Hallo, ich habe Verluste mit Kryptowährung 2021 gemacht, ich habe diese in die Anlage SO eingegeben.
Auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) kreuze ich Einkommensteuererklärung an, an dritter Stelle steht "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags", muss ich dieses auch ankeuzen?
Mit freundlichen Grüßen
Marima
Auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) kreuze ich Einkommensteuererklärung an, an dritter Stelle steht "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags", muss ich dieses auch ankeuzen?
Mit freundlichen Grüßen
Marima
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