Wo muss ich die neue Einfuhrumsatzsteuer eintragen ?

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  • steueranfaenger
    Benutzer
    • 05.03.2021
    • 44

    #1

    Wo muss ich die neue Einfuhrumsatzsteuer eintragen ?

    Hallo Liebe SteuerFreunde,

    es geht hier um die Umsatzsteuer-Voranmeldung, und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

    hoffe dass ich hier richtig bin. Ich habe zwei Fragen:

    in welches Feld muss ich die neue EinfuhrUmsatzsteuer aus CHINA und etc. eintragen, welches seit Juli gilt ?

    und ich welches Feld kommt die MwSt von den EU-Mitgliedsstaaten rein ?

    Hab hier 2 Felder. Weiss nicht, was wo reinkommt. Hier die Felder von Elster Online:



    "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG)"

    "Entstandene Einfuhrumsatzsteuer (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG)"



    Oder kommen die in ein ganz anderes Feld rein ?
    Zuletzt geändert von steueranfaenger; 10.04.2022, 15:33.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Die Einfuhrumsatzsteuer ist doch nicht neu, also was meinst du wirklich ?

    Beim Innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen, die du aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet einführst, musst du die Steuer anmelden

    und kannst gleichzeitig Vorsteuer geltend machen, falls du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Auch das ist nicht neu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • steueranfaenger
      Benutzer
      • 05.03.2021
      • 44

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die Einfuhrumsatzsteuer ist doch nicht neu, also was meinst du wirklich ?

      Beim Innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen, die du aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet einführst, musst du die Steuer anmelden

      und kannst gleichzeitig Vorsteuer geltend machen, falls du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Auch das ist nicht neu.
      Hi, danke für die Antwort: Ich meine das hier:

      Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22€ für die Einfuhrumsatzsteuer bei Sendungen aus China.


      Also, wo müssen die Steuern aus China rein ?
      Und zweite Frage: in welches Feld muss die Vorsteuer von EU-Ländern rein ?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Hi, danke für die Antwort: Ich meine das hier:
        Das betrifft ja nur die Abschaffung einer Freigrenze für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.

        In der Voranmeldung ist die Einfuhrumsatzsteuer unter Kennzahl 62 (Zeile 57) zu erklären, in der Jahreserklärung unter Kennzahl 762 (Zeile 124).

        in welches Feld muss die Vorsteuer von EU-Ländern rein ?
        Ich weiß nicht wirklich, was du damit meinst. Bitte genauer erklären, worum es geht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • steueranfaenger
          Benutzer
          • 05.03.2021
          • 44

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

          in welches Feld muss die Vorsteuer von EU-Ländern rein ?


          Ich weiß nicht wirklich, was du damit meinst. Bitte genauer erklären, worum es geht.
          Ich meine die Mehrwertsteuer aus den EU-Ländern.

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45932

            #6
            Ich meine die Mehrwertsteuer aus den EU-Ländern.
            In den deutschen Umsatzsteuerformularen kann man nur deutsche Umsatzsteuer erklären.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • steueranfaenger
              Benutzer
              • 05.03.2021
              • 44

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In den deutschen Umsatzsteuerformularen kann man nur deutsche Umsatzsteuer erklären.
              Wirklich ? Bin jetzt schockiert. Muss ich dann die MwSt der EU-Länder dann einfach ignorieren ? Oder gibt es da andere Möglichkeiten ?

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                Muss ich dann die MwSt der EU-Länder dann einfach ignorieren ? Oder gibt es da andere Möglichkeiten ?
                Das hier ist kein Forum für Steuerberatung. Du musst schon genauer sagen, ob es um Umsatzsteuer geht, die dir in Rechnung gestellt

                wurde oder um Umsatzsteuer, die du Kunden im übrigen Gemeinschaftsgebiet in Rechnung gestellt hast und ob du die Lieferschwelle für OSS

                erreichst bzw. überschreitest.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • steueranfaenger
                  Benutzer
                  • 05.03.2021
                  • 44

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das hier ist kein Forum für Steuerberatung. Du musst schon genauer sagen, ob es um Umsatzsteuer geht, die dir in Rechnung gestellt

                  wurde oder um Umsatzsteuer, die du Kunden im übrigen Gemeinschaftsgebiet in Rechnung gestellt hast und ob du die Lieferschwelle für OSS

                  erreichst bzw. überschreitest.
                  Ich sag mal so: ich kauf z.B. einen USB-Kabel für mein Büro ein. Der gewerbliche Verkäufer hat seinen Sitz in Spanien. Der MwSt-Satz in Spanien beträgt 21%. In seiner Rechnung ist das dann auch so ausgewiesen. Also, dann dennoch ignorieren ? Oder in welches Feld kommt die spanischne Mehrwertsteuer bzw. spanische VST ?

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45932

                    #10
                    Der gewerbliche Verkäufer hat seinen Sitz in Spanien. Der MwSt-Satz in Spanien beträgt 21%. In seiner Rechnung ist das dann auch so ausgewiesen.
                    Dann hast du nicht unter Angabe deiner Umsatzsteuer-ID eingekauft, sonst hätte er dir das Teil umsatzsteuerfrei geliefert und du hättest

                    es in Deutschland versteuern können und müssen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • steueranfaenger
                      Benutzer
                      • 05.03.2021
                      • 44

                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Dann hast du nicht unter Angabe deiner Umsatzsteuer-ID eingekauft, sonst hätte er dir das Teil umsatzsteuerfrei geliefert und du hättest

                      es in Deutschland versteuern können und müssen.
                      Ohh, okay. Dann ist es quasi Brutto wie NEtto ? :/

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                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45932

                        #12
                        Ohh, okay. Dann ist es quasi Brutto wie NEtto ? :/
                        Darauf läuft es hinaus. du wirst den Bruttobetrag als innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundelegen müssen.

                        Ob es möglich ist, sich die Vorsteuer von Spanien erstatten zu lassen, kannst du hier recherchieren:

                        Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ermöglicht inländischen Unternehmern, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten zu lassen. Die Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen inländische Unternehmer elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP). Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        • steueranfaenger
                          Benutzer
                          • 05.03.2021
                          • 44

                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Darauf läuft es hinaus. du wirst den Bruttobetrag als innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundelegen müssen.

                          Ob es möglich ist, sich die Vorsteuer von Spanien erstatten zu lassen, kannst du hier recherchieren:

                          https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/U...#js-toc-entry6
                          okay, danke nochmal kaufe aber sehr selten von EU ein. Bestelle immer von Aliexpress. weiss jetzt quasi wo ich es ins Formular eintragen kann, die 19%

                          Thanks a lot

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                          • steueranfaenger
                            Benutzer
                            • 05.03.2021
                            • 44

                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Darauf läuft es hinaus. du wirst den Bruttobetrag als innergemeinschaftlichen Erwerb zugrundelegen müssen.

                            Ob es möglich ist, sich die Vorsteuer von Spanien erstatten zu lassen, kannst du hier recherchieren:

                            https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/U...#js-toc-entry6
                            das was ich jetzt sage, ist zwar OffTopic, aber versuche es dennoch: hättest du auch Interesse, mit mir zusammen, sowas wie SevDesk zu machen ?

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                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45932

                              #15
                              ... hättest du auch Interesse, mit mir zusammen, sowas wie SevDesk zu machen ?
                              Nein, ich bin mit dem Forum hier genug beschäftigt. Zwischendurch muss ich gelegentlich sogar etwas Richtiges arbeiten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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