentifikationsnummer Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2021

    Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B)2021
    Ich erstelle die Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2021 für eine Erbengemeinschaft.
    Aufgrund mangelnder Mitwirkung sind mir sind jedoch weder Steuernummer noch Steueridentifikationsnummer eines der Beteiligten bekannt. Für das Steuerjahr 2020 ging das noch ohne Eintrag im Feld für die Steueridentifikationsnummer; jetzt erscheint eine Fehlermeldung, die es unmöglich macht, das Formular abzusenden.
    Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?

    #2
    Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
    Der Beteiligte ist zur Mitwirkung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Erbengemeinschaft verpflichtet.

    Das musst du ihm notfalls unmissverständlich klar machen. Eine Lösung in Mein ELSTER kenne ich nicht

    und die gibt es meiner Meinung nach auch nicht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Du hast das Thema fälschlich im Unterforum für das Anwenderforum eröffnet. Ich verschiebe nach Mein ELSTER.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Antwort, und fürs Verschieben (ich dachte ich hätte das Thema im MeinElster-forum platziert.).

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Der Beteiligte ist zur Mitwirkung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Erbengemeinschaft verpflichtet.

        Das musst du ihm notfalls unmissverständlich klar machen. Eine Lösung in Mein ELSTER kenne ich nicht

        und die gibt es meiner Meinung nach auch nicht
        Leider sind Miterben nicht immer kooperativ, auch nach unmissverständlichen Hinweisen. So wird es wohl viel Text unter "weitere Angaben" geben.

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          #5
          So wird es wohl viel Text unter "weitere Angaben" geben.
          Dann kannst du diesen Miterben aber nicht als natürliche Person erklären. Ich habe ein wenig herumgespielt. Man kann so tun, als handle

          es sich bei ihm um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, aber dann muss man in der Anlage FB weitere Falschangaben machen, um die

          Erklärung übermitteln zu können.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Dann kannst du diesen Miterben aber nicht als natürliche Person erklären. Ich habe ein wenig herumgespielt. Man kann so tun, als handle

            es sich bei ihm um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, aber dann muss man in der Anlage FB weitere Falschangaben machen, um die

            Erklärung übermitteln zu können.
            Ich kann aber meine Identifikationsnummer angeben und im Erklärtext daruf hinweisen. Mal sehen was das Finanzamt damit umgeht.
            Schöne Grüße
            Quamganer

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              #7
              Ich kann aber meine Identifikationsnummer angeben und im Erklärtext daruf hinweisen. Mal sehen was das Finanzamt damit umgeht.
              Das könnte funktionieren, falls die Prüfung nicht erkennt, dass die gleiche Identifikationsnummer zweimal vorkommt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das könnte funktionieren, falls die Prüfung nicht erkennt, dass die gleiche Identifikationsnummer zweimal vorkommt.
                Glück gehabt ! Die Prüfung erkennt das zwar, gibt aber nur einen Hinweis aus, der den Versand nicht verhindert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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