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Umsatzsteuervoranmeldung: VAT an EU-interne und EU-externe Privatkunden

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    Umsatzsteuervoranmeldung: VAT an EU-interne und EU-externe Privatkunden

    Hallo!

    Ich bin IT Freiberufler mit Sitz in Deutschland und einem Privaten Kunden innerhalb der EU (Finnland). Wie deklariere ich die Umsatzsteuer hierfür in der Umsatzsteuervoranmeldung? Einige Quellen nennen Zeile 50 ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG"), allerdings scheint dies nur auf nicht-privatpersonen zu beziehen, für die dann ein reverse-charge verfahren notwendig ist.

    Wie mache ich das mit Kunden die Privatpersonen sind?

    Das selbe würde mich auch für Privatkunden außerhalb der EU interessieren.

    Vielen Dank!

    #2
    Umsätze zum Steuersatz von 19 % gehören in die Zeile 20, Kennzahl 81.

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      #3
      Aber nur bis 10.000 Euro EU-Gesamtumsatz pro Jahr. Wenn es mehr wird, muss man die USt des Kundenlandes berechnen und auch (übers BZST) dorthin abführen.

      Nicht-EU-Kunden sind hierzulande grundsätzlich USt-frei (Kennziffer 45). Ob die USt des Kundenlandes fällig ist, ist den dortigen Steuergesetzen zu entnehmen.

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        #4
        Danke! Nur um sicher zu gehen, dass ich das richtig verstanden habe:

        Leistungen an Privatkunden außerhalb von Deutschland werden mit 19% versteuert und nicht an das ausländische Finanzamt abgeführt, als würde der Kunde in Deutschland leben? (bis 10.000€ EU-Gesamtumsatz pro Jahr)
        Zuletzt geändert von cybercat; 19.04.2022, 14:50.

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          #5
          Ja, wenn du "außerhalb von Deutschland" auf "EU" begrenzt.

          Wobei die 10k Umsatz auf Gesamt-EU bezogen sind. Also wenn du 7.000 Euro Umsatz mit Dänemark machst und 5.000 mit Österreich, bist du schon drüber und musst den dänischen Kunden 25% Mwst. und den österreichischen Kunden 20% Mwst. berechnen und beim BZST anmelden und dorthin abführen. Das BZST verteilt's dann an die betreffenden Länder.

          Außerhalb EU: Nie (deutsche) Mwst. - aber evtl. die Mwst. des Kundenlandes und (selbst) dorthin abführen, evtl. braucht man dort noch einen fiskalischen Vertreter (Anwalt o.ä.) - alles sehr kompliziert und daher möglichst zu vermeiden

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            #6
            Danke vielmals.

            Oje, das klingt ja schlimm, mit dem nicht-EU-land. In meinem Fall wäre es Florida, USA, und die dortige Mwst. für die betreffende Dienstleistung wäre 0%. Fällt dann zumindest in diesem Fall der Aufwand weg und ich kann es einfach als nicht-steuerbar angeben? z.B. unter Zeile 51/Kennzahl 45, "Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)"?

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              #7
              Ja, was Deutschland betrifft, ist "ohne Mwst." (und Kennzahl 45) richtig.

              In den USA gibts meines Wissens eh keine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer wie hier bei uns, sondern eher sowas wie eine "local sales tax" - das ist da alles irgendwie ganz anders. Mehr weiß ich aber auch nicht. Da müsstest du vielleicht mal bei der IHK nachfragen, oder Florida hat selbst eine Unternehmer-Website oder sowas... ich hab neulich diese Frage mal für Katar (glaub ich) beantwortet, die hatten eine hübsche englische Website, wo draufstand, dass Umsätze bis zu (umgerechnet) ca. 15.000 Euro im Jahr unter der Freigrenze liegen und daher nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Vielleicht gibts sowas in Florida ja auch.

              Wobei man da natürlich die Verhältnismäßigkeit im Hinterkopf behalten muss. Wenn du denen eine Shareware für 9,99 Euro verkaufst (und das dreimal pro Jahr), dreht dir sicher keiner einen Strick draus, wenn das unterm Teppich verschwindet. Wenn du ihnen aber ein Atomkraftwerk verkaufst, würde ich vorher doch mal lieber jemand fragen, der sich damit auskennt
              Zuletzt geändert von mhanft; 19.04.2022, 19:09.

