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ESt2021 /Anlage N /Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
ESt2021 /Anlage N /Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Wegen Homeoffice war ich 2021 keinen Tag im Büro, leider erlaubt das Feld "aufgesucht an Tagen" für die Erste Tätigkeitsstätte keine 0, was tun?
Danke und Gruß
Dann brauchst du den gesamten Abschnitt Entfernungspauschale doch auch nicht ausfüllen. Einfach alles leer lassen !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
In der Doku steht:
---------------------------------------------------------------- Erste Tätigkeitsstätte
Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, ... , der Sie vom Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet sind.
-----------------------------------------------------------------
deshalb bin ich mir unsicher ob ich das einfach alles löschen kann/darf?
deshalb bin ich mir unsicher ob ich das einfach alles löschen kann/darf?
Natürlich, die Angaben müssen doch nur wegen der Entfernungspauschale gemacht werden, sonst haben die keine Bedeutung.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo, ich bin neu hier und fülle meine Einkommensteuer Erklärung das erste mal über Elster aus. Ich bin mir bei der Anlage N Zeile 35 nicht sicher, ob ich die Tageskilometer oder Jahreskilometer angeben soll. Der weiteren würde ich gerne erfahren, ob nur hinfährt oder hin- und herfährt angegeben wird.
Ich bin mir bei der Anlage N Zeile 35 nicht sicher, ob ich die Tageskilometer oder Jahreskilometer angeben soll. Der weiteren würde ich gerne erfahren, ob nur hinfährt oder hin- und herfährt angegeben wird.
Es sind keine gefahrenen Kilometer anzugeben, sondern die einfache Entfernung, die Aufteilung der Strecke auf unterschiedliche Verkehrsmittel sowie
die Anzahl der Tage, an denen die 1. Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Hin- und Rückfahrt sind nur bei Schwerbehinderung relevant.
Aus der Angabe der Entfernungskilometer und der Anzahl der Tage wird die Entfernungspauschale automatisch berechnet.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo, ich bin neu hier und fülle meine Einkommensteuer Erklärung das erste mal über Elster aus. Ich bin mir bei der Anlage N Zeile 35 nicht sicher, ob ich die Tageskilometer oder Jahreskilometer angeben soll. Der weiteren würde ich gerne erfahren, ob nur hinfährt oder hin- und herfährt angegeben wird.
Die Zeile 35 lautet "einfache Entfernung in Kilometern". Die Entfernung ist die (gefahrene) Strecke zwischen Deinem Wohnort und Deiner Arbeitsstelle.
Und "einfach" heißt, nur einmal - im Prinzip also nur die Hinfahrt. Also keine Tageskilometer (da könnten ja auch Dienstfahrten drin sein, die der Arbeitgeber Dir erstattet), sondern nur die reguläre Strecke von Deiner Wohnung bis zum Arbeitsplatz. Diese Entfernung wird vom Finanzamt mit der Anzahl der Tage multipliziert, die Du bei "aufgesucht an Tagen" eingibst. Das Finanzamt prüft natürlich auch, ob die Strecke plausibel ist; es sollten also keine Umwege drin sein.
Falls Du nicht mit dem Auto, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst, sind die Angaben zwar auch zu machen, aber Du trägst in Zeile 35 unter "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln" zusätzlich die Jahreskosten der Fahrkarte(n) ein.
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