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Verlustrücktrag in das Vorjahr

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    Verlustrücktrag in das Vorjahr

    Hallo zusammen,

    wenn ich im Jahr 2021 Aktienverluste realisiert habe und diese mit Aktiengewinnen aus dem Jahr 2020 verrechnen lassen möchte, wie weise ich diese Verluste gegenüber dem Finanzamt nach?
    In der Steuerbescheinigung der Bank sind nur die Gewinne ausgewiesen. Die Verluste finden sich in der Erträgnisaufstellung. Reicht das dem Finanzamt? Oder trage ich die lediglich ins Steuerformular ein?

    Danke und viele Grüße
    Alfronce

    #2
    wenn ich im Jahr 2021 Aktienverluste realisiert habe und diese mit Aktiengewinnen aus dem Jahr 2020 verrechnen lassen möchte,
    Ein Verlustrücktrag ist nicht vorgesehen. Siehe § 20 Abs. 6 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

    In der Steuerbescheinigung der Bank sind nur die Gewinne ausgewiesen. Die Verluste finden sich in der Erträgnisaufstellung.
    Dann hast du keine Verlustbescheinigung beantragt. Die Verluste bleiben deshalb im Verrechnungstopf der Bank.

    Ein Thema der elektronischen Steuererklärung ist das eigentlich nicht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Handelt es sich um die gleiche bank bei der du die Gewinne und Verluste hattest?
      Wenn ja, müsste die Bank deine Verluste 2021 bereits verrechnet haben - sprich deine bescheinigten Gewinne für 2021 sind bereits gemindert.
      Vergleiche mal die gewinne lt. Erträgnisaufstellung mit den Kapitalerträgen gemäß Steuerbescheinigung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Wenn ja, müsste die Bank deine Verluste 2021 bereits verrechnet haben
        Das würde aber Gewinne aus der Veräußerung von Aktien voraussetzen, denn noch ist die Verrechnungsmöglichkeit darauf beschränkt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das würde aber Gewinne aus der Veräußerung von Aktien voraussetzen
          Die gab's vielleicht:

          Zitat von Alfronce Beitrag anzeigen
          In der Steuerbescheinigung der Bank sind nur die Gewinne ausgewiesen. Die Verluste finden sich in der Erträgnisaufstellung

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            #6
            Ja, es handelt sich um die gleiche Bank. Die Gewinne aus der Steuerbescheinigung sind aus Geschäften mit Derrivaten.
            Mit Aktien sind nur Verluste angefallen, diese finden sich nur in der Erträgnisaufstellung.
            So wie ich das sehe, kann ich aufgrund fehlender Verlusbescheinigung, diese Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Aber nicht rückwirkend.

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              #7
              So wie ich das sehe, kann ich aufgrund fehlender Verlusbescheinigung, diese Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Aber nicht rückwirkend.
              Rückwirkend sowieso nicht. Eine Verlustbescheinigung wäre auch nur hilfreich gewesen, wenn du bei einer anderen Bank 2021 Gewinne aus Aktienverkäufen

              erzielt hättest. Wenn man nur ein Depot hat, bringt es nichts, die Verluste von der Bank zum Finanzamt zu transferieren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Man kann die Verluste aber mit Gewinnen aus dem Vorjahr über die Steuererklärung verrechnen lassen. Die Frage ist nur, wie ich die Verluste gegenüber derm FA nachweisen kann, wenn sie nicht in der Steuerbescheinigung der Bank stehen, sondern nur in der Erträgnisaufstellung.

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                  #9
                  Man kann die Verluste aber mit Gewinnen aus dem Vorjahr über die Steuererklärung verrechnen lassen.
                  Wo hast du das denn gelesen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Es gibt direkt Felder für den Verlustrücktrag in den Steuerformularen.
                    Ansonsten bspw. hier:
                    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fa...verlustvortrag
                    https://www.finanztip.de/verlustausgleich-verlustabzug/

                    Kommentar


                      #11
                      Zeile 8 der Anlage Sonstiges

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                        #12
                        Abgesehen davon nochmal: Wenn Du keine Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragt und bekommen hast, kannst Du soviel beweisen / nachweisen wie Du willst, es ist rechtlich damit einfach nicht zulässig diese Verluste aus der Bank rauszuholen, bei inländischen Banken zumindest. Ist doch auch logisch:

                        Die Bank führt intern einen Verlustverrechnungstopf und verrechnent den bankintern mit gleichartigen Gewinnen und trägst den Verlustverrechnungstopf notfalls ins nächste Jahr vor. Wenn du (rechtzeitig) die Verlustbescheinigung beantragst, stellt die Bank sie Dir aus und stellt intern den Verlustverrechnungstopf auf Null, alles gut.

                        Wenn die Bank aber den Verlustverrechnungstopf mit beispielsweise 1.000 € mangels Verrechnungsmöglichkeit nach 2022 vorträgt, Du aber gleichzeitig dem Finanzamt diese 1.000 € für die Einkommensteuerveranlagung nachweisen dürftest, was würde passieren ? Das Finanzamt würde dann zum 31.12.2021 (ebenfalls) einen Aktienverlust von 1.000 € feststellen. Wenn Du dann in 2022 bei der selben Bank beispielsweise 5.000 € Aktiengewinne hättest, würde die Bank diese 5.000 € in 2022 mit dem bankinternen Verlustverrechnungstopf verrechnen und in der Steuerbescheinigung nur noch 4.000 € ausweisen und nur für 4.000 € Abgeltungssteuer einbehalten. Wenn Du dann das in der Anlage KAP 2022 erklärst, würde das Finanzamt die 4.000 € mit dem von Finanzamt festgestellten Verlust von 1.000 € verrechnen, dann also nur noch 3.000 € versteuern und die zuhohe Teilabgeltungssteuer erstatten. Du hättest also letztlich aus dem Verlust von 1.000 € -oh Wunder- 2.000 € gemacht. Daher klare Regel: "Es kann nur einen geben", entweder bankintern im Verlustverrechnungstopf oder da rausholen und in der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigen, aber nie Beides.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Zitat von Alfronce Beitrag anzeigen
                          Zeile 8 der Anlage Sonstiges
                          Das sind die ganz "normalen" Verluste, nicht die Aktienverluste aus Kapitaleinkünften. Für die "normalen" Verluste geht das, nicht aber für Aktienverluste.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            Ich habe dich doch bereits im Beitrag #2 auf § 20 Abs. 6 EStG hingewiesen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

                            Dort kannst du folgendes nachlesen:

                            Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d
                            abgezogen werden
                            . Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus
                            Kapitalvermögen erzielt
                            .
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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