Des weiteren ist dieser ja eben geringer als die Arbeitnehmerpauschale i.H.v. 1000 Euro.
nachgestellt und weiß nicht auswendig, in welcher Reihenfolge da gerechnet wird bzw. ob da etwas verrechnet wird. Wenn keine Erklärungspflicht nach
§ 46 EStG besteht, musst du ja keine Steuererklärung einreichen. Ohne weitere Angaben von deiner Seite werden wir nicht herausfinden, warum es zu
einer Nachzahlung kommt.
Kommentar