Hallo, ich bitte um Auskunft darüber, wo ich die von mir bezahlte Krankenversicherung für mein studierendes erwachsenes Kind eingeben muss. Ich erhalte kein Kindergeld. Im Internet las ich, dass ich den Betrag in der Anlage "Außerordentliche Belastungen" eintragen muss. Ist das richtig? Und wenn ja, in welche Zeile muss ich das eingeben? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
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Keine Ankündigung bisher.
Außerordentliche Belastungen Krankenversicherung Kind
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Kommt darauf an, wer der Versicherungsnehmer ist. Falls Du, dann Anlage Vorsorgeaufwand. Anderenfalls müsstest Du die Anlage Unterhalt prüfen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Wenn kein Kindergeldanspruch mehr besteht, muss man Unterhaltsaufwendungen einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
in der Anlage Unterhalt geltend machen. Ausnahme: Bei PKV-Versicherten können Beiträge, die man als Versicherungsnehmer für ein Kind bezahlt hat,
in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 40 ff.) erklärt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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