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Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

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    Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

    Hallo, ich habe Verluste mit Kryptowährung 2021 gemacht, ich habe diese in die Anlage SO eingegeben.

    Auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) kreuze ich Einkommensteuererklärung an, an dritter Stelle steht "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags", muss ich dieses auch ankeuzen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marima

    #2
    muss ich dieses auch ankeuzen?
    Das muss nicht sein, die Verluste werden auch ohne ankreuzen festgestellt. Verboten ist es aber auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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