Bescheid für 2021 und OSS

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  • Andr229k1
    Neuer Benutzer
    • 11.04.2022
    • 5

    #1

    Bescheid für 2021 und OSS

    sehr geehrte damen und herren,

    ich habe am Wochenende mein „Bescheid für 2021“ bekommen und ich habe fragen wegen der Vorauszahlung.

    Ich habe direkt an Bundeszentralamt für Steuern OSS [One-Stop-Shop] bezahlt/Überweisen.
    Q3: 267,54 €
    Q4: 407,17 €

    Total: 667,71 € [Über Elster BOB registriert]

    Ich habe erst Finanzamt kontaktiert und hier war OSS ein unbekanntes begriff, dann habe ich Bundeszentralamt kontaktiert die hatte mir erklärt, dass ich muss mein Finanzamt kontaktieren.

    wo kann ich dieses 667,71 € Vorauszahlung bei Elster für Finanzamt registrieren?

    Danke.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    wo kann ich dieses 667,71 € Vorauszahlung bei Elster für Finanzamt registrieren?
    Was willst du da registrieren ? Du erfasst deine Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung (EÜR oder GuV), mehr ist da nicht zu machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Andr229k1
      Neuer Benutzer
      • 11.04.2022
      • 5

      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Was willst du da registrieren ? Du erfasst deine Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung (EÜR oder GuV), mehr ist da nicht zu machen.
      Okay, so einfach und schmerzfrei!

      Danke für den Hinweis!

      Kommentar

      • Andr229k1
        Neuer Benutzer
        • 11.04.2022
        • 5

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Was willst du da registrieren ? Du erfasst deine Betriebsausgaben in deiner Gewinnermittlung (EÜR oder GuV), mehr ist da nicht zu machen.
        Hi Charlie24,
        Ich habe bei Finanzamt nachfragt und habe dieses Information bekommen:

        IMG_20220430_182116346.jpg
        Zuletzt geändert von Andr229k1; 30.04.2022, 17:37.

        Kommentar

        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Zitat von Andr229k1 Beitrag anzeigen

          Hi Charlie24,
          Ich habe bei Finanzamt nachfragt und habe dieses Information bekommen:

          IMG_20220430_182116346.jpg
          Hallo,

          und? ist die Aussage von Charlie24 falsch?
          Gruß FIGUL

          Kommentar

          • Andr229k1
            Neuer Benutzer
            • 11.04.2022
            • 5

            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

            Hallo,

            und? ist die Aussage von Charlie24 falsch?
            Es ist nicht falsch, am Ende des Tages haben Sie die gleiche Balance.

            Aber korrekt Buchhaltung gehört die OSS unter Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zeile 51 und nicht im EUR.

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #7
              Zitat von Andr229k1 Beitrag anzeigen
              Aber korrekt Buchhaltung gehört die OSS unter Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zeile 51 und nicht im EUR.
              Du wirfst ja alle Steuerarten wild durcheinander.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                Aber korrekt Buchhaltung gehört die OSS unter Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zeile 51 und nicht im EUR.
                Das betrifft die Umsätze, aber doch nicht die über OSS abgeführte Umsatzsteuer. Genau nach der hast du aber im Beitrag #1 gefragt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • Andr229k1
                  Neuer Benutzer
                  • 11.04.2022
                  • 5

                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Das betrifft die Umsätze, aber doch nicht die über OSS abgeführte Umsatzsteuer. Genau nach der hast du aber im Beitrag #1 gefragt.
                  Danke für die schnelle Erklärung Charlie24.


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