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                #8
                Hallo,

                nachdem ich mit den FA telefoniert habe, kurz nach 01.07.2021, wurde mir folgendes gesagt:
                Umsatzsteuer-Voranmeldung
                Kennzahl 43 - Umsätze die von Privatpersonen aus Drittländer erzielt wurden, steuerfrei in DE
                Kennzahl 45 - hier werden gebucht EU Nettoumsätze (Meldung der MwSt erfolgt über zb. BOP und wird an die jeweiligen EU-Länder gezahlt)

                Ist das richtig oder doch nicht?

                Danke

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                  #9
                  Zitat von ama Beitrag anzeigen
                  Ist das richtig oder doch nicht?
                  Hast Du denn jetzt deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt oder finnische oder sonst irgendeine? Es hängt doch vom steuerlichen Vorgang ab, wie der dann in den Erklärungen abzubilden ist!

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                    #10
                    Meine Ware verkaufe ich an 3 Kundengruppen:
                    1. Kunde sitzt in DE - Nettoumsatz wird eingetragen bei Kennzahl 38
                    2. Kunde sitzt in der EU - Nettoumsatz wird eingetragen bei Kennzahl 45. Die Landes-MwSt wird jedem Land überweisen ( zb. über BOP-Elster)
                    3. Kunde sitzt in USA - die Verkaufsplattform über welche ich meine Ware verkaufe wickelt die Zahlung mit dem Kunden ab und ich erhalte ein Nettobetrag. Diesen Betrag trage ich ein bei
                    Kennzahl 43. Ist das korrekt?

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                      #11
                      Ja, Ausfuhrlieferungen gehören in die Kennzahl 43. Wurde Dir ja offenbar auch schon gesagt!

                      Hatte nicht bemerkt dass Du Dich hier reingemogelt hast. Deshalb war meine Antwort noch auf die Ausgangsfrage bezogen.

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                        #12
                        Tut mir leid, mea culpa.

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                          #13
                          Zitat von ama Beitrag anzeigen
                          Umsatzsteuer-Voranmeldung
                          Kennzahl 43 - Umsätze die von Privatpersonen aus Drittländer erzielt wurden, steuerfrei in DE
                          Kennzahl 45 - hier werden gebucht EU Nettoumsätze (Meldung der MwSt erfolgt über zb. BOP und wird an die jeweiligen EU-Länder gezahlt)
                          Ist das richtig oder doch nicht?
                          Naja, so pauschal eigentlich eher nicht. Man muss da noch unterscheiden, was man eigentlich verkauft:

                          Für Umsätze außerhalb Deutschland und EU (also z.B. USA) gilt:
                          • Kz 43 ist für Ausfuhrlieferungen (steht ja auch dort). Eine Lieferung ist, wenn du ein Postpaket mit irgendeiner Ware drin an den Kunden schickst.
                          • Kz 45 ist für sonstige Leistungen; dazu zählen z.B. auch Software-Downloads, Dokumente per E-Mail oder Download - eben alles, was irgendwie elektronisch übermittelt wird (und wo eben kein Postpaket mit der Ware drin verschickt wird).
                          In beiden Fällen wird dem Kunden keine deutsche Mwst. berechnet.

                          Innerhalb EU kommt es halt auf die "magische 10.000-Euro-Umsatz-pro-Jahr-Grenze" an:
                          • Unterhalb dieser Grenze: 19% deutsche Mwst. wie bei deutschen Kunden, Kz 81 wie bei deutschen Kunden.
                          • Über dieser Grenze: Ausländische Mwst. und über BZST abführen. Kz vermutlich tatsächlich 45, aber in dem Punkt bin ich mir nicht so 100%ig sicher (ich wüsste aber sonst auch nix anderes/besser passendes; und wenn's das Finanzamt sogar sagt...)

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                            #14
                            Vielen Dank mhanft!
                            Es sind Lieferungen- Postpakete.
                            Das FA meinte 45 wäre sicher in Ordnung für EU Lieferungen jedoch 43 "ohne Gewähr" für Drittlandlieferung.
                            Da ich sonst nichts anderes gefunden habe, nahm ich die 43 für diese Umsätze.

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                              #15
                              Ja, 43 für Ausfuhrlieferungen in Drittländer ist auf jeden Fall richtig.

                              Für diese EU-Lieferungen, bei denen die ausländische Mwst. fällig ist (und ans BZST abgeführt wird), fehlt eigentlich eine spezielle Kennzahl. Solange es nix spezielles dafür gibt, ist 45 wohl richtig (auch wenn das inzwischen ein Sammelsurium ganz unterschiedlicher Sachverhalte ist).

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