Guten Abend,
ich habe dieses Forum schon durchsucht, aber finde keine Antwort auf meine Fragen. Ich arbeite seit 12 Jahren als Selbstständige mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und habe bisher immer meine Steuererklärung mit dem Hauptvordruck und den Formularen S, EÜR und der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht. Letztes Jahr erhielt ich eine schwere Krankeitsdiagnose und war das ganze Jahr 2021, also von Januar 1/21 bis Dezember 12/21 im Hartz lV Bezug. Meine Frage :
1. Muss ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2021 machen, obwohl ich durchgehend im Hartz lV Bezug war ?
2. Wenn die Antwort "Ja" ist, was trage ich in dem Formular Vorsorgeaufwand in Zeile 16 und Zeile 18 (Beiträge zur Kranken-, und Pflegeversicherung) ein ?
Vielen Dank für eine Antwort, Grüße aus Bayern von Sira
ich habe dieses Forum schon durchsucht, aber finde keine Antwort auf meine Fragen. Ich arbeite seit 12 Jahren als Selbstständige mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und habe bisher immer meine Steuererklärung mit dem Hauptvordruck und den Formularen S, EÜR und der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht. Letztes Jahr erhielt ich eine schwere Krankeitsdiagnose und war das ganze Jahr 2021, also von Januar 1/21 bis Dezember 12/21 im Hartz lV Bezug. Meine Frage :
1. Muss ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2021 machen, obwohl ich durchgehend im Hartz lV Bezug war ?
2. Wenn die Antwort "Ja" ist, was trage ich in dem Formular Vorsorgeaufwand in Zeile 16 und Zeile 18 (Beiträge zur Kranken-, und Pflegeversicherung) ein ?
Vielen Dank für eine Antwort, Grüße aus Bayern von Sira
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