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EÜR als Kleinunternehmer: Wo soll ich Reverse charge USt. Eintragen ?

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    EÜR als Kleinunternehmer: Wo soll ich Reverse charge USt. Eintragen ?

    Hallo,
    Ich bin eine Kleinunternehmer seit letztes jahr. Ich habe keinen monatliche USt Voranmeldung gemacht. Jetzt möchte Ich EÜR zum ersten mal ausfühlen und meine Gewinne/Verluste an Finanzamt übermitteln. Ich benutze Amazon für meine Verkaüfe, und dafür habe Ich entsprechend rechnung aus Luxembourg bekommen. Da ich der Leistungs empfänger bin muss Ich die Ust. an Finanzamt übermitteln (Reverse charge verfahren). Allerdings weis ich nicht in welche Zeile dieses eintragen muss ?

    zum beispiel:
    (1) Netto rechnung von Amazon aus Luxembourg: 1000Euro
    (2) Zu zahlende USt. 190 Euro

    In welche zeilen wird (1) und (2) eingetragen.

    Vielen dank für Ihre Hilfe,

    Annoni.

    #2
    In der Überschrift fragst Du wegen der EÜR, im Text dann wegen der Umsatzsteuererklärung.

    Innergemeinschaftliche Erwerbe gehören auf Seite 6 der Umsatzsteuererklärung, sonstige Leistungen anderer EU-Unternehmer auf Seite 9.

    Kommentar


      #3
      Sorry für die Verwirrung. Aber Ich möchte nür über EÜR fragen bezüglich Umsatzsteuer (achtung: Nicht Umsatzsteuererklärung) die Ich an Finanzamt noch Schulde wegen Reverse-charge Verfahren. Wie Ich in meine beispiel genannt habe, Ich schülde noch 190Euro an Finanzamt (Ich habe noch keine Umsatzsteuer Voranmeldung gemacht).

      (1) Die punkt-1 habe Ich auf Zeile 27 in EÜR eingetragen.
      (2) Wo soll der (punkt-2) hin im EÜR online Formular ?

      Danke nochmal für eure Zeit !

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        #4
        In der EÜR trägst Du Einnahmen und Ausgaben ein. Du hast ja keine Umsatzsteuer eingenommen.

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