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Abfindung bei Selbstständigen

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    Abfindung bei Selbstständigen

    Hallo zusammen, wo kann/muss ich als Selbstständiger (HGB 84) in der Steuererklärung meine Abfindung (1/5 Regelung) aus dem letzten Jahr eintragen.
    Vorab vielen Dank und viele Grüße!

    #2
    Einnahmen und Ausgaben gehören in die Einnahmenüberschussrechnung.

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      #3
      Hallo, vielen Dank aber ich bräuchte das etwas konkreter. EÜR ist schon klar, aber wo genau muss in der Einnahmenüberschussrechnung die Abfindung hin, bzw. das Fünftel ?
      Ich dachte ich muss die komplette Abfindung irgendwo vermerken und für die Berechnung der Steuer dann zu den normalen Einnahmen das Fünftel mit dazu addieren.
      Ich bräuchte also bei den Einzelangaben die Nummer oder die Position wo diese Abfindung eingetragen wird.

      Danke vorab !

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        #4
        Hallo,

        hast du eine Lohnsteuerbescheinigung über die Abfindung erhalten?
        Gruß FIGUL

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          #5
          Hallo, nein ich habe nur eine Abrechnung über den Ausgleich und dann den Betrag incl. Mwst überwiesen bekommen. Die Mwst habe ich dann für den Monat in dem ich die Abfindung erhalten habe abgeführt aber jetzt muss ich den Nettobetrag in der EÜR 2021 angeben. Und da finde ich keine Zeile wo ich das Fünftel für das Jahr und den Gesamtbetrag eintragen kann.
          In Anlage N verstehe ich es, aber da ich die Abfindung aus meiner selbständigen Arbeit erhalten habe kann ich für diese Einnahmen ja keine Anlage N abgeben.

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            #6
            Und da finde ich keine Zeile wo ich das Fünftel für das Jahr und den Gesamtbetrag eintragen kann.
            In der EÜR wird das m. E. auch nicht gehen. Wenn die Voraussetzungen nach § 24 Nr. 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 EStG vorliegen, musst du den

            begünstigten Gesamtbetrag in Zeile 45 der Anlage S erfassen. Das Fünftel ist nirgendwo einzutragen.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank Charlie!

              Dann erhöht die Abfindung in der EÜR also nicht die Betriebseinnahmen und werden nur in der Anlage S erfasst?

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                #8
                Dann erhöht die Abfindung in der EÜR also nicht die Betriebseinnahmen und werden nur in der Anlage S erfasst?
                Doch, in der EÜR sind das ganz normale Betriebseinnahmen, die sich gewinnerhöhend auswirken. In der Zeilenerläuterung zu Zeile 45 der Anlage S

                steht doch auch, dass der Betrag im Gewinn enthalten ist. Dieser Gewinnanteil wird dann nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Kommentar


                  #9
                  Okay Charlie, nochmals vielen Dank und eine hoffentlich letzte Frage dazu:
                  Wenn ich es richtig verstehe dann erhöhen sich dadurch die Betriebseinnahmen p.a. in der EÜR nur um 20% der Abfindung, also um 1/5.
                  Denn wenn ich die gesamte Abfindung in der EÜR für 2021 erklären muss dann macht das 1/5 doch gar keinen Sinn und ich muss den Betrag in einem Jahr voll versteuern ???

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                    #10
                    Wenn ich es richtig verstehe dann erhöhen sich dadurch die Betriebseinnahmen p.a. in der EÜR nur um 20% der Abfindung, also um 1/5.
                    Falsch, du musst den Gesamtbetrag angeben. Ich habe doch oben bereits geschrieben, dass das Fünftel nirgendwo zu erfassen. Die Abfindung muss

                    2021 komplett versteuert werden. Die Ermäßigung funktioniert wie folgt. Von deinem Gesamtgewinn wird zunächst die Abfindung abgezogen, dann wird

                    ein Fünftel wieder hinzugerechnet. Das Steuerberechnungsmodul ermittelt den Unterschiedsbetrag zwischen der Einkommensteuer ohne die Abfindung

                    und der Einkommensteuer mit der Erhöhung um ein Fünftel. Dieser Unterschiedsbetrag wird dann x 5 genommen und als Steuer nach § 34 Abs. 1 EStG

                    ausgewiesen. Ob das tatsächlich zu einer Steuerermäßigung führt, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab. Wenn der bereits ohne die Abfindung bei 42%

                    liegen würde, kommt dabei nichts mehr raus, wenn der niedriger ist, wird die Progression abgemildert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      War ja eigentlich logisch dass das nicht so einfach geht, ich denke aber jetzt habe ich es begriffen.

                      Vielen vielen Dank für die Hilfe !!!

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