Kinderfreibetrag - Wo ist die Anlage Kind

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  • namutoni
    Neuer Benutzer
    • 23.11.2010
    • 7

    #1

    Kinderfreibetrag - Wo ist die Anlage Kind

    Hallo,

    wir leben in außereuropäischen Ausland. Ich möchte in meiner beschr. steuerpfl.: Steuererkl. den Kinderfreibetrag eintragen.

    Wo ist die Anlage Kind ?

    Finde nur unter Alle Formulare:

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    Körperschaftsteuer
    Lohnsteuer
    Lohnsteuer Arbeitnehmer
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    Sonstige Formulare

    Wo ist die Anlage Kind ?

    Berechnung in der Steuerberechnung von Mein ELSTER ohne Kinderfreibetrag - Das geht gar nicht !

    Gibt's keine Kinder mehr im besten deutschland das es je gegeben hat ?

    Gruesse
    Zuletzt geändert von namutoni; 09.04.2022, 04:22.
  • namutoni
    Neuer Benutzer
    • 23.11.2010
    • 7

    #2
    Kinderfreibetrag - Wo ist die Anlage Kind.

    Ich möchte in meiner beschr. steuerpfl.: Steuererkl. den Kinderfreibetrag eintragen.


    Finde nur unter Alle Formulare:
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    Berechnung in der Steuerberechnung von Mein ELSTER ohne Kinderfreibetrag - Das geht gar nicht !

    Gruesse

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4268

      #3
      Bei beschränkter Steuerpflicht gibt es keinen Kinderfreibetrag. Im Übrigen ist die Anlage Kind eine Anlage und kein eigenständiges Formular.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Ich möchte in meiner beschr. steuerpfl.: Steuererkl. den Kinderfreibetrag eintragen.
        Das geht nicht, da hilft auch zweimal posten nichts !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Das hat auch mit dem Thema Kinderfreibetrag bei Est Berechnung nicht angezeigt/angewendet nicht wirklich zu tun. Deshalb hab ich die Beiträge unter dem richtigen Titel zusammengeführt.

          Kommentar

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