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Berechnung zumutbare Belastung in Prüfung von Mein-Elster falsch?

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    Berechnung zumutbare Belastung in Prüfung von Mein-Elster falsch?

    Hallo zusammen,

    ich nutze seit vielen Jahren ELSTER (aktuell online über Mein-Elster) für die Einkommenssteuererklärung. Abschließend prüfe ich nach Eingabe und vor Absendung die Berechnung, die als PDF erstellt wird.

    Jetzt ist mir für 2021 aufgefallen, dass die Berechnung der zumutbaren Belastung in der PDF falsch ermittelt wird und viel zu hoch ausfällt. Ich habe die Berechnung der zumutbaren über diverse Online-Rechner als auch manuell nach den Vorgaben ermittelt. Die Berechnung in der PDF aus Mein-ELSTER scheint falsch zu sein und fällt um etwa 60% höher aus, als die Vergleichsberechnung der Online-Rechner bzw. meiner manuellen Berechnung.

    Aufgrund der scheinbar falschen Berechnung würde ich weniger erstattet bekommen, obwohl meine Außeraußergewöhnlichen Belastungen den Betrag der richtigen zumutbaren Belastung deutlich übersteigen.

    Gibt es dafür eine logische Erklärung bzw. wird das eventuell bei der tatsächlichen Berechnung durch das Finanzamt richtig berechnet?

    Ich freue mich auf Antworten.

    VG
    Bitbutcher

    #2
    Die Berechnung durch das FA ist natürlich von der von Mein Elster unabhängig.

    Bekannte Fehler sind mir aber nicht erinnerlich.
    Hast du als Grundlage vielleicht das zvE statt des GdE eingegeben?

    Kommentar


      #3
      Ich weiß nicht, was du jetzt konkret verglichen hast. Mir sind aktuell insoweit keine Berechnungsfehler bekannt. Ich habe agB in Mein ELSTER in

      einem Musterfall erklärt. Sind in deinem Fall Kinder zu berücksichtigen ? Ist der Splitting-Tarif anzuwenden ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Bitbutcher Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich nutze seit vielen Jahren ELSTER (aktuell online über Mein-Elster) für die Einkommenssteuererklärung. Abschließend prüfe ich nach Eingabe und vor Absendung die Berechnung, die als PDF erstellt wird.

        Jetzt ist mir für 2021 aufgefallen, dass die Berechnung der zumutbaren Belastung in der PDF falsch ermittelt wird und viel zu hoch ausfällt. Ich habe die Berechnung der zumutbaren über diverse Online-Rechner als auch manuell nach den Vorgaben ermittelt. Die Berechnung in der PDF aus Mein-ELSTER scheint falsch zu sein und fällt um etwa 60% höher aus, als die Vergleichsberechnung der Online-Rechner bzw. meiner manuellen Berechnung.

        Aufgrund der scheinbar falschen Berechnung würde ich weniger erstattet bekommen, obwohl meine Außeraußergewöhnlichen Belastungen den Betrag der richtigen zumutbaren Belastung deutlich übersteigen.

        Gibt es dafür eine logische Erklärung bzw. wird das eventuell bei der tatsächlichen Berechnung durch das Finanzamt richtig berechnet?

        Ich freue mich auf Antworten.

        VG
        Bitbutcher
        Hallo,

        habe das durchgespielt mit ledig, verheiratet mit/ohne Kinder.
        Das Ergebnis bei Mein Elster und mit Rechner ist identisch.
        Ich tippe auch auf den Beitrag von multi
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Die Berechnung durch das FA ist natürlich von der von Mein Elster unabhängig.

