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    Steuerbescheid abrufen

    Hallo

    Heute wollte ich meine Steuererklärung für 2021 machen.

    Dabei ist mir aufgefallen dass ich den Steuerbescheid für 2020 nicht abgerufen habe.

    Ich weiß unglaublich ist aber so......

    Elster sagt mir nach 6 Monaten würde er gelöscht werden.

    Ich finde auch nichts wo ich ihn abrufen kann.

    Was kann ich nun tun.

    In der Steuererklärung wird ja teilweise nach den Daten gefragt......

    Z.b. wie viel Kirchensteuer wurde erstattet.

    VG
    Rainer


    #2
    Hast du denn keinen Papierbescheid bekommen ? Abrufen lässt sich der Bescheid 2020 längstens 6 Monate nach Bekanntgabe.

    Daran lässt sich nach meiner Kenntnis auch nichts ändern. Einen eigenen Kirchensteuerbescheid gibt es nur in Bayern.

    Wenn das Finanzamt deiner Erklärung vollständig gefolgt ist, könntest du die Steuerberechnung aus den für 2020 übermittelten

    Daten aufrufen. da wird die Kirchensteuererstattung ja ausgewiesen. Wenn die berechnete Gesamterstattung dann mit der Gutschrift

    auf deinem Kontoauszug übereinstimmt, kannst du den Betrag in die Erklärung 2021 übernehmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo
      Ja danke für deinen Tipp.
      Habe gerade noch mal alles auf den Kopf gestellt.
      Ich habe keine Steuerbescheinigung in Papierform gefunden.

      Ich werde mal die Kontoauszüge wälzen.

      Aber ich verstehe es trotzdem nicht !!!

      Wieso wird sowas gelöscht.????

      Ich habe auch im Leben nicht an sowas gedacht.....

      Für mich war klar dass ich wenn ich sowas elektronisch mache es auch abgespeichert wird.
      Selbst meine Kontoauszüge kann ich über 10 Jahre herunterladen

      Wenn das Finanzamt will kann es auch über 10 Jahre alles nachvollziehen.......

      Und meinen Steuerbescheid der für mich ist wird einfach gelöscht ?????????

      Unglaublich......


      Aber wenn es so ist....

      Einen schönen Sonntag noch.
      Gruß
      Rainer

      Kommentar


        #4
        Wieso wird sowas gelöscht.????
        Offenbar hat man die für die unverbindlichen Bescheiddaten schon immer geltende Abrufbefristung auf 6 Monate ohne neu nachzudenken

        auf die verbindlichen elektronischen Steuerbescheide ausgedehnt. Dein Steuerbescheid existiert schon noch irgendwo, aber nicht mehr

        auf dem Abrufserver.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Kommentar


          #5
          Zitat von Barney11 Beitrag anzeigen
          Habe gerade noch mal alles auf den Kopf gestellt.
          Ich habe keine Steuerbescheinigung in Papierform gefunden.

          Ich werde mal die Kontoauszüge wälzen.
          Was noch nicht die Frage klärt, ob der Bescheid elektronisch oder auf Papier bekannt gegeben wurde.

          Ansonsten ist das ganze doch eigentlich kein Drama. Das FA berücksichtigt erfolgte Erstattungen oder Nach- bzw. Vorauszahlungen von Kirchensteuer automatisch.

          ​​​​​

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