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Zeilen 26, 27 und 28 jetzt in Vorsorgeaufwand?

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    Zeilen 26, 27 und 28 jetzt in Vorsorgeaufwand?

    Hallo,

    ich habe eben meine Lohnsteuererklärung gemacht. Direkt im Anschluss habe ich meiner Freundin auch bei ihrer geholfen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Zeilen 26, 27 und 28 vom Ausdruck des Arbeitgebers bei der Anlage N nicht abgefragt wurden. Kam mir seltsdam vor. Beim alten Elster-Programm konnte man den Zettel vom Arbeitgeber 1:1 abtippen. Beim Webportal wird nur Bruttojahresgehalt, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgefragt. Daher war der Zettel vom Arbeitgeber danach für mich erledigt. Erst bei meiner Freundin habe ich dann gemerkt, dass Inhalte des Zettels (Zeilen 26, 27 und 28) in der Anlage Vorsorgeaufwand/wendungen abgefargt wird. Zu spät. Mein Lohnsteuerbescheid hatte ich zu dem Zeitpunkt schon abgeschickt. Nun überlege ich, ob ich einen neuen Bescheid mit Datenübernahme aus dem Bescheid von vorhin erstelle, oder ob ich es so laufen lasse. Geht mir dadurch denn was durch die Lappen, oder kommen auch die vom Arbeitgeber gemeldeten Daten zum Tragen?

    Ist auf jeden Fall Mist, dass im Webportal jetzt der Ausdruck vom Arbeitgeber so zerrissen abgefragt wird. Erinnert mich an Supermarkt. Da findest auch Senf bei den Gewürzen und Ketchup bei Party und Grillen.

    Grüße vom Neuen

    #2
    Du machst eine Einkommensteuererklärung, Bescheide erlässt nur das Finanzamt.

    Elsterformular war deutlich komfortabler und hat Dir die Arbeit abgenommen und die Daten gleich in die Anlagen verteilt. Mein Elster sieht das nicht vor, Du musst das halt selbst machen. Einerseits. Anderseits braucht Dich das Alles gar nicht zu interessieren, wenn Du den elektronischen Datenabruf nutzen würdest, so dass die Daten alle ohne weiteres Zutun an Ort und Stelle eingebaut werden.

    Die Zeile 28 wird sowieso nicht abgefragt, die ist nur dafür dafür da, dass Du -theoretisch- erkennen kannst, ob da eine Erklärungsabgabepflicht besteht - was ein Laie aber tatsächlich nie können wird. Vergiss die Zeile 28.

    Die Zeile 26 und 27 hättest Du erfassen sollen, ja, Üblicherweise merkt das Finanzamt das und korrigiert das. Wenn nicht, dann legst Du dann Einspruch ein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Nun überlege ich, ob ich einen neuen Bescheid mit Datenübernahme aus dem Bescheid von vorhin erstelle, oder ob ich es so laufen lasse.
      Wenn du die Erklärung erst heute übermittelt hast, ist das durchaus eine vernünftige Alternative, Es wird die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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