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    Hallo,ich hätte eine kurze Frage.

    Ich möchte gerne meine Jahres Umsatzsteuer meiner PV Anlage machen.
    Was muss ich in Zeile 45 Kennziffer 155 eintragen??

    #2
    Was muss ich in Zeile 45 Kennziffer 155 eintragen??
    Für das Jahr 2021 sicher nichts, da gab es keine Umsätze zu anderen Steuersätzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für das Jahr 2021 sicher nichts, da gab es keine Umsätze zu anderen Steuersätzen.
      Und bei Istbesteuerung?

      Aber die Frage an sich versteh ich nicht, denn die Zeile ist beschriftet und hat eine Eingabehilfe.

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        #4
        Hallo,

        wobei ich die Angaben der Eingabehilfe erst recherchieren würde am besten beim Bamf und den untergeordneten Behörden.
        siehehier
        https://forum.elster.de/anwenderforu...ler#post382467
        Gruß FIGUL

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          #5
          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          wobei ich die Angaben der Eingabehilfe erst recherchieren würde am besten beim Bamf und den untergeordneten Behörden.
          siehehier
          https://forum.elster.de/anwenderforu...ler#post382467

          ​​​​​​Du mutierst auch immer mehr zum Troll.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen


            ​​​​​​Du mutierst auch immer mehr zum Troll.
            Begründung?

            du und Charlie24 propagiert doch hier, die Anleitungen sind falsch.
            Ich, wenn ich mir nicht bei einem Feld im klaren bin, folge der Anweisung/Hilfe, und sonst gar nichts.
            Sollte das FA davon abweichen, erfolgt ja eine Erläuterung seitens des FA.
            Ich bin doch nicht verpflichtet, die ganzen Verordnungen Paragrahen u.s.w. selbst zu recherchieren,
            wie das Charlie24 hauptsächlich mit Leidenschaft tut,
            nur weil diesen Sesselpupsern jedes Jahr ein andrere Schmarrn einfällt.
            Außerdem scheint Ironie für dich ein Fremdwort zu sein oder muss sie hier ausdrücklich gekennzeichnet werden?
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              Ich widerspreche hier Charlie24 nur ungern, aber es kann ggf. schon noch Umsätze zum reduzierten Steuersatz geben (16%), wenn die entsprechende Leistung noch in 2020 erbracht wurden. Ausschlaggebend ist der Leistungszeitraum, nicht Rechnungslegung oder Zahlungszeitpunkt. Allerdings: In wie weit das mit PV (Photovoltaik?) was zu tun hat, kann ich dir nicht sagen. Meine 2 Cent - schöne Ostern

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                #8
                ... aber es kann ggf. schon noch Umsätze zum reduzierten Steuersatz geben (16%), wenn die entsprechende Leistung noch in 2020 erbracht wurden.
                Meine Antwort bezog sich auf das Jahr 2021.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                  du und Charlie24 propagiert doch hier, die Anleitungen sind falsch.
                  Ich, wenn ich mir nicht bei einem Feld im klaren bin, folge der Anweisung/Hilfe, und sonst gar nichts.
                  Es geht nicht darum, ob man der Anleitung folgt, wenn man es nicht besser weiß.
                  Im fraglichen Thread stand seitens des Fragestellers von Beginn an in Frage, ob die Anleitung korrekt ist. Da gibt es dann folgende Möglichkeiten: man weiß die Antwort und schreibt sie, man weiß die Antwort nicht und macht den Nuhr und hält die Klappe, oder man macht den Figul und labert blödes Zeug. Letzteres ist Trollerei.

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen

                    Es geht nicht darum, ob man der Anleitung folgt, wenn man es nicht besser weiß.
                    Im fraglichen Thread stand seitens des Fragestellers von Beginn an in Frage, ob die Anleitung korrekt ist. Da gibt es dann folgende Möglichkeiten: man weiß die Antwort und schreibt sie, man weiß die Antwort nicht und macht den Nuhr und hält die Klappe, oder man macht den Figul und labert blödes Zeug. Letzteres ist Trollerei.
                    Hallo,

                    du solltest hier https://forum.elster.de/anwenderforu...ler#post382467 schon alles lesen.
                    Im Beitrag #4 schrieb Charlie24 von " meines Erachtens" und nichts von Wissen.
                    Darauf erfolgte meine Antwort.
                    Hast du heute schlecht gefrühstückt, weil du mich hier so blöde anmachst?
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Ich, wenn ich mir nicht bei einem Feld im klaren bin, folge der Anweisung/Hilfe, und sonst gar nichts.
                      Wenn die Anleitung/Hilfe schon nicht auf Anhieb verständlich ist und das war sie für mich nicht, dann tue ich mich da schwer.

                      Im Übrigen gab bereits die Fragestellung Anlass, da ein wenig tiefer einzusteigen, da hat multi .sicher recht.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hast du heute schlecht gefrühstückt, weil du mich hier so blöde anmachst?
                        Blöde Anmache ist in diesem Forum deine Spezialität.

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Meine Antwort bezog sich auf das Jahr 2021.
                          Bei Ist-Besteuerung können 16%ige Umsätze aus 2020 ggf. noch in die Erklärung für 2021 gehören.

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