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Steuernachzahlung trotz keinem Nebenerwerb

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    Steuernachzahlung trotz keinem Nebenerwerb

    Guten Tag,

    ich hoffe ich habe hier die richtige Forum gefunden.

    Folgendes Problem habe ich:
    Es kommt zu einer Nachzahlung bei Elster obwohl ich nur einen Arbeitgeber hatte und keine Zuverdienste eingetragen haben. Ich war nicht in Kurzarbeit oder ähnliches und habe normal Gehalt bezogen. Ich bin nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Normal wurde sogar noch der Pauschbetrag abgezogen in Höhe von 1000 Euro.

    Genauer Infos:
    Mein Bruttolohn wurde in der Berechnung abzüglich der 1000 Pauschbetrag genommen. Zusätzlich wurde noch in 600 Euro in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab Fahrtkostenersatz" als Werbungskosten in der Rechnung aufgenommen. In der Lohnsteuerbescheinigung wurde dies in Zeile 18. dargestellt.
    In der Rechnung wurde der Bruttobetrag jedoch lediglich um die 1000 verringert und die 600 Euro werden nicht verrechnet.
    Danach kommen die Sonderausgaben, diese sind wohl richtig. Das daraus resultierende zu versteuernde Einkommen ist höher als das von der Lohnsteuer.
    Dieser Rechnung ist ebenso richtig, ich habe dies Anhand von der Formeln im Gesetzt zusätzlich nachgerechnet
    Alle Daten habe ich ein mal


    Hintergrund:
    Beim Brutto Netto Rechner habe ich mein Bruttogehalt eingegeben (Jahr 2021) und es kam ungefähr meine Abgaben laut Lohnsteuerbescheinigung 2021. Beim Arbeitgeber angerufen und es wurde gesagt, dass kein Fehler vorliegt. Beim Finanzamt eine Nachricht mit der Steuerberechnung von Elster beigefügt und es wurde kryptisch geantwortet, dass die Berechnung wohl stimmen würde laut Paragraph XY.

    Meine Frage ist jetzt wie folgt: Warum muss ich Steuern nachzahlen, wenn mein Arbeitgeber doch dafür Verantwortlich ist und der Brutto-Netto Rechner ebenso dies fast gleich bestimmt hat. Ebenso ist in meiner Steuererklärung noch mein Brutto um 1000 Euro gekürzt, was es für mich noch fragwürdiger macht.
    Ich bin echt extrem ratlos, weil ich mich schon lange damit beschäftige und viel gefragt und gemacht habe. Ich finde aber leider keine richtige Antwort warum das so ist, normal sollte ich doch Geld zurückbekommen wenn ich mein Einkommen durch den Pauschbetrag verringere....

    #2
    Hallo,

    Hast du in der Anlage N Seite 9 die Zeilen 31(es gibt einige) und die Zeile 39 befüllt?
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zusätzlich wurde noch in 600 Euro in "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab Fahrtkostenersatz" als Werbungskosten in der Rechnung aufgenommen. In der Lohnsteuerbescheinigung wurde dies in Zeile 18. dargestellt.
      Alle Angaben zur Entfernungspauschale auf Seite 9 der Anlage N hast du eingetragen ?

      Bei den Sonderausgaben sind in der Steuerberechnung sowohl die Beiträge zur Rentenversicherung wie die zur Kranken- und Pflegeversicherung enthalten ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das ist wohl eher eine Frage für den Steuerberater.
        Viele Arbeitgeber machen in der Dezemberabrechnung einen Lohnsteuerjahresausgleich mit diversen Freibeträgen. Wenn die da bei Dir zuviele Freibeträge angenommen haben, dann könnte ich mir vorstellen, dass das Finanzamt das wieder einkassiert.

