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Steuernachzahlung trotz keinem Nebenerwerb

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    #16
    Des weiteren ist dieser ja eben geringer als die Arbeitnehmerpauschale i.H.v. 1000 Euro.
    Mir ging es nur darum, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in der Steuerberechnung in voller Höhe erhalten bleibt. Ich habe den Fall jetzt nicht extra

    nachgestellt und weiß nicht auswendig, in welcher Reihenfolge da gerechnet wird bzw. ob da etwas verrechnet wird. Wenn keine Erklärungspflicht nach

    § 46 EStG besteht, musst du ja keine Steuererklärung einreichen. Ohne weitere Angaben von deiner Seite werden wir nicht herausfinden, warum es zu

    einer Nachzahlung kommt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Sorry,

      ich bin in der Steuerklasse 1 und habe jetzt erst zum zweiten mal meine Steuer gemacht.
      Ich habe ja meinen Lohnsteuerbescheid von Elster automatisch übernehmen lassen und keine weiteren Angaben dazu gemacht, da kam ebenso die Nachzahlung raus.

      Wegen der Zeile 39 habe ich folgendes eingetragen:

      Arbeitgeberleistungen laut Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung (pauschal besteuert): 600

      Ja, ich habe Anlage Vorsorgeaufwand komplett ausgefüllt mit den Daten von der Lohnsteuerbescheinigung.

      Wie bereits zuvor gesagt: ich habe meine Lohnsteuerbescheinigung in Elster von Elster übertragen lassen und es kam das gleiche raus. Die Daten wurden auch alle eingefügt.

      Ist sowas normal, dass man eine Steuernachzahlung ohne zusätzliche Angaben hat?

      Genauer Infos: 16378 Brutto; kein Kirchenmitglied; Steuerklasse 1
      Zusätzlich kommen noch die 600 Euro in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung. Die Daten vom Brutto-Netto info sind annähernd identisch.

      Braucht ihr noch weitere Infos?

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        #18
        Bei dem Jahresbrutto ist eine gewisse Diskrepanz zwischen der Mindestvorsorgepauschale (Lohnsteuer) und realen Vorsorgeaufwand (Einkommensteuer) gut denkbar. Und nebenbei würde das zur Pflichtveranlagung führen.

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          #19
          Okay, es wäre wohl eine zweistellige Nachzahlung. Ich finde es nur extrem fraglich inwiefern die Gesetzte die für mich so komplex, schwierig zu verstehen und mit enorm vielen Ausnahmen dann solche solche Diskrepanzen verursachen.
          Somit würden ja Geringverdiener potenziell zu wenig Steuern zahlen und dabei ist es fragwürdig ob in dieser Gehaltsklasse die meisten doch auf diese potenziellen Diskrepanzen prüfen......
          Danke für die Info

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            #20
            Ich finde es nur extrem fraglich inwiefern die Gesetzte die für mich so komplex, schwierig zu verstehen und mit enorm vielen Ausnahmen dann solche solche Diskrepanzen verursachen.
            In solchen Fällen, bei denen die Mindestvorsorgepauschale höher ausfallen kann als die tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,

            liegt das eher daran, dass die Mindestvorsorgepauschale ausnahmslos anzuwenden ist. Eine private Haftpflichtversicherung reicht manchmal schon

            aus, um die Nachzahlung abzuwenden. Schwierig zu verstehen ist das, da gebe ich dir recht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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