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Wie geht der Belegabruf in MeinELSTER?

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    Wie geht der Belegabruf in MeinELSTER?

    Hallo,
    ich kann den Belegabruf in "Mein ELSTER" nicht finden.

    Ich habe die Daten des Vorjahres schon mal Übernommen.
    Sollte man nicht den Belegabruf vor der Datenübernahme aus dem Vorjahr machen?

    Gruß
    Ch. Hanisch


    #2
    Sollte man nicht den Belegabruf vor der Datenübernahme aus dem Vorjahr machen?
    Das wäre zwar schöner, geht aber bei Mein ELSTER leider nicht. Der Bescheinigungsabruf wird nach der Datenübernahme einmal automatisch

    angeboten. Wenn du ihn da nicht durchgeführt hast, musst du den Abruf bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit den 3 Punkten

    auf der linken Seite unten starten. Der Abruf muss bei einer Zusammenveranlagung für jeden Ehegatten einzeln durchgeführt werden.

    Abruf_2021_1.JPGAbruf_2021_2.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      Der Abruf muss bei einer Zusammenveranlagung für jeden Ehegatten einzeln durchgeführt werden.
      Wie macht man das?
      Ich habe nur meine Bescheinigungen erhalten.
      Wie kann ich die Belege meiner Frau abrufen?
      Und wie kontrolliere ich, ob alles angekommen ist?

      Gfruß
      Ch. Hanisch


      Kommentar


        #4
        Zitat von Hanisch Beitrag anzeigen
        Wie macht man das?
        Ich habe nur meine Bescheinigungen erhalten.
        Wie kann ich die Belege meiner Frau abrufen?
        Und wie kontrolliere ich, ob alles angekommen ist?
        Die Person, in deren Account die Erklärung erstellt wird, lässt sich von der anderen Person für den Abruf einmalig freischalten, um ab dann zusätzlich zu den eigenen noch die fremden Bescheinigungen abrufen zu können.

        Dass alles angekommen ist, sieht man daran, dass nichts fehlt. Meistens weiß man ja, bei wie vielen AG man gearbeitet hat und wie viele Riester-Verträge man hat.

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          #5
          Wie kann ich die Belege meiner Frau abrufen?
          Schau mal zunächst unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen, ob der Abruf für deine Frau bereits

          eingerichtet ist. Wenn ja, dann musst du sie bei Abruf der Bescheinigungen gemäß Beitrag #2 auf der Seite Personenauswahl explizit auswählen. Wenn nein, dann

          musst du den Abruf für deine Frau erst beantragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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