Übernahme der Daten aus Vorjahr, wenn nicht in Elster erstellt

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  • Bimbo
    Neuer Benutzer
    • 17.11.2019
    • 2

    #1

    Übernahme der Daten aus Vorjahr, wenn nicht in Elster erstellt

    Hallo, gibt es ein Möglichkeit VJ Daten zu übernehmen, wenn nicht in Elster, sonder im Steuerbüro erstellt wurde? Danke VG B.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    AW: Übernahme der Daten aus Vorjahr, wenn nicht in Elster erstellt

    Die gäbe es nur dann, wenn das Steuerbüro die Erklärung mit ElsterFormular erstellt hätte, was allerdings nur äußerst selten der Fall ist.

    Dann könnten die übermittelten Daten nach Mein ELSTER exportiert werden. Kommerzielle Steuerprogramme bieten nach meiner Kenntnis

    keine vergleichbaren Exportfunktionen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Bimbo
      Neuer Benutzer
      • 17.11.2019
      • 2

      #3
      AW: Übernahme der Daten aus Vorjahr, wenn nicht in Elster erstellt

      ok, danke!

      Kommentar

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