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abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG ???

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    abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG ???

    Hallo,
    ich bekomme folgende Fehlermeldungen und weiß weder warum, noch wie ich sie behebe, denn ich habe keine Eintragungen, die ich da machen kann/darf. kann jemand helfen =(

    Gefundene Fehler und Konflikte
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.
      Mögliche Fehlerquellen
      • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
        • 5 - Andere Aufwendungen
      • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
        • 1 - Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt — sogenannte Minijobs —
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt, Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.
      Mögliche Fehlerquellen
      • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
        • 5 - Andere Aufwendungen
      • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
        • 2 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen

    #2
    Das ist z.b. der erste Fehler. Ich habe in Zeile 32 aber gar nichts eingetragen
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

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      #3
      Hallo,

      wenn du keine Aufwendungen hast, darfst du auch nichts eintragen, auch keine Nullen
      Gruß FIGUL

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        #4
        Hier im Forum wirst Du so eine Fehlermeldung nicht kriegen. Wahrscheinlich geht's um die Einkommensteuererklärung, die kann man mit der Forensoftware gar nicht machen.

        Mit was erstellst Du denn die Steuererklärung?

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          #5
          Achso, ich dachte dies ist das Forum für die Elster Webanwendung. Ich mache es in dieser neuen Browseranwendung, weil es mit der Desktop Anwendung ja nicht mehr geht. und ja es geht um die Steuererklärung

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            #6
            Ps.: Ich habe nichts eingetragen, war nicht mal in dem Feld drin und dennoch meldet er mir bei der Überprüfung diese Sachen als Fehler. Also gehe ich davon aus, dass irgendwo ein Haken ist oder ich an einer anderen Stelle etwas falsch eingetragen habe, was jetzt damit, dass dort nichts steht, kollidiert, nur dummerweise sagt er mir eben nicht wo und ich habe schon alles durchgesehen und nichts gefunden =(

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              #7
              Ich verschiebe das Thema zunächst mal in das richtige Unterforum für die Webanwendung Mein ELSTER.

              Welche der für die Fehlermeldung in Betracht kommenden Anlagen hast du denn überhaupt beigefügt: Haushaltsnahe Aufwendungen oder

              Außergewöhnliche Belastungen oder beide ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ja, danke.
                beide.

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                  #9
                  die Fehler stammen aber beide aus den
                  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
                  • 5 - Andere Aufwendungen
                  er meckert mir Zeile 36 und 37 an. Da ich aber keine dazugehörigen Posten habe und somit auch nichts angesetzt habe (auch nicht in Zeile 32 auf die sich 36 und 37 beziehen), weiß ich nicht was sein Problem ist

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                    #10
                    In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen geht es um Einträge auf der Seite 4 und speziell Seite 5. Angaben dürfen dort nur von alleinstehenden

                    Steuerpflichtigen, die zusammen mit anderen Personen einen Haushalt führen sowie bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten gemacht werden.

                    In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen dürfen haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen

                    in den Zeilen 36 ff. nur erklärt werden, wenn in der Zeile 32 Pflegeleistungen erklärt wurden oder in den Zeilen 31 bis 35 Handwerkerleistungen

                    enthalten sind. Ist das nicht der Fall, müssen haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen zwingend in

                    der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen erklärt werden. Nulleinträge darf man nirgendwo in diesem Bereich machen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      ich denke ich hab es jetzt gefunden. ich hatte 3 Zeilen bei der Einzelveranlagung ausgefüllt, hätte aber nur die letzte ausfüllen dürfen. danke für eure Zeit

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                        #12

                        1000 Dank Charlie24

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