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Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) - Erbengemeinschaft

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    Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) - Erbengemeinschaft

    Ich versuche die Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) für unsere Erbengemeinschaft für verpachtete unbebaute Grundstücke zu erstellen.
    Anlagen FB und FE5 ist ausgefüllt. Ich erhalte immer wieder folgenden Fehler, dass für Person 1, Person 2 und Person 3: "Beteiligten Nummer 1 auf der Anlage FE5 die Einlagen in die Gesamthandsbilanz/ Gesamthandsvermögen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gegebenenfalls mit 0"
    Aber egal was ich eingebe, der Fehler taucht immer wieder auf. Gibt es irgendwo eine Anleitung, wie diese Formulare auszufüllen sind? Es geht um verpachtete Äcker und eine geringe Pachteinnahme, es gibt keine Bilanz oder sonstiges. Ich verzweifle und muss diese Feststellung bis Ende der Woche beim Finanzamt vorlegen.
    Danke für Hilfe

    #2
    Es geht um verpachtete Äcker und eine geringe Pachteinnahme, es gibt keine Bilanz oder sonstiges.
    Gehören die Äcker noch zu einem ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb oder handelt es sich um sonstige unbebaute Grundstücke ?

    Unter welcher Einkunftsart hast du die Einkünfte aus der Verpachtung denn in der Anlage FE 1 erklärt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, für deine Antwort, unter Vermietung und Verpachtung. Ich habe weiter rumprobiert und nun bei JEDEM Beteiligten eingegeben, dass die Einkommensverteilung zu einen Drittel erfolgt. Danach konnte ich die Formulare verschicken. Das wars wohl. Aber allein wie diese Formulare aufgebaut sind, ne das ist eine Zumutung. Ich denke eine Feststellung bei einer Erbengemeinschaft ist relativ häufig, da könnte man doch eine verständliche Anleitung geben und zu den entsprechenden Feldern eine Hilfestellung anbieten, was sich unter der behördlichen Fachsprache verbirgt.
      Ich hoffe, dass ich das nicht noch mal machen muss.
      Viele Grüße
      Ute

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        #4
        Danke, für deine Antwort, unter Vermietung und Verpachtung. Ich habe weiter rumprobiert und nun bei JEDEM Beteiligten eingegeben, dass die Einkommensverteilung zu einen Drittel erfolgt.
        In diesen Fällen muss aber die Anlage FE 5 gar nicht ausgefüllt werden. Man gibt in den Anlagen FB an, dass die Verteilung nach Bruchteilen erfolgt und

        in der Anlage FE 1, dass alles nach Schlüssel verteilt wird. Außerdem fügt man die Anlage V bei und gibt dort den Überschuss unter 3. Andere Einkünfte an.

        Im Jahr 2020 gab es da nach meiner Erinnerung einen Fehler in der Programmierung, der dazu führte, dass fälschlich ein Hinweis auf die Anlage FE 5 erfolgte
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für deine Information. Gut, jetzt ist alles mehrfach ausgefüllt, Ich denke, die Finanzbeamtin wird durchsteigen.

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            #6
            Ich denke, die Finanzbeamtin wird durchsteigen.
            Das bleibt zu hoffen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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