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Anlage N-AUS

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    Anlage N-AUS

    Liebe Elster-Erfahrenen,

    ich habe folgendes Problem: mein Jahr 2021 sah folgendermaßen aus:
    • Jan & Feb: reguläre, nichtselbstständige Beschäftigung in Deutschland
    • März-Dezember: Anstellung in Dänemark.
    • Wohnsitz ist Deutschland.
    • Von meinem dänischen Gehalt wurden bisher in Dänemark nur das Gehalt für die Zeiten versteuert, die ich auch dort war (11 Tage im Jahr 2021, den Rest der Zeit habe ich von Deutschland aus gearbeitet).

    Das restliche Gehalt habe ich ausgezahlt bekommen und versuche es nun in Deutschland zu versteuern.

    Nun zur Frage:
    • Die reguläre Beschäftigung in Deutschland von Jan & Feb. habe ich in Anlage N eingetragen. So weit so gut.
    • In Anlage AUS habe ich in Zeile 7 die kompletten Einkünfte aus Dänemark eingetragen (inklusive des schon in Dänemark versteuerten Teils). In Zeile 12 habe ich nur den Anteil eingetragen, der schon in Dänemark versteuert wurde. In Abschnitt 7 (Progressionsvorbehalt) habe ich auch den in Dänemark versteuerten Teil erneut eingetragen.
    • Jetzt zur Anlage N-AUS: Ich verzweifel etwas an den Seiten 4/5 der Anlage. Wo soll ich hier was eintragen?
      • Zeile 35 haut nicht hin, weil es gibt in Dänemark keine Lohnsteuerbeschinigung mit einer Nummer 3
      • Habe nun in Zeile 36 den gesamten in Dänemark erwirtschafteten Lohn (inklusive dem Teil, auf den in Dänemark schon Steuern bezahlt wurden) eingetragen.
      • In Zeile 47 entsprechend die 11 Tage und in 48 das Ergebnis der angegebenen Formel
    • Bin mir mit diesen Angaben aber reichlich unsicher: Ist das der richtige Ort?
    Problem: Beim Prüfen wird mir zwar gesagt, dass alles in Ordnung ist. Aber in der vorläufigen Steuerberechnung taucht das Gehalt aus Dänemark, was ich ja in Deutschland versteuern möchte, überhaupt nicht auf! Dort erscheinen als relevante Angaben nur die, die ich in Anlage N gemacht habe (Tätigkeit in Deutschland am Jahresanfang).

    Hat jemand von Euch Erfahrung mit so einer Konstallation oder einen Tipp? Habe ich die Angaben in der Anlage N-AUS richtig ausgefüllt?

    Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen! Danke

    #2
    Anlage AUS brauchst du in deinem Fall gar nicht, es sei denn du hattest außer Arbeitslohn noch andere Einkünfte im Ausland.

    Anlage N-AUS (Die Anleitung zur Anlage N-AUS ist eigentlich recht ausführlich und hilfreich):
    - in Zeile 35 kommt dein inländischer Arbeitslohn
    - in Zeile 36 dein ausländischer Arbeitslohn
    - in 46 kommen deine gesamten Arbeitstage im Kalenderjahr (In- und Ausland)
    - in 47 deine Arbeitstage in Dänemark (körperliche Anwesenheit)

    Kleiner Ausflug ins Steuerrecht: wenn du für einen Arbeitgeber aus Dänemark in Dänemark gearbeitet hast, dann hat Dänemark auch grundsätzlich das Besteuerungsrecht für diesen Arbeitslohn und der AL ist in D steuerfrei mit Progressionsvorbehalt.

    Bezogen auf deinen Sachverhalt, für 11 Tage hat Dänemark das Besteuerungsrecht, der Rest wird in D nachversteuert und du darfst dich auf eine dicke Nachzahlung "freuen".

    Alles weitere zu diesem Thema verrät dir der steuerliche Berater deines Vertrauens.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
      Zwei kurze Rückfragen:

      1) Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Anlage AUS brauche, wegen den Angaben zum Progressionsvorbehalt?
      2) Kommt dann in Anlage N-AUS beim inländischen Arbeitslohn in Zeile 35 das rein, was ich regulär im Januar und Februar in Deutschland als Lohn erhalten habe? Oder ist das mit den Angaben in Anlage N abgeschlossen? Das hat mit der Stelle in Dänemark ja nichts zu tun gehabt..

      Und doch noch eine 3.Frage: Ist das normal, dass das dänische Gehalt überhaupt nicht in der Vorabberechnung, die Elster mir ausgibt, auftaucht?

      Ganz herzlichen Dank nochmal für die super Hilfe! Und jab auf eine fette Nachzahlung bin ich (leider) eingestellt..

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        #4
        Hallo, die Anlage AUS benötigst du gar nicht. bei ausländischem Arbeitslohn läuft alles über die Anlage N-AUS.

        Den inländischen Arbeitslohn trägst du entsprechend deiner Lohnsteuerbescheinigung fürs Kalenderjahr ein.

        Das Ergebnis aus der Anlage N-AUS musst du in die entsprechenden Zeilen der Anlage N übertragen. Das steht in der N-AUS aber auch drin (Zeile 82 nach 22, Differenz von 82 zum Gesamtbetrag nach Zeile 6 (inländischer Arbeitslohn) bzw. Zeile 21
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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