          Bekannte Fehler sind mir aber nicht erinnerlich.
          Hast du als Grundlage vielleicht das zvE statt des GdE eingegeben?
          Nein, ich habe das GdE berücksichtigt.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich weiß nicht, was du jetzt konkret verglichen hast. Mir sind aktuell insoweit keine Berechnungsfehler bekannt. Ich habe agB in Mein ELSTER in

            einem Musterfall erklärt. Sind in deinem Fall Kinder zu berücksichtigen ? Ist der Splitting-Tarif anzuwenden ?
            Ein Kind ist zu berücksichtigen, was ich auch über die Online-Rechner mit erfasst habe. Splitting-Tarif ist nicht anzuwenden. Ich bin Alleinverdiener.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Bitbutcher Beitrag anzeigen

              Ein Kind ist zu berücksichtigen, was ich auch über die Online-Rechner mit erfasst habe. Splitting-Tarif ist nicht anzuwenden. Ich bin Alleinverdiener.
              Hallo,

              was heisst das? ledig, geschieden, getrennte Veranlagung?
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Hallo an alle,

                danke erstmal für das bisherige Feedback.

                Nach weiteren Überprüfungen ist die Berechnung tatsächlich prinzipiell in ELSTER korrekt. Mein Problem ist, dass ein Kind im vergangenen Jahr nicht mehr auf der Steuerkarte stand, obwohl das Kind noch in der Ausbildung ist und ich eine Korrektur per Antrag zu ElStAM veranlasst hatte. Die ist aber wohl noch nicht in der Berechnung von Mein-ELSTER berücksichtigt.

                VG
                Bitbutcher

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Bitbutcher Beitrag anzeigen
                  Hallo an alle,

                  danke erstmal für das bisherige Feedback.

                  Nach weiteren Überprüfungen ist die Berechnung tatsächlich prinzipiell in ELSTER korrekt. Mein Problem ist, dass ein Kind im vergangenen Jahr nicht mehr auf der Steuerkarte stand, obwohl das Kind noch in der Ausbildung ist und ich eine Korrektur per Antrag zu ElStAM veranlasst hatte. Die ist aber wohl noch nicht in der Berechnung von Mein-ELSTER berücksichtigt.

                  VG
                  Bitbutcher
                  Hallo,

                  dann hast du die Anlage Kind nicht beigefügt.
                  Und warum nicht, wenn ich fragen darf?
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Da bringst Du was durcheinander, ElStAM und Deine Einkommensteuererklärung sind völlig getrennt, ElStAM besorgt nur die richtige Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, sonst nix.

                    Dein Feedback weist aber darauf hin, dass Du ggf. die Anlage Kind nicht ausgefüllt hast.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                      Hallo,

                      dann hast du die Anlage Kind nicht beigefügt.
                      Und warum nicht, wenn ich fragen darf?
                      Die war aus einer vorherigen Übernahme aus 2020 importiert und noch mit den Zeiträumen von 2020 hinterlegt. Warum die Plausibilitätsprüfung keine Fehler ausgeworfen hat, wundert mich allerdings.

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                        #12
                        Die war aus einer vorherigen Übernahme aus 2020 importiert und noch mit den Zeiträumen von 2020 hinterlegt.
                        Das passiert relativ oft, weil nicht das voraussichtliche Ende der Ausbildung eingetragen wird, was ja möglich wäre, sondern der 31.12

                        des jeweils aktuellen Erklärungsjahres. Dann fällt das Kind im nächsten Jahr kommentarlos weg. Wie soll das geprüft werden ?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Das passiert relativ oft, weil nicht das voraussichtliche Ende der Ausbildung eingetragen wird, was ja möglich wäre, sondern der 31.12

                          des jeweils aktuellen Erklärungsjahres. Dann fällt das Kind im nächsten Jahr kommentarlos weg. Wie soll das geprüft werden ?
                          Naja, wenn ich in einem Formular für 2021 noch Zeiträume aus einer Übernahme mit dem Jahr 2020 hinterlegt habe, dann stelle ich mir eine Überprüfung schon so vor, dass zumindest nachgefragt wird. Plausibel ist das ja nicht.

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                            #14
                            Dann solltest du bei der Elster-Hotline einen Verbesserungsvorschlag einreichen, dass zumindest ein Hinweis programmiert werden sollte.

                            Entwickler lesen hier im Anwenderforum nämlich nach meiner Erfahrung nicht mit.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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