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Anlage S, Ausgaben für Wegstrecken

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    Anlage S, Ausgaben für Wegstrecken

    Guten Morgen zusammen,
    ich bin neu hier im Forum gemeldet und bisher durch Suchen und Lesen nicht weitergekommen. Deshalb auf diesem Wege meine Frage.
    Für die Einkommensteuererklärung 2021 musste ich erstmals die Anlage S ausfüllen, da ich Nebeneinnahmen
    für die Erstellung eines Gutachtens anzeigen muss. Diese habe ich in Zeile 4 (aus freiberuflicher Tätigkeit) eingetragen.
    Für diese Tätigkeit habe ich einige Reisen unternommen und somit könnte ich gefahrene Kilometer als Ausgaben angeben.
    Hier die eigentliche Frage: In welcher Zeile trage ich diese Kosten ( wenn ich 30 cent pro Kilometer rechne) ein?
    In der Anlage S finde ich keine schlüssige Stelle, wo ich diese Eintragungen vornehmen kann.
    Könnt ihr hier weiterhelfen?

    Dazu ist mir aufgefallen, dass durch die Zusammenveranlagung mit meiner Frau ihr Kirchensteuersatz durch meinen Nebenverdienst deutlich angestiegen ist. Ließe sich das vermeiden durch eine getrennte Einkommenssteuererklärung?

    Vielen Dank vorab und viele Grüße
    Peter

    #2
    In der Anlage S finde ich keine schlüssige Stelle, wo ich diese Eintragungen vornehmen kann.
    In der Anlage S ist nur der Gewinn zu erklären. Die Gewinnermittlung erfolgt in der Einnahmenüberschussrechnung -EÜR-.

    Das ist eine eigene Erklärung, die getrennt übermittelt werden muss: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer

    Ließe sich das vermeiden durch eine getrennte Einkommenssteuererklärung?
    Das wahrscheinlich schon, allerdings führt die Einzelveranlagung bei der Einkommensteuer zur Anwendung der Grundtabelle. Ob das

    sich rechnet, hängt davon ab, wie stark sich die Einkünfte der Ehegatten unterscheiden.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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