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Einkommensteuererklärung als Selbstständige trotz Hartz lV ?

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    Einkommensteuererklärung als Selbstständige trotz Hartz lV ?

    Guten Abend,

    ich habe dieses Forum schon durchsucht, aber finde keine Antwort auf meine Fragen. Ich arbeite seit 12 Jahren als Selbstständige mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und habe bisher immer meine Steuererklärung mit dem Hauptvordruck und den Formularen S, EÜR und der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht. Letztes Jahr erhielt ich eine schwere Krankeitsdiagnose und war das ganze Jahr 2021, also von Januar 1/21 bis Dezember 12/21 im Hartz lV Bezug. Meine Frage :

    1. Muss ich jetzt eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2021 machen, obwohl ich durchgehend im Hartz lV Bezug war ?
    2. Wenn die Antwort "Ja" ist, was trage ich in dem Formular Vorsorgeaufwand in Zeile 16 und Zeile 18 (Beiträge zur Kranken-, und Pflegeversicherung) ein ?

    Vielen Dank für eine Antwort, Grüße aus Bayern von Sira

    #2
    und war das ganze Jahr 2021, also von Januar 1/21 bis Dezember 12/21 im Hartz lV Bezug.
    Eigentlich muss keine Erklärung abgegeben werden, aber wenn das Finanzamt nichts von deiner Erkrankung erfahren hat, solltest du es informieren.

    Wenn du selbst keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geleistet hast, kannst du nichts erklären. Es würde auch nichts helfen, wenn

    du eigene Beiträge geleistet hättest, da sowieso keine Steuern anfallen, so dass sich die Beiträge nicht steuermindernd auswirken können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      Letztes Jahr erhielt ich eine schwere Krankeitsdiagnose und war das ganze Jahr 2021, also von Januar 1/21 bis Dezember 12/21 im Hartz lV Bezug.
      Das bedeutet aber nicht unbedingt (besser: in den seltensten Fällen), dass das Gewerbe komplett still stand.

      Gab es wirklich absolut keine gewerblichen Einnahmen?

      Außerdem könnte es auch sinnvoll sein Verluste geltend zu machen (etwa durch laufende Kosten entstandende, oder Abschreibungen u.s.w.).

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten Charlie24 und @reckoner.

        Ja das Gewerbe stand komplett still. Also wenn ich es richtig verstanden habe, brauche ich keine Einkommenssteuererklärung ? Ich versuche nächste Woche wieder das Finanzamt tel. zu erreichen (ist ein Geduldsspiel).

        Grüße Sira

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          #5
          Ich versuche nächste Woche wieder das Finanzamt tel. zu erreichen (ist ein Geduldsspiel).
          Man kann dem Finanzamt über Mein ELSTER auch eine Sonstige Nachricht schicken: https://www.elster.de/eportal/formul...eingsonstnachr
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie24, Vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Ich suchte dauernd nach solch einem Formular bei Elster, wie Du es mir geschrieben hast. Wenn ich dieses ausfülle, kommt da die Anfrage direkt bei meinem (regional zuständigen) Finanzamt an oder lande ich bei einer deutschlandweiten Auskunftsstelle ? Grüße aus Bayern, Sira

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              #7
              Wenn ich dieses ausfülle, kommt da die Anfrage direkt bei meinem (regional zuständigen) Finanzamt an
              Da du dort deine Steuernummer angeben musst, landet das Formular etwa zwei Tage nach Absendung direkt bei deine/m/r Sachbearbeiter/in.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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