Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheiddaten abrufen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheiddaten abrufen

    Hallo,

    ich hatte heute die Nachricht im Mein Elster-Postfach, dass ich Bescheiddaten abrufen könne. Aber leider wurde mir weder beim Login die Option angeboten, etwas herunterzuladen, noch existiert bei mir der in der Nachricht angegebene Pfad:
    "Mein ELSTER", "Meine Bescheide", "Bescheiddaten abholen“

    Unter dem Menüpunkt "Mein ELSTER" gibt es kein "Meine Bescheide". Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich nun an die Bescheiddaten komme? Auch vor zwei Wochen hatte ich schon so eine Nachricht, und auch da konnte ich keinen Bescheid herunterladen (habe auch nichts per Post bekommen). Ich erwarte tatsächlich meinen ESt- und USt-Bescheid für 2021, das würde also durchaus passen.

    Danke!

    #2
    Das ist ein bekannter Fehler, zu dem seit dem Portalrelease am 30.03.2022 mehrfach berichtet wurde.

    Bis wann der Fehler behoben wird, ist hier nicht bekannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ah okay, danke! Ich hatte schon an meiner Zurechnungsfähigkeit gezweifelt, weil ich den Punkt nirgendwo gefunden habe. :-)

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das ist ein bekannter Fehler, zu dem seit dem Portalrelease am 30.03.2022 mehrfach berichtet wurde.

        Bis wann der Fehler behoben wird, ist hier nicht bekannt.
        Hallo,

        das Peinliche an den ganzen Releases ist die Verschlimmbesserung.
        Was vorher gut und logisch funktioniert hat, kannst du nach einem Release in die Tonne werfen
        Waum wird da an funtionierenden Sachen rumgepfuscht
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          In einer Mail zur Bereitstellung von Bescheiddaten von heute steht übrigens folgender Hinweis:

          Die Abholung dieser Daten wird Ihnen beim nächsten Login angeboten. Bitte beachten Sie, dass bis Ende April 2022 für Benutzerkonten, die mit persönlicher Steuernummer registriert wurden, keine Abholung von Bescheiddaten möglich ist. Diese Art der Registrierung wurde im Jahr 2013 aus ELSTER entfernt, es sind also nur eine geringe Zahl an alten Benutzerkonten davon betroffen.
          Es scheint also ein Problem mit der Bereitstellung der Daten für alte Accounts auf Steuernummer zu geben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Das ist ein bekannter Fehler, zu dem seit dem Portalrelease am 30.03.2022 mehrfach berichtet wurde.

            Bis wann der Fehler behoben wird, ist hier nicht bekannt.
            Ich habe heute auch so eine Email vom FA erhalten und finde den Menüpunkt "Meine Bescheide" nicht unter MeinElster. Besteht das Problem immer noch oder gibt es inzwischen weitere Erkenntnisse, wie man an die Daten gelangen kann?

            Kommentar


              #7
              Ich habe heute auch so eine Email vom FA erhalten und finde den Menüpunkt "Meine Bescheide" nicht unter MeinElster.
              Den Menüpunkt gibt es inzwischen nicht mehr ! Die Abholung wird unmittelbar nach dem Login angeboten, man findet ganz unten im Postfach

              in der Regel einen zusätzlichen Link, mit dem man die Abholung wiederholen könnte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Beim Login wurde hier kein Bescheidabruf angeboten und im Postfach ist der angekündigte Beischeid für die EkSt2021 nicht zu sehen.
                Unten gibt es einen Link namens: "jetzt erneut abholen", aber darüber wird mir auch nichts angeboten.

                Kann man die Bereitstellung des Bescheids manuell beim FA anstoßen?

                Ich bin gespannt, ob die Zustellung des Bescheids in Papierform zuverlässig funktioniert.

                Kommentar


                  #9
                  Hast Du denn wirklich die Steuererklärung in Mein Elster gemacht? Hier im Thread geht es ja gar nicht um Bescheide, sondern um Bescheiddaten. Und die muss man mit der Software abholen, mit der man die Erklärung übermittelt hat.

                  Kommentar


                    #10
                    Die Steuererklärung habe ich mit WISO Steuersparbuch erstellt und abgesendet. Ich bin davon ausgegangen, dass die Informationen von jedem Programm heruntergeladen werden können und dass sich der Hinweis "Steuerprogramm" in der Email auf jedes Programm und somit auch auf ELSTER bezieht.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich bin davon ausgegangen, dass die Informationen von jedem Programm heruntergeladen werden können und dass sich der Hinweis "Steuerprogramm" in der Email auf jedes Programm und somit auch auf ELSTER bezieht.
                      Das stimmt nicht. Die Bescheiddaten kannst du nur mit WISO Steuer abrufen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Nur interessehalber: Geht es nur mit genau dem Programm oder mit einem Programm des gleichen Herstellers, mit dem die Steuererklärung erstellt und abgeschickt worden ist, oder könnte man die Daten auch mit einem/jedem anderen Steuerprogramm (eines anderen Herstellers) herunterladen?

                        Kommentar


                          #13
                          Geht es nur mit genau dem Programm
                          Ja, der Steuerfall muss nämlich geöffnet werden, um die Daten überhaupt abrufen zu können. Da ist ein Schlüssel hinterlegt, der dafür auch ausgelesen wird.

                          Nur beim verbindlichen elektronischen Steuerbescheid ist es anders geregelt. Der wird immer zusätzlich an das Postfach bei Mein ELSTER adressiert,

                          kann also nicht nur mit Steuerprogramm abgerufen werden, mit dem man die Erklärung übermittelt hat.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Danke. Das bringt Licht ins Dunkle.
                            Falls es nicht zu OT ist: Besteht die Möglichkeit, sich die Bescheide zusätzlich zur Papierform ins ELSTER-Postfach senden zu lassen, wobei nur die Papierbescheide verbindlich bleiben?

                            Kommentar


                              #15
                              Nein, diese Möglichkeit gibt es nur mit den Bescheiddaten, und zwar genau dann, wenn die Erklärung auch mit Mein Elster erstellt und gesendet worden ist.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X