Hallo,
bei einer Rechtsschutzversicherung kann nur der "absetzbare Anteil" (wie hoch dieser ist erhält man von seinem Versicherer) in der Steuererklärung angesetzt werden.
Fiktives Bsp.
Ich hatte eine Rechtsschutzversicherung beim Versicherer X. Dieser Vertrag lief vom 1.09.2020 bis 31.8.2021. Den (absetzbarer) Beitrag 150€ habe ich am 1.9.2020 bezahlt.
Dann habe ich meine Rechtsschutzversicherung gewechselt zu Versicherer Y. Dessen Vertrag läuft vom 1.09.2021 bis 31.08.2022. Den (absetzbaren) Beitrag 140 € habe ich am 1.09.2021 bezahlt.
Welchen Beitrag kann ich nun in meiner Steuererklärung (die ich 2022 mache) für 2021 ansetzen?
► Die 140 € für Versicherer Y?
► Oder muss ich den Beitrag für 2021 berechnen. D. h. 150 * 8/12 + 140 * 4/12 = 146,67 €?
Es wäre sehr nett, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen könnte.
MFG
bei einer Rechtsschutzversicherung kann nur der "absetzbare Anteil" (wie hoch dieser ist erhält man von seinem Versicherer) in der Steuererklärung angesetzt werden.
Fiktives Bsp.
Ich hatte eine Rechtsschutzversicherung beim Versicherer X. Dieser Vertrag lief vom 1.09.2020 bis 31.8.2021. Den (absetzbarer) Beitrag 150€ habe ich am 1.9.2020 bezahlt.
Dann habe ich meine Rechtsschutzversicherung gewechselt zu Versicherer Y. Dessen Vertrag läuft vom 1.09.2021 bis 31.08.2022. Den (absetzbaren) Beitrag 140 € habe ich am 1.09.2021 bezahlt.
Welchen Beitrag kann ich nun in meiner Steuererklärung (die ich 2022 mache) für 2021 ansetzen?
► Die 140 € für Versicherer Y?
► Oder muss ich den Beitrag für 2021 berechnen. D. h. 150 * 8/12 + 140 * 4/12 = 146,67 €?
Es wäre sehr nett, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen könnte.
MFG
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