Hallo zusammen,
in meinem Lohnsteuerbescheid finde ich in Zeile 38 "Einn.-stpfl. §3 NR.26 EStG in 3. enth."
Bei meiner Suche bin ich auf folgende Erklärung gestoßen:
"Warum wird die „steuerpflichtig gezahlte Aufwandsentschädigung“ (Nummer 38) bescheinigt?
Diese Eintragung dient zum Nachweis beim Finanzamt über die Höhe der steuerpflichtig bezogenen Einnahmen für eine nebenamtliche bzw. nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG. Die Einnahmen sind im Bruttoarbeitslohn (Nummer 3) enthalten. Das LBV hat die Einnahmen nicht steuerfrei gezahlt, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (z.B. die Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem LBV) nicht vorlagen. Sollten Sie den Steuerfreibetrag in Höhe von 2400,- € noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie dies im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung nachholen."
Jetzt habe ich heute bei meinem Finanzamt angerufen und dort wurde mir gesagt ich soll es in Anlage N Zeile 27 "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen".
Wenn ich es richtige verstanden habe, handelt es sich aber eben nicht um steuerfreie Einnahmen, sondern um eine steuerfreie nebenamtliche Tätigkeit, die eben nicht steuerfrei gezahlt wurde.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen und sagen, wo dies eingetragen werden muss.
LG
in meinem Lohnsteuerbescheid finde ich in Zeile 38 "Einn.-stpfl. §3 NR.26 EStG in 3. enth."
Bei meiner Suche bin ich auf folgende Erklärung gestoßen:
"Warum wird die „steuerpflichtig gezahlte Aufwandsentschädigung“ (Nummer 38) bescheinigt?
Diese Eintragung dient zum Nachweis beim Finanzamt über die Höhe der steuerpflichtig bezogenen Einnahmen für eine nebenamtliche bzw. nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG. Die Einnahmen sind im Bruttoarbeitslohn (Nummer 3) enthalten. Das LBV hat die Einnahmen nicht steuerfrei gezahlt, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (z.B. die Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem LBV) nicht vorlagen. Sollten Sie den Steuerfreibetrag in Höhe von 2400,- € noch nicht ausgeschöpft haben, können Sie dies im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung nachholen."
Jetzt habe ich heute bei meinem Finanzamt angerufen und dort wurde mir gesagt ich soll es in Anlage N Zeile 27 "Steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen".
Wenn ich es richtige verstanden habe, handelt es sich aber eben nicht um steuerfreie Einnahmen, sondern um eine steuerfreie nebenamtliche Tätigkeit, die eben nicht steuerfrei gezahlt wurde.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen und sagen, wo dies eingetragen werden muss.
LG
Kommentar