Ich habe Anfang 2021 eine PV Anlage (9,58 KW) in Betrieb genommen (keine Kleinunternehmerregelung).
Nachdem ich mit dem Ausfüllen des USt-Voranmeldungsformulars (Q1-Q4) keine Problem hatte, wollte ich nun die USt.-Jahreserklärung erstellen, bin mir aber nicht sicher bzgl. der korrekten Ich habe in Zeile 38 die Einspeisevergütung und in Zeile 39: die PV-Eigenverbrauchskosten eingetragen, des weiteren in Zeile 122: die UST für die Errichtung der Anlage.
Ich habe bereits USt. in Höhe von 214,36 an das FA gezahlt und die USt. (-2290,31) für die Errichtung der Anlage bereits vom FA erstattet bekommen.
Muss ich nun beide Beträge in Zeile 168 eintragen (-2075,95) oder muss das getrennt eingetragen werden, wenn ja wo?
Nachdem ich mit dem Ausfüllen des USt-Voranmeldungsformulars (Q1-Q4) keine Problem hatte, wollte ich nun die USt.-Jahreserklärung erstellen, bin mir aber nicht sicher bzgl. der korrekten Ich habe in Zeile 38 die Einspeisevergütung und in Zeile 39: die PV-Eigenverbrauchskosten eingetragen, des weiteren in Zeile 122: die UST für die Errichtung der Anlage.
Ich habe bereits USt. in Höhe von 214,36 an das FA gezahlt und die USt. (-2290,31) für die Errichtung der Anlage bereits vom FA erstattet bekommen.
Muss ich nun beide Beträge in Zeile 168 eintragen (-2075,95) oder muss das getrennt eingetragen werden, wenn ja wo?
Kommentar