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Prüfberechnung dezeit gestört?

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    Prüfberechnung dezeit gestört?

    Guten Morgen,

    kann es sein, dass derzeit die Prüfberechnung bei "Mein ELSTER" gestört ist?

    Ich habe gerade einen Testfall gerechnet und bekomme leider kein Ergebnis. Vor Ostern ist der selbe Testfall noch gelaufen.
    Wäre nett, wenn einer der Stamm-User hier das mal gegenprüfen könnte.

    Danke
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    #2
    Ich kann keine Störung feststellen.

    Kommentar


      #3
      Danke fpr die Rückmeldung.

      Es lag scheinbar an der Übertragung des Behindertenfreibetrages und der Fahrtkostenpauschale des Kindes.
      Ohne diese Eintragungen läuft die Prüfberechnung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Es lag scheinbar an der Übertragung des Behindertenfreibetrages und der Fahrtkostenpauschale des Kindes.
        Wobei die Berechnung der Fahrtkostenpauschale seit Anfang April bei mir funktioniert hat, der Pauschbetrag schon vorher
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Habe in der EkSt 2021 bei der Person B für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Zeile 18 ein Häkchen gesetzt. Das sollte einen Fahrtkostenpauschale von 4500 EUR zur folge haben. In die Prüfberechnung wird jedoch ein Pauschbetrag von 162000 EUR eingesetzt.
          Der Behindertenpauschbetrag von 7400 EUR (Häkchen in Zeile 6) wird korrekt eingesetzt.
          Die Prüfberechnung ist also i. V. m. der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale durchgelaufen, kommt jedoch zu einem für den Steuerpflichtigen arg optimistischen Ergebnis.

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            #6
            Zitat von fehl-x Beitrag anzeigen
            In die Prüfberechnung wird jedoch ein Pauschbetrag von 162000 EUR eingesetzt
            Das kann ich nicht nachvollziehen. Bei mir sind es 4.500 Euro, auf die dann die zumutbare Belastung angerechnet wird.

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              #7
              Wenn ich die EkSt 2021 neu starte und nur die Anlage Außergewöhnliche Belastungen stehen lasse, funktioniert es bei mir auch.
              Mit 13 Anlagen wird jedoch in der Prüfberechnung für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale wieder 162000 EUR eingesetzt, auch nachdem ich die Anlage Außergewöhnlichen Belastungen gelöscht und neu ausgefüllt habe (zwischendurch gespeichert und Formular verlassen). Schade, dass die resultierende Steuerberechnung unverbindlich ist.

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                #8
                Mit 13 Anlagen wird jedoch in der Prüfberechnung für die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale wieder 162000 EUR eingesetzt
                Ich habe in meiner Mustererklärung zwar auch eine ganze Reihe von Anlagen, aber 13 sind es natürlich nicht. Wie kommt man zu so vielen Anlagen ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  162000 = 36 x 4500. Wenn ich Anlagen lösche, wird aus 36 eine kleinere Zahl. Ohne AV, Kinder und "Zusatzangaben..." komme ich auf 9000 = 2 x 4500. Direkt nach Übernahme der Angaben für 2020, Aktivierung der behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale und Entfernen der genannten Anlagen werden die erwarteten 4500 EUR erreicht. Relevant sind in meinem Fall also gängige Anlagen.

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