        Letztlich solltest Du dir das von einem Steuerkundigen erklären lassen. Alternativ könntest Du auch eine Steuersoftware (ich persönlich verwende Tax 2022) nehmen und mal probeweise Deine Angaben eintragen. Das gute an solcher Steuersoftware ist, dass die im Gegensatz zu Elster deutlich bessere Plausibilitätsprüfung und viele Hinweise hat. Das von mir genutzte Programm kostet dazu nur 10 EUR. Das ist es mir jedes Jahr wert, eine zweite Meinung zu hören.

        Kommentar


          #5
          Hi, danke für die Antworten.

          Folgend habe ich drei mal es gemacht:
          1. Alle Einträge Übernehmen lassen von Elster
          2. Die Einträge von der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber manuell selber eingeben
          3. Bei Taxfix ebenso meine Steuererklärung eingeben

          Wegen der Anlage N habe ich folgendes Eingetragen:
          Arbeitgeberleistungen laut Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung (pauschal besteuert): 600
          Sonst habe ich keine weiteren Eintragungen gemacht.

          Generell habe ich keine Angaben neben der Lohnsteuerbescheinigung in Elster eingegeben, weil ich die Pauschale in Höhe von 1000 nutze. Ich komme mit ansetzbaren Kosten nicht über die 1000 Euro dieses Jahr.

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            #6
            Hallo,

            Zitat:
            Ich finde aber leider keine richtige Antwort warum das so ist, normal sollte ich doch Geld zurückbekommen wenn ich mein Einkommen durch den Pauschbetrag verringere..
            Das ist falsch.
            Die WK-Pauschale von 1000.- wird beim Lohnsteuerabzug schon berücksichtigt
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von aa33dc Beitrag anzeigen
              3. Bei Taxfix ebenso meine Steuererklärung eingeben
              Zu welchem Schluss kommt denn Taxfix? Vielleicht kannst Du ja deren Berechnung neben die des Finanzamtes legen und vergleichen, wo das Finanzamt etwas anders sieht.

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                #8
                Die Sonderausgaben sind ebenso richtig von der Lohnsteuer übertragen worden, ich sehe keine Abweichungen

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                  #9
                  Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen

                  Zu welchem Schluss kommt denn Taxfix? Vielleicht kannst Du ja deren Berechnung neben die des Finanzamtes legen und vergleichen, wo das Finanzamt etwas anders sieht.
                  Taxfix gibt mir ebenso eine Nachzahlung raus.

                  Kommentar


                    #10
                    Die Angaben zur Entfernungspauschale musst du in jedem Fall ausfüllen, du hast ja dafür pauschal besteuerte AG-Leistungen erhalten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Die Angaben zur Entfernungspauschale musst du in jedem Fall ausfüllen, du hast ja dafür pauschal besteuerte AG-Leistungen erhalten.
                      Hallo,

                      habe ich schon geschrieben
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                        Hallo,

                        habe ich schon geschrieben
                        Ich tippe es gerade ein, danke.

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                          #13
                          Ich habe diese nun eingefüllt, hat sich aber nichts verändert. In der Abrechnung macht es ebenso wenig einen Unterschied ob meine Fahrkosten mit den Pauschalversteuerten Betrag verrechnet werden oder eben nicht. Ich habe die Fahrtkostenpauschale ebenso schon davor eingetragen, oder was genau meinst du?

                          Des weiteren ist dieser ja eben geringer als die Arbeitnehmerpauschale i.H.v. 1000 Euro.

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                            #14
                            Hallo,

                            die Zeile 39 hast du auch ausgefüllt?
                            Was hahast du in den Zeilen 31 eingetragen?
                            Aber die 600.- werden vollversteuert, wenn du dazu keine Angaben machst.
                            die müssen in Zeile 39 eingetragen werden.
                            nsonsten, wie Charlie schon gefragt hat, Anlage Vorsorgeaufwendungen (KV, PV,RV hast du ausgefüllt?
                            Und zum Schluss: Warum nutzt du nicht den Bescheinigungsabruf?
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              Ohne den Bescheid genau zu kennen, ist das jetzt eine reine Ratestunde. Du bist nicht zufällig frisch geschieden und hattest Steuerklasse III ?

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