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Versorgungsbezüge größer als Bruttoarbeitslohn

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    Versorgungsbezüge größer als Bruttoarbeitslohn

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe gerade die Steuerklärung für 2021 gemacht. Bei der detaillierten Steuerberechnung kam dann folgende Anmerkung, die mich etwas verunsichert.

    "EHW Elster- /Steubel-Hinweise
    Die Summe der Versorgungsbezüge ist größer als der erklärte Bruttoarbeitslohn."

    Leider lässt sich deswegen keine detaillierte Steuerberechnung erzeugen. Der Gesamtrückzahlungsbetrag wird mir allerdings angezeigt.
    Eine Fehlermeldung taucht bei der Prüfung auch nicht auf.


    Ich gehe davon aus, dass dann alles passt oder?

    Zum Hintergrund: Mein Ehemann ist 2020 verstorben und ich war im gesamten Jahr 2021 krankgemeldet.

    Viele Grüße
    Ingrid

    #2
    Ich gehe davon aus, dass dann alles passt oder?
    Unter welchen Nummern enthält die Lohnsteuerbescheinigung denn Werte ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Ingrid Bodensee Beitrag anzeigen
      Guten Morgen zusammen,

      ich habe gerade die Steuerklärung für 2021 gemacht. Bei der detaillierten Steuerberechnung kam dann folgende Anmerkung, die mich etwas verunsichert.

      "EHW Elster- /Steubel-Hinweise
      Die Summe der Versorgungsbezüge ist größer als der erklärte Bruttoarbeitslohn."

      Leider lässt sich deswegen keine detaillierte Steuerberechnung erzeugen. Der Gesamtrückzahlungsbetrag wird mir allerdings angezeigt.
      Eine Fehlermeldung taucht bei der Prüfung auch nicht auf.


      Ich gehe davon aus, dass dann alles passt oder?

      Zum Hintergrund: Mein Ehemann ist 2020 verstorben und ich war im gesamten Jahr 2021 krankgemeldet.

      Viele Grüße
      Ingrid
      Hallo,

      im ElsterAnwenderforum passt da leider gar nichts.
      Gruß FIGUL

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        #4
        Gut dass das jemandem auffällt.

        Kommentar


          #5
          Wenn du uns verrätst, mit was Du nun wirklich die Steuererklärung machst und darüber hinaus noch sagst, ob der Inhalt der Fehlermeldung zutreffend ist, ob Du das korrigieren kannst und ob Du das 1:1 aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen hast und falls ja, ob der Arbeitgeber seine Lohnsteuerbescheinigung korrigiert, dann kommen wir vielleicht weiter.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Die Summe der Versorgungsbezüge ist größer als der erklärte Bruttoarbeitslohn."
            Falsch muss die Lohnsteuerbescheinigung ja nicht sein. Das kann vorkommen, wenn laufende Versorgungsbezüge mit ermäßigt besteuerten Versorgungsbezügen

            für mehrere Jahre zusammentreffen. Deshalb habe ich ja im Beitrag #2 gefragt, unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung Werte eingetragen sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Ingrid Bodensee Beitrag anzeigen
              ...
              EHW Elster- /Steubel-Hinweise.....
              Das klingt doch nach Mein Elster.

              Tschüß
              P.S. ich verschieb mal

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Falsch muss die Lohnsteuerbescheinigung ja nicht sein. Das kann vorkommen, wenn laufende Versorgungsbezüge mit ermäßigt besteuerten Versorgungsbezügen

                für mehrere Jahre zusammentreffen. Deshalb habe ich ja im Beitrag #2 gefragt, unter welchen Nummern der Lohnsteuerbescheinigung Werte eingetragen sind.
                Hallo zusammen,

                danke für die Rückmeldungen und das richtige Verschieben.

                Die Lohnsteuerbescheinigung hat Werte unter folgenden Nummern:

                3, 4, 6, 8, 25, 26, 29, 30 und 32

                Können Sie mir damit weiterhelfen?

                Viele Grüße
                Ingrid

                Kommentar


                  #9
                  Können Sie mir damit weiterhelfen?
                  Es gelten folgende Regeln:
                  1. Der Betrag unter Nummer 32 muss in den Beträgen unter den Nummern 8 und 3 enthalten sein.
                  2. Der Betrag unter Nummer 8 muss ebenfalls in dem Betrag unter Nummer 3 enthalten sein.
                  Das wurde anscheinend nicht beachtet. Denn bei Einhaltung dieser Regeln wären die Versorgungsbezüge nicht höher als der Arbeitslohn.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Nachtrag: Um es vielleicht noch deutlicher zu schreiben:

                    Der Betrag unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung darf nicht höher sein als der Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung.

                    Der Betrag unter Nummer 32 (z. B. Sterbegeld) darf seinerseits nicht höher sein als der Betrag unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung, häufig ist er

                    niedriger.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Nachtrag: Um es vielleicht noch deutlicher zu schreiben:

                      Der Betrag unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung darf nicht höher sein als der Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung.

                      Der Betrag unter Nummer 32 (z. B. Sterbegeld) darf seinerseits nicht höher sein als der Betrag unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung, häufig ist er

                      niedriger.
                      Super. Danke. Die Beträge aus Nummer 8 und Nummer 3 sind exakt die gleichen.
                      Kann es somit zu dieser Fehlermeldung kommen und ich kann sie ignorieren?

                      Viele Grüße
                      Ingrid

                      Kommentar


                        #12
                        Kann es somit zu dieser Fehlermeldung kommen und ich kann sie ignorieren?
                        Ob es sich um einen Fehler im Steuerberechnungsmodul handelt, weiß ich noch nicht. Dazu muss ich den Vorgang erst nachstellen.

                        Ist der Betrag unter Nummer 32 denn niedriger als der Betrag unter Nummer 8 ?

                        Wenn der Fehler nur das Steuerberechnungsmodul betrifft, kann man die Erklärung versenden. Darauf zu warten, bis so ein Fehler behoben ist,

                        bringt erfahrungsgemäß nichts.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ich habe den Fall jetzt mal nachgestellt und einen angenommenen Wert aus Nummer 32 der Lohnsteuerbescheinigung in die Zeile 15 der Anlage N

                          eingetragen. Der angenommene Wert ist kleiner als der Wert unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung. Die Steuerberechnung funktioniert fehlerfrei.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich erhalte diesen Fehlerhinweis seit drei Jahren. Ich fülle die Anlage N nicht händisch aus sondern lasse die Werte vom NLBV via Belegabruf einpflegen. Wenn ich dann meinen Steuerbescheid erhalte, sind genau diese Zahlen verarbeitet worden. Falls jemand eine Lösung weiß, wäre ich dankbar. Aber ich befürchte, es ist eine Macke im Berechungsprogramm, die bisher niemand behoben hat.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Rk51 Beitrag anzeigen
                              Ich erhalte diesen Fehlerhinweis
                              Welchen Fehlerhinweis? Was wurde eingetragen